Ralf Müller-Terpitz ist Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik. Er forscht zum Recht der Reproduktionsmedizin, der Stammzellforschung und der Gendiagnostik.
Ralf Müller-Terpitz beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit Rechtsfragen der Biomedizin. Er hat sich 2005 an der Universität Bonn mit einer Arbeit zum Schutz des pränatalen Lebens im biomedizinischen Zeitalter habilitiert. Nach einer sechsjährigen Professur an der Universität Passau nahm er 2013 einen Ruf an die Universität Mannheim an. Er ist dort Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Recht der Wirtschaftsregulierung und Medien. In der Biomedizin liegen seine Forschungsschwerpunkte auf dem Recht der Reproduktionsmedizin, der Stammzellforschung und der Gendiagnostik. Auch ist Müller-Terpitz Mitglied der Arbeitsgruppe „Gentechnologiebericht“ am Berlin Institute of Healh (BIH), Vorsitzender der Ethikkommission der Universität Mannheim und Mitglied der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg. Neben der Biomedizin forscht Ralf Müller-Terpitz an Fragen des Internet- und Medienrechts. Seit 2009 ist er Mitglied der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), einem Gremium der deutschen Landesmedienanstalten zur Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten Fernsehen und auf angrenzenden Medienmärkten.
Weitere Informationen: Universität Mannheim/Ralf Müller-Terpitz