Friederike Wapler ist Inhaberin des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der Universität Mainz. Sie forscht u. a. zu verfassungsrechtlichen und rechtsethischen Problemen der Menschenwürde und dem Recht der Kindheit und Familie.
Wapler studierte Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen und der Universidad de Granada (Spanien). 2007 promovierte sie zur Dr. jur. an der Universität Göttingen, wo sie sich 2013mit dem Thema „Kinderrechte und Kindeswohl. Eine Untersuchung zum Status des Kindes im öffentlichen Recht“ habilitierte. Seit 2016 ist Wapler an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätig.
Waplers Forschungsschwerpunkte liegen auf den Gebieten der Rechtsphilosophie, des öffentlichen Rechts und des Sozialrechts. Sie ist Herausgeberin und Autorin zahlreicher Bücher und Veröffentlichungen in den Bereichen des Verfassungsrechts, der politischen Philosophie und der Rechtsethik. In Forschungsprojekten beschäftigte sich Wapler u. a. mit rechtswissenschaftlichen und rechtsethischen Fragestellungen in der Reproduktionsmedizin, wie etwa bei Leihmutterschaft, Eizellspende und Embryoadoption. Derzeit ist sie Mitglied der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.
Weitere Informationen: https://wapler.jura.uni-mainz.de/
Das Verfassungsrecht gibt Auskunft über den verbindlichen Rahmen, innerhalb dessen der Gesetzgeber das Recht gestalten darf. Gerade in ethisch komplexen und gesellschaftlich umstrittenen Fragen ist aber auch das Verfassungsrecht nicht eindeutig, sondern wird unterschiedlich ausgelegt. Im Zusammenhang mit der Forschung an humanen Embryonen in vitro ist nicht nur der verfassungsrechtliche Status des vorgeburtlichen menschlichen Lebens nachhaltig umstritten, sondern auch die rechtlichen Maßstäbe für eine Regulierung in den Feldern, in denen Forschung für zulässig erachtet wird. Der Vortrag stellt den verfassungsrechtlichen Meinungsstand zum Umgang mit vorgeburtlichem menschlichem Leben in vitro dar und lotet aus, welche Gestaltungsspielräume sich dem Gesetzgeber für die Forschung in diesem Bereich eröffnen. Ziel ist, eine sachliche Grundlage für die interdisziplinäre Diskussion der normativen Maßstäbe sowie der konkreten rechtlichen Ausgestaltung dieses Forschungsfeldes zu schaffen.