vom 09.02.2023 - Abgabetermin: 12.04.2023
1.1 Förderziel
„One Health ist ein integrierter, vereinheitlichender Ansatz, der darauf abzielt, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen nachhaltig ins Gleichgewicht zu bringen und zu optimieren. Er erkennt an, dass die Gesundheit von Menschen, Haus- und Wildtieren, Pflanzen und der weiteren Umwelt (einschließlich der Ökosysteme) eng miteinander verbunden und voneinander abhängig sind. Der Ansatz mobilisiert verschiedene Sektoren, Disziplinen und Gemeinschaften auf unterschiedlichen Ebenen der Gesellschaft, um gemeinsam das Wohlergehen zu fördern und Bedrohungen der Gesundheit und der Ökosysteme zu bekämpfen und gleichzeitig den kollektiven Bedarf an sauberem Wasser, Energie und Luft sowie an sicheren und nahrhaften Lebensmitteln zu decken, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.1
Die Notwendigkeit, diese komplexen Zusammenhänge auch in der Gesundheitsforschung umfassender zu berücksichtigen, wurde durch verschiedene Infektionsausbrüche in den letzten Jahren, wie durch Malaria und nicht zuletzt durch die COVID-19-Pandemie, nochmals verdeutlicht. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist daher die Unterstützung der Implementierung des One-Health-Ansatzes in der Forschung und die Steigerung von inter- und transdisziplinären Forschungsaktivitäten, um damit sowohl einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt einschließlich der Ökosysteme als auch zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen zu leisten.
Dazu beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), aufbauend auf der bisherigen „Richtlinie zur Einrichtung einer nationalen Forschungsplattform für Zoonosen“ vom 13. März 2008, die Nationale Forschungsplattform für Zoonosen mit dieser neuen Förderung zu einer Forschungsplattform für One Health weiterzuentwickeln. Als Grundlage dafür haben das BMBF, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Anfang Oktober 2022 eine Forschungsvereinbarung für One Health abgeschlossen2. Mit der darin von den beteiligten Bundesressorts vereinbarten Weiterentwicklung zur Forschungsplattform für One Health soll eine noch umfassendere, schnellere und wirksamere Bearbeitung von Forschungsfragen unter Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes gewährleistet werden.
Die Förderung soll damit auch einen Beitrag zur Stärkung der globalen Gesundheit mit Hilfe des One-Health-Ansatzes und zur Umsetzung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung leisten.
Die Ziele der Förderrichtlinie sind erreicht, wenn (1) die bisher nicht ausreichend vernetzten Disziplinen gemeinsame Forschungsergebnisse veröffentlichen, die zu einem verbesserten Verständnis der komplexen Zusammenhänge der Gesundheit von Mensch, Tier und Ökosystemen beitragen, (2) die Translation der Forschungsergebnisse in die Praxis erreicht ist, (3) die Interdisziplinarität durch Nachwuchsförderung gestärkt ist und (4) die Forschungsplattform für One Health als zentrale Vernetzungsplattform für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Praxisakteure fungiert. Messbar wird dies beispielsweise durch (1) die Anzahl der gemeinsamen Publikationen der verschiedenen Disziplinen, (2) die Anzahl der geförderten interdisziplinären Vorhaben, (3) die Karriereentwicklung der geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und (4) die Zahl der Teilnehmenden (aus Wissenschaft – verschiedener Wissenschaftsdisziplinen – und Praxis) an Veranstaltungen der Vernetzungsplattform.
1.2 Zuwendungszweck
Zweck der Förderrichtlinie ist die Weiterentwicklung der Zoonosen-Plattform und der Betrieb einer Forschungsplattform für One Health. Um die in Nummer 1.1 genannten Ziele zu erreichen, sollen von der Forschungsplattform:
– die strukturellen Voraussetzungen für die notwendige inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit im Rahmen des One-Health-Ansatzes in Deutschland und auf der internationalen Ebene verbessert werden;
– ein nachhaltiger Aufbau eines wissenschaftsgetriebenen Forums für die Forschung unter Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes umgesetzt werden;
– eine standort- und disziplinübergreifende Vernetzung und Zusammenarbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die für die Forschung unter Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes notwendig sind, z. B. aus der Human-, Veterinärmedizin, Biologie, den Umweltwissenschaften, den Sozial- und Geisteswissenschaften, der Klimaforschung, der Public Health-Forschung sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), Veterinärwesen und den Umweltämtern, unterstützt werden;
– eine Vernetzung der aus der Forschungsvereinbarung zu One Health resultierenden Aktivitäten der beteiligten Bundesministerien gestärkt werden;
– eine bessere Einbindung der deutschen One-Health-Forschung in nationale, europäische und internationale Prozesse ermöglicht werden;
–durch geeignete Formate die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern an der One-Health-Forschung gefördert werden;
– eine Steigerung der nationalen und internationalen Sichtbarkeit der deutschen One-Health-Forschung erreicht werden, z. B. durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit der Geschäftsstelle und Veranstaltungen, die von der Geschäftsstelle organisiert werden, und
– eine Erleichterung der Teilnahme und Unterstützung der Mitarbeit ausgewiesener deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in internationalen Foren und Gremien und Ähnliches geschaffen werden.
Prioritäre Aufgaben der Forschungsplattform für One Health sind somit die Steigerung von inter- und transdisziplinären Forschungsaktivitäten und Kooperationen, die frühe Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Förderung von Translation und Implementierung von Forschungsergebnissen in die Praxis.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung ist die wissenschaftsgetriebene Weiterentwicklung der Zoonosen-Plattform und der Betrieb einer Forschungsplattform für One Health, die allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den relevanten Disziplinen in Deutschland offensteht und zur Vernetzung und Stärkung von Forschung unter Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes beiträgt. Dazu soll auch ein Prozess für die Ausschreibung und Auswahl von Forschungsprojekten entwickelt und umgesetzt werden (Förderung von innovativen Pilot- bzw. Querschnittsprojekten sowie Verbünden siehe unten).
Die Aufgaben und Aktivitäten der Plattform werden von einer Geschäftsstelle organisiert und koordiniert. Die Geschäftsstelle soll auf existierenden Strukturen der Geschäftstelle der Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen aufbauen und thematisch auf den One-Health-Ansatz hin weiterentwickelt werden. Das Geschäftsstellenpersonal soll von den sie tragenden Institutionen finanziert werden.
Folgende Maßnahmen können für die wissenschaftsgetriebene Weiterentwicklung und den Betrieb der Forschungsplattform gefördert werden:
Im Zentrum der Aktivitäten der Plattform sollen One-Health-Fragestellungen mit unmittelbarer Relevanz für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt stehen. Darunter fallen vordringlich Infektionskrankheiten, antimikrobielle Resistenzen (AMR) sowie der Zusammenhang von Infektionskrankheiten/AMR mit Klima, Umwelt und Biodiversität. Innerhalb dieses thematischen Rahmens soll die Plattform auch eine wissenschaftsgetriebene Weiterentwicklung der Plattform um weitere thematische Schwerpunkte im Rahmen der Umsetzung der Arbeiten vornehmen.
Struktur und Steuerung der Plattform: Die Struktur und die Steuerung sind in einer Satzung zu regeln, die mit den beteiligten Ressorts abzustimmen ist. Die Plattform soll durch ein inter- und transdisziplinär besetztes Steuerungsgremium, in dem die unterschiedlichen Disziplinen und Forschungsschwerpunkte, wenn möglich ausgewogen, vertreten sind, koordiniert werden. Dieses unterstützt und berät die Arbeit der Geschäftsstelle. Dieses Gremium setzt sich aus von den Mitgliedern gewählten Personen sowie Vertretungen der Förderer/beteiligten Ressorts als Beobachterinnen und Beobachter zusammen. Um die Nachwuchsförderung als integralen Bestandteil der Fördermaßnahme zu verankern, soll dabei auch der wissenschaftliche Nachwuchs in diesem Gremium vertreten sein.
Veranstaltungen
Durch Workshops, Tagungen und andere Formate unterstützt die Plattform in Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sich zu vernetzen, trans- und interdisziplinäre Kooperationsvorhaben zu entwickeln, Forschungsergebnisse zu diskutieren und einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.
Die Plattform soll als Kristallisationspunkt für einen Austausch der Wissenschaft mit anderen Akteuren, z. B. dem ÖGD und relevanten gesellschaftlichen Gruppen, dienen und damit auch die Translation und Implementierung von Forschungsergebnissen unter Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes unterstützen. Zu diesem Zweck entwickelt die Plattform geeignete Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Webpräsenz, soziale Medien, Newsletter, Dialog-Formate) und bietet geeignete Veranstaltungsformate an.
Nachwuchsförderung
Die Plattform soll aktiv für die Mitgliedschaft und Mitarbeit von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern werben. Darüber hinaus kann die Plattform den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Forschung unter Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes unterstützen, z. B. durch die Förderung von interdisziplinären Projekten für Doktorandinnen und Doktoranden und speziell auf Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zugeschnittene Veranstaltungsformate (z. B. Workshops, Summer Schools, Seminare und andere Formate).
Förderung von innovativen Pilot- bzw. Querschnittsprojekten und Verbünden
Zur Unterstützung von inter- und transdisziplinären Forschungsaktivitäten, die den One-Health-Ansatz verfolgen, von Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen, für die frühe Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Förderung von Translation und Implementierung von Forschungsergebnissen in die Praxis können innovative Pilot- bzw. Querschnittsprojekte gefördert werden. Mit den Bundesministerien, die Finanzmittel für die Förderung einzelner Projekte bzw. Maßnahmen zur Verfügung stellen werden, ist zu Beginn der Förderung zunächst eine Forschungsagenda für die Forschungsplattform für One Health abzustimmen. Dazu gehört auch der Umgang mit den Forschungsdaten aus den geförderten Vorhaben.
Pilotprojekte sind abgrenzbare Projekte mit einem hohen Maß an Originalität und wissenschaftlichem Risikocharakter. Sie sollen als Anschubfinanzierung für darauf aufbauende Forschungsvorhaben der Antragstellenden dienen.
Querschnittsprojekte sind fachübergreifende und interdisziplinäre Projekte, die an mindestens zwei Forschungsstandorten in Deutschland gemeinschaftlich beantragt und durchgeführt werden. Sie sollen z. B. Strukturen oder Methoden nachhaltig aufbauen, die spätestens im Anschluss an die Förderphase auch für Dritte zugänglich und nutzbar sind.
Um die Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen zu initiieren, die bisher nicht prominent in der Förderung vertreten waren, ist ausdrücklich auch die Förderung von inter- und transdisziplinären Verbundprojekten vorgesehen, z. B.:
Aufgabe der Plattform ist es, die Förderaufrufe und die Antragsprozesse für die (Verbund-)Projekte zu organisieren, die Antragsbewertung mittels eines „Peer-review“-Verfahrens durchzuführen und dem BMBF und den beteiligten Ressorts die ausgewählten Forschungsvorhaben zur Förderung zu empfehlen. Hierzu sind geeignete Verfahren zu entwickeln und mit dem BMBF und den beteiligten Ressorts abzustimmen.
Die für diese Forschungsvorhaben benötigten Mittel werden vom BMBF und den weiteren Bundesressorts, die die Plattform durch Förderung einzelner Projekte tragen, gesondert auf dem Wege der Projektförderung bereitgestellt. Grundlage dafür ist die Forschungsvereinbarung der beteiligten Ressorts (siehe Nummer 1.1). Es gelten die jeweiligen Fördervoraussetzungen des jeweiligen Ressorts.
Für die im Rahmen dieser Forschungsvorhaben zu fördernden Institutionen gelten die Förderbedingungen von Forschungsvorhaben nach Maßgabe der §§ 23 und 44 BHO und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Für vom BMBF geförderte (Verbund-)Projekte gelten zudem die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird vom BMBF zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die im Rahmen der Bekanntmachung vom 13. März 2008 gefördert wurden. Es ist möglich, dass bisherige Partner der Geschäftsstelle ausscheiden und/oder neue Partner dazukommen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3
Vorleistungen
Die Antragstellenden müssen bereits durch einschlägige Vorarbeiten im Bereich inter- und transdiziplinärer Vernetzungsaktivitäten in der Zoonosenforschung und One Health ausgewiesen sein und bereit sein, Forschung unter Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes weiter voranzutreiben und zu vernetzen.
Zusammenarbeit
Die Partner des Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbundes keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).4
Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten
Die zu erwartenden Ergebnisse müssen einen konkreten Erkenntnisgewinn für künftige Verbesserungen in der Gesundheitsförderung, Prävention und Therapie von Infektionskrankheiten erbringen. Die geplante Verwertung, der Transfer der Ergebnisse in die Praxis sowie Strategien zur nachhaltigen Umsetzung müssen bereits in der Konzeption des beantragten Projektes adressiert und auf struktureller und prozessualer Ebene beschrieben werden.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.
Die Forschungsplattform kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.
Kooperationen mit thematisch verwandten Vorhaben im europäischen und außereuropäischen Ausland sind möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil verfügen muss. Zusätzlich anfallende Mittel, z. B. für die wissenschaftliche Kommunikation, für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern (Doktoranden, Post-Docs) aus der Forschungsplattform an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken sowie die Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, insbesondere auch aus Low- and middle-income countries (LMICs), sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Vernetzungs- und Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.5
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
Für die Förderung von BMBF geförderten Projekten (Pilot-, Querschnitt- und Verbundprojekte) sind Personal- und Sachmittel in Form eines „Unterauftrags“ an eine ausländische Arbeitsgruppe zuwendungsfähig, sofern diese Kooperation für die Bearbeitung eines wesentlichen Teilprojekts notwendig ist. Der bestehende Bedarf und der wissenschaftliche Mehrwert sind zu begründen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.
Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fachliche Ansprechpersonen sind:
Dr. Ursula Kopp, Telefon: 0228 3821-1230
PD Dr. Barbara Junker, Telefon: 0228 3821-1274
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung eines förmlichen Förderantrages ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
7.2 Einstufiges Antragsverfahren
Dem Projektträger ist bis
spätestens 12. April 2023
ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Vorhabenbeschreibungen in Abstimmung aller Beteiligten durch den vorgesehenen Verbundkoordinator als eine Vorhabenbeschreibung vorzulegen.
Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung eines Antrags entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2035 gültig.
Bundesministerium
für Bildung und Forschung