Richtlinie zur Förderung von Diskursprojekten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen in den modernen Lebenswissenschaften

vom 01.09.2016 - Abgabetermin: 22.11.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Fortschritte in den modernen Lebenswissenschaften eröffnen neue, vielversprechende Wege in der Prävention, Diagnostik und Therapie von Krankheiten. Hier sind beispielsweise die Ansätze der individualisierten Medizin oder der Systemmedizin, sowie Fortschritte in der Gentherapie und Medizintechnik zu nennen. Aber auch in anderen Bereichen der modernen Lebenswissenschaften, wie z. B. der Biotechnologie oder der Bioinformatik, sehen wir Fortschritte. Diese Entwicklungen haben das Potential, einen tiefgreifend veränderten Umgang mit genetischen und biomedizinischen Informationen und Wissen herbeizuführen. Sie definieren unter Umständen sogar unser Verständnis von Normalität und Natürlichkeit oder von Gesundheit und Krankheit neu.

Die bereits erzielten und noch zu erwartenden Forschungsfortschritte können gewichtige ethische, rechtliche und soziale Fragen aufwerfen. In einer offenen und zunehmend wissensbasierten Gesellschaft soll die kritische Diskussion dieser Fragen von einer gut informierten Öffentlichkeit im partizipativen Dialog mitgestaltet und mitgetragen werden. In einer zunehmend globalisierten Gesellschaft sollten dabei auch die Entwicklungen in anderen Ländern und Kulturen berücksichtigt werden. Diese Diskussion hat Auswirkungen darauf, wie wir unsere Zukunft gestalten. Es ist daher besonders wichtig, alle Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere auch die junge Generation frühzeitig an diesem gestalterischen Prozess zu beteiligen.

Diskurse sind ein bewährtes Instrument für eine solche gesellschaftliche Diskussion. Als Diskurs wird eine hierarchiefreie, inklusive und umfassende Auseinandersetzung über ein Thema bezeichnet. Nach Möglichkeit sollen die relevanten Akteure möglichst umfassend daran beteiligt sein. Die Diskurse sollen an die Lebenswelten und -realitäten der Teilnehmenden anschließen, um die Attraktivität der Teilnahme sowie die Wirkung der Projekte nachhaltig zu erhöhen.

Das BMBF beabsichtigt, seine Förderung von Diskursprojekten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der modernen Lebenswissenschaften fortzusetzen. Ziel dieser Bekanntmachung ist eine gezielte Unterstützung des gesellschaftlichen Diskurses. Dabei ist es ein besonderes Anliegen, mit dieser Maßnahme innovative Diskursformen mit neuen methodischen Akzenten und gegebenenfalls über den nationalen Rahmen hinausweisenden Elementen zu fördern.

Die Förderrichtlinie ist Teil des BMBF1-Förderschwerpunkts „Ethische, rechtliche und soziale Aspekte der modernen Lebenswissenschaften“ und leistet einen Beitrag zu den Zielsetzungen des Rahmenprogramms „Gesundheitsforschung“ der Bundesregierung.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder – der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Die geförderten Vorhaben müssen auf aktuelle Fragestellungen ausgerichtet sein, die sich im Zusammenhang mit den Entwicklungen in den modernen Lebenswissenschaften ergeben. Sie sollen das Ziel verfolgen, die Auswirkungen und Implikationen dieser Entwicklungen im Diskurs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft aufzuarbeiten. Nach Möglichkeit sollten relevante internationale Aspekte berücksichtigt werden.

Die Diskursmethoden sollen nach Möglichkeit innovative Elemente enthalten. Das kann auch durch eine Weiterentwicklung etablierter Methoden erreicht werden oder dadurch, dass Diskursmethoden in neuen Kontexten oder Kombinationen eingesetzt werden. Gefördert werden kann neben dem eigentlichen Diskursprojekt auch eine vorgeschaltete Planungsphase von in der Regel bis zu sechs Monaten, beispielsweise zur Methodenentwicklung. Eine Gesamtdauer von 24 Monaten darf dabei nicht überschritten werden.

Ziel der Vorhaben muss es sein, zur sachlichen und unvoreingenommenen Information der jeweiligen Zielgruppe beizutragen, ihre etwaigen Vorstellungen zu berücksichtigen, ihre qualifizierte Meinungsbildung zu fördern und im öffentlich sichtbaren Diskurs engagiert aufzuarbeiten. Die Auswahl der Zielgruppe sollte dem Thema entsprechend begründet sein. Mögliche Zielgruppen können dabei unter anderem junge Menschen (Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, junge Berufstätige, etc.) oder Akteure der Jugend- und Erwachsenenbildung (Gruppenleiterinnen und -leiter, Lehrer und Lehrerinnen, Sozialarbeiter und -arbeiterinnen etc.) sein. Die Vorhaben sollen die Zielstellung verfolgen, zu einer qualifizierten Entwicklung und Verstetigung bioethischer Diskursprozesse beizutragen.

Sind für eine gewählte Thematik interkulturelle Aspekte von Bedeutung, ist auch eine Beteiligung von Projektpartnern und Veranstaltungsteilnehmern aus dem europäischen Ausland möglich.

Angesprochen sind neben den Lebenswissenschaften vor allem die Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften. Bevorzugt gefördert werden Vorhaben unter Einbeziehung der Naturwissenschaften und der Medizin(-technik). Geschlechtsspezifische Aspekte sollen bei den Vorhaben nach Möglichkeit in angemessener Weise berücksichtigt werden.

Von der Förderung ausgenommen sind Ansätze, die bereits in anderen Förderprogrammen unterstützt werden, oder bereits in der Vergangenheit Gegenstand einer Bundesförderung waren.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE2-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU); die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist hier einzusehen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller müssen einschlägige wissenschaftliche Expertise und praktische Erfahrung in der Durchführung von Diskursprojekten ausweisen. Die konsequente Einbindung der jeweiligen Zielgruppe in die geplanten Diskursmaß­nahmen ist durch geeignete Kooperationen mit entsprechenden Einrichtungen sicherzustellen. Die Kooperations­partner müssen ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit bereits beim Einreichen der Projektskizze zugesagt haben. ­Sofern die Einbindung ausländischer Projektpartner vorgesehen ist, müssen die Antragsteller auf eine bereits bestehende, nachweisbare Zusammenarbeit mit diesen Partnern aufbauen können.

Es ist auf eine möglichst breite und nachhaltige öffentliche Wirkung im Sinne der Zielgruppe zu achten. Reine Lehr- oder Fortbildungsveranstaltungen sowie Fachtagungen und Kongresse, die sich an ein eng begrenztes Fachpublikum richten, oder deren öffentlicher Charakter sich auf die aktuelle Medienöffentlichkeit beschränkt, können im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht gefördert werden.

Evaluierende Maßnahmen

Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Förderrichtlinie bereitzustellen.

EU-Förderung

Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können auch unter http://www.nks-lebenswissenschaften.de abgerufen werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung der oder des Antragstellenden zuzurechnen sind.

Einzelvorhaben oder Verbünde können für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren gefördert werden.

Ausgaben für Publikationsgebühren, die für die Open-Access-Publikation der Vorhabenergebnisse während der Laufzeit des Vorhabens entstehen, können grundsätzlich erstattet werden.

Ausgaben für die Erstellung des Ethikvotums durch die hochschuleigene Ethikkommission werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden.

Kooperationen mit thematisch verwandten Vorhaben im europäischen und außereuropäischen Ausland sind möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil verfügen muss. Zusätzlich anfallende Mittel z. B. für die wissenschaftliche Kommunikation, für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern (Doktoranden, Post-Docs) aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen sowie die Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.

Sofern für die Bearbeitung eines wesentlichen Teilprojekts eine Kooperation mit einer ausländischen Arbeitsgruppe notwendig ist, sind Personal- und Sachmittel in Form eines „Unterauftrags“ zuwendungsfähig. Der bestehende Bedarf und der wissenschaftliche Mehrwert sind zu begründen.

Projektbegleitende Evaluationsmaßnahmen werden unterstützt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98), sowie zusätzlich die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
– Gesundheitsforschung –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon: 0228 3821-1210
Telefax: 0228 3821-1257
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Ansprechpartnerinnen sind: Dr. Katja Kuhlmann (Telefon: 0228 3821-1723, E-Mail: katja.kuhlmann@dlr.de) und Dr. Dian Michel (Telefon: 030 67055-7936, E-Mail: Dian.Michel@dlr.de). Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/ abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Es findet in der ersten Stufe ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens

22. November 2016, 12.00 Uhr (MEZ)


zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/ELSADISKURSE

Im Portal ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird hier aus den Eingaben in ein Internetformular eine Vorhabenübersicht generiert. Vorhabenübersicht und die hochgeladene Projektskizze werden gemeinsam begutachtet. Eine genaue Anleitung findet sich im Portal.

Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner (in der Regel die Projektleiterinnen bzw. Projektleiter) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis begutachtender Personen eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.

Weitere verbindliche Anforderungen an Projektskizzen sind in einem Leitfaden für einreichende Personen niedergelegt. Projektskizzen, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden und werden ohne weitere Prüfung abgelehnt. Die Projektskizzen sind in deutscher Sprache einzureichen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines externen Begutachtungsgremiums nach folgenden Kriterien bewertet:

– Relevanz des Themas für den öffentlichen Diskurs (wissenschaftliche und politische Relevanz, Informationsbedarf der Öffentlichkeit).
– Kommunikationsstrategie und Methodik (Erreichen der Zielgruppe, Sichern einer qualifizierten Meinungsbildung bezüglich bioethischer Gesichtspunkte bei der Zielgruppe, sichtbarer und nachhaltiger Beitrag zur Informationsverbreitung, Beitrag des Vorhabens zur methodischen Fortentwicklung von Diskursverfahren).
– Projektbewertung und Kompetenz der Antragsteller (Interdisziplinarität, Einbindung nötiger Kompetenzen, Gestaltung eines methodisch innovativen Diskurses, Zeit- und Finanzplan, Qualifikation des Projektleiters/der Projektleiterin und der beantragenden Einrichtung insbesondere bei der Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte in die Öffentlichkeit, Nachweis der pädagogischen Kompetenz einschließlich didaktischer und methodischer Aspekte).

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind u. a. folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen.

- detaillierter Finanzplan des Vorhabens;
- ausführlicher Verwertungsplan;
- Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung;
- detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft.

- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
- Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan;
- Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme;
- Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens;

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 16. August 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Roesler
1BMBF = Bundesministerum für Bildung und Forschung
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