vom 22.03.2024 - Abgabetermin: 15.05.2024
EU-OPENSCREEN – ‚European Infrastructure of Open Screening Platforms for Chemical Biology‘– ist eine verteilte Forschungsinfrastruktur (FIS), die seit April 2013 Gegenstand der nationalen FIS-Roadmap des BMBF ist und im März 2018 als ‚European Research Infrastucture Consortium‘ (ERIC) gegründet wurde. Ziel von EU-OPENSCREEN ist es, chemische Substanzen und Naturstoffe für lebenswissenschaftliche Forschung und Entwicklung – z. B. für die Wirkstoffsuche – nutzbar zu machen. EU-OPENSCREEN unterstützt Forscherinnen und Forscher aus den Mitgliedsländern bei den Wirkstoffentwicklungsschritten ‚Assay development‘, High-throughput screening‘ und ‚hit-to-lead‘.
EU-Openscreen besteht aus acht Mitgliedsstaaten (Tschechien, Finnland, Deutschland, Lettland, Polen, Portugal, Spanien und Schweden) und einem Beobachter (Norwegen). Als verteilte Forschungsinfrastruktur spielen die Partnereinrichtungen innerhalb der Mitgliedsstaaten eine zentrale Rolle, da Sie die wissenschaftlichen Serviceleistungen zur Verfügung stellen. Die wissenschaftlichen Tätigkeiten werden durch eine Geschäftsstelle mit Sitz in Deutschland koordiniert. Derzeit sind 32 Partnereinrichtungen Teil von EU-OPENSCREEN und ihre Services fallen in die Bereiche ‚Screening Site‘, ‚Chemistry Site‘ und ‚Database Site‘. Als Teil der konstanten Weiterentwicklung von EU-OPENSCREEN soll in Zukunft eine weitere Kategorie an Partnereinrichtungen dazu kommen, die ‚Chemoproteomics Site‘. Auf diese Weise wird das methodische Portfolio des ERICs erweitert und an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst.
Ziel der Mitteilung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) plant Forschungseinrichtungen aus Deutschland gegenüber EU-OPENSCREEN als neue ‚Chemoproteomics Site‘ zu nominieren. Das BMBF ruft daher entsprechende Einrichtungen auf, sich als Partnereinrichtungen in der Kategorie ‚Chemoproteomics Site‘ zu bewerben. Partnereinrichtungen sind organisatorisch unabhängig von EU-OPENSCREEN und bleiben Teil Ihrer Institutionen.
Aus einer Nominierung als Partnereinrichtung leiten sich keine Ansprüche auf eine finanzielle Unterstützung durch das BMBF ab. Partnereinrichtungen sind aufgefordert, sich über die Geschäftsstelle an der Einwerbung von Drittmitteln aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe, die sich gezielt an ERICs richten, zu beteiligen. Eine Übersicht der bisher eingeworbenen EU-Projekte findet sich auf der EU-OPENSCREEN Homepage.
EU-OPENSCREEN Partnereinrichtungen sind Teil einer großen europaweiten Gemeinschaft an Forschungseinrichtungen, die gemeinsam aktiv an der Weiterentwicklung des Forschungsfeldes arbeiten. Sie führen gemeinsam mit Nutzerinnen und Nutzern deren innovativen Forschungsvorhaben durch und werben gemeinsam mit der Geschäftsstelle und weiteren Partnern kompetitive Drittmittelprojekte ein.
Voraussetzungen für eine Bewerbung
Das BMBF bietet hiermit interessierten akademischen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland die Möglichkeit, sich als ‚Chemoproteomics Site‘ zu bewerben. ‚Chemoproteomics Sites‘ sollen Zugang zu Instrumenten und Fachwissen bieten, die für die Durchführung von Chemoproteomik- und Distributionsstudien notwendig sind. Interessierte Einrichtungen müssen mindestens eine der vier folgenden Kategorien abdecken:
Es wird anerkannt, dass eine vollständige Abdeckung durch einen Partnerstandort nicht möglich ist. Daher sind Einrichtungen, die sich auf einen Teilaspekt fokussieren auch aufgefordert, eine Teilmenge von Dienstleistungen anzubieten, die mit den Angeboten anderer EU-OPENSCREEN Partnereinrichtungen kombiniert werden können. Beispielsweise müssen ‚Chemoproteomics Sites‘ nicht notwendigerweise über die Möglichkeit zur Synthese von Sonden verfügen, da dies bei Bedarf auch von ‚Chemistry Sites‘ übernommen werden könnte.
Die finale Auswahl für die Nominierung deutscher ‚Chemoproteomics Sites‘ wird durch das BMBF getroffen werden und richtet sich nach den folgenden Evaluationskriterien:
Entsprechend den Statuten von EU-OPENSCREEN, werden die von Deutschland nominierten ’Chemoproteomics Sites‘ über die Geschäftsstelle zur Begutachtung einem unabhängigen Fachgremium vorgelegt, welches die jeweilige Eignung der Einrichtungen unter Berücksichtigung der in den Statuten aufgeführten Kriterien bewertet.
Die Bewerbung erfordert zudem eine schriftliche Bestätigung durch die Leitung der Forschungseinrichtung über die Beteiligung der betreffenden Einrichtung bzw. die Bereitstellung der im Rahmen der Skizze dargestellten Infrastrukturkapazitäten als EU-OPENSCREEN Partnereinrichtung.
Rechte und Pflichten für deutsche EU-OPENSCREEN Partnereinrichtungen
Damit Partnereinrichtungen am operativen Geschehen von EU-OPENSCREEN teilnehmen können, muss ein ‚Service Level Agreement‘ zwischen EU-OPENSCREEN ERIC und der Partnereinrichtung unterzeichnet werden. Außerdem besteht die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am ‚Partner Site Forum‘, der Vereinigung aller europäischen Partnereinrichtungen.
Die Durchführung von Nutzer-Projekten wird durch diese finanziert. Zusätzliche im Zusammenhang mit EU-OPENSCREEN auftretende Kosten müssen aus der Grundfinanzierung der Forschungseinrichtungen beglichen werden.
Es wird empfohlen, dass sich interessierte Forschungseinrichtungen vor einer Bewerbung mit den Statuten und Rules-of-Procedure von EU-OPENSCREEN vertraut machen (Statuten und Rules-of-Procedure).
Verfahren der Standortauswahl
Mit der Durchführung des Auswahlverfahrens hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.
Für die Einreichung der Skizze zur Bewerbung als ‚Chemoproteomics Site‘ steht interessierten deutschen Einrichtungen das elektronische Einreichungsportal „Positron-S“ zur Verfügung.
https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/2406
Eine zusätzliche postalische Einreichung ist nicht erforderlich. Auf der Plattform sind weiterführende Informationen sowie Richtlinien für den Aufbau und den Inhalt der Skizze hinterlegt. Die Skizze soll auf Englisch verfasst werden, die folgenden Kapitel enthalten und insgesamt nicht länger als acht Seiten sein:
Bewerbungsfrist für die Einreichung über Positron-S ist der 15.05.2024.
Die finale Auswahl für die Nominierung deutscher EU-OPENSCREEN Partnereinrichtungen gegenüber dem ERIC wird durch das BMBF getroffen. Entsprechend den Statuten von EU-OPENSCREEN, werden die von Deutschland nominierten ’Chemoproteomics Sites‘ durch die Geschäftsstelle zur Begutachtung einem unabhängigen Fachgremium vorgelegt, welches die jeweilige Eignung der Einrichtungen unter Berücksichtigung der in den Statuten aufgeführten Kriterien bewertet. Die finale Entscheidung obliegt der Mitgliederversammlung von EU-OPENSCREEN, die anhand der Ergebnisse der unabhängigen Begutachtung über die Aufnahme als Partnereinrichtung entscheidet.
Ansprechpartner beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Steinplatz 1, 10623 Berlin) für Fragen zum Bewerbungsprozess:
Dr. Robert Puschmann Dr. Martin Voß
Tel.: 030 310078-3625 Tel.: 030 310078-4893
E-Mail: robert.puschmann@vdivde-it.de E-Mail: martin.voss@vdivde-it.de
Bei Fragen, die über das Auswahlverfahren hinausgehen und den operativen Betrieb von EU-OPENSCREEN ERIC betreffen, können der Generaldirektor von EU-OPENSCREEN Dr. Philip Gribbon (philip.gribbon@eu-openscreen.eu) und sein Stellvertreter Dr. Bahne Stechmann (bahne.stechmann@eu-openscreen.eu) kontaktiert werden. Die Geschäftsstelle ist über office@eu-openscreen.eu erreichbar.
Weitere Informationen zu EU-OPENSCREEN ERIC finden Sie auf dessen Homepage (https://www.eu-openscreen.eu).