09.02.2024

Änderung der Richtlinie zur Förderung einer Vernetzungsplattform Forschung für Globale Gesundheit

Bundesanzeiger vom 09.02.2024

Die Richtlinie zur Förderung einer Vernetzungsplattform Forschung für Globale Gesundheit vom 25. April 2019 (BAnz AT 09.05.2019 B4) wird geändert:

1. Nummer 1.2 wird wie folgt neu gefasst:

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Nummer 5 wird wie folgt ergänzt:

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

3. Nummer 8 wird wie folgt geändert:

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2034 gültig.

Bonn, den 18. Januar 2024

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

A. Spelberg