Henning Rosenau ist Ordinarius am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht und Geschäftsführender Direktor des Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrums Medizin – Ethik – Recht der Universität Halle-Wittenberg.
Rosenau studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Freiburg. Bis 2004 war er am Juristischen Seminar in Göttingen in der Abteilung Strafrecht und Allgemeine Rechtstheorie sowie Arzt- und Arzneimittelrecht tätig, wo er sich 2005 habilitierte. Nach Stationen als Strafrichter und einer Professur an der Juristischen Fakultät in Augsburg ist er seit 2015 Professor an der Universität Halle-Wittenberg. Er lehrt daneben an der Türkisch-Deutschen Universität in Istanbul.
Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Medizin- und Biorecht: Er arbeitet zu den Themen Sterbehilfe, Transplantation, Gendiagnostik, Fortpflanzungsmedizin und informed consent. Rosenau ist Mitherausgeber des Augsburg-Münchner-Entwurfs eines Fortpflanzungsmedizingesetzes von 2013 und Vorsitzender der Gendiagnostik-Kommission beim Robert Koch-Institut sowie Sprecher der deutschsprachigen Medizinrechtslehrerinnen und Medizinrechtslehrer.
Weitere Informationen: Universität Halle-Wittenberg/Henning Rosenau