20.12.2018

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Antimikrobielle Resistenzen: Deutschland und Frankreich bündeln ihre Forschung

Die französische National Research Agency (ANR) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kündigen gemeinsame Förderrichtline an.

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GettyImages_Tzogia Kappatou

Frankreich und Deutschland haben sich im Sommer 2018 dazu entschlossen, die Bekämpfung von antimikrobiellen Resistenzen, kurz AMR, auf einer globalen Ebene fortzusetzen. Sie wollen damit  Europa für eine der größten Herausforderungen dieses Jahrhunderts stärken und die europäische Forschungslandschaft weiterentwickeln. Durch die gemeinsame Förderrichtlinie sollen deutsch-französische Forschungskooperationen ermöglicht werden, die gemeinsame Projekte  zum Thema AMR bei humanen Infektionen  bearbeiten. Denn beide Länder besitzen herausragende Expertisen und Ressourcen, um den Kampf gegen AMR durch die Bildung von effektiven, bilateralen Forschungskooperationen voranzutreiben.

Eine Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist für die dritte Dezemberwoche 2018 vorgesehen. Das französische Forschungsministerium (MESRI) und sein deutsches Dependant (BMBF) haben sich bereit erklärt, jeweils 7 Millionen Euro für das neue bilaterale Programm zur Erforschung und Bekämpfung von AMR zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen dieser ersten Förderrichtlinie werden französische und deutsche Wissenschaftler aufgefordert, effektive Forschungskooperationen einzugehen, um den Wissensstand auf diesem Gebiet zu erweitern und die Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen oder innovative Produkte zu legen, welche zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich AMR beitragen.

Ziel der Förderrichtlinie

Die folgenden prioritären Themen wurden durch ein deutsch-französisches Expertenkomitee, entsprechend den vorhandenen Expertisen der beiden Länder zum Thema AMR, als förderfähig identifiziert:

I. Mikrobiom-basierte Präventions- und Behandlungsstrategien.

II. Antibiotika mit neuen Wirkmechanismen die auf anderen Wirkmechanismen beruhen als die derzeit verfügbaren Antibiotika. Dies beinhaltet die Erforschung und Entwicklung von z. B. Small Molecule Wirkstoffen, Peptiden/Proteinen, DNA-/RNA-basierten Wirkstoffen, Wirkstoffen natürlichen Ursprungs (Naturstoffe), Bakteriophagen oder Bakteriophagen-basierten Produkten.

III. Untersuchungen zur Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen sowie zur Krankheitslast mit Antibiotika-resistenten Erregern anhand von epidemiologischen, Modellierungs-, mikrobiologischen und zellbiologischen Methoden.

In den ersten drei Themengebieten werden nur Projekte mit Bezug zu resistenten Bakterien aus der höchsten Kategorie der Prioritätenliste der WHO (Priority 1: CRITICAL http://www.who.int/medicines/publications/global-priority-list-antibiotic-resistant-bacteria/en/) gefördert.

Neben den drei Themengebieten zu Antibiotikaresistenzen befasst sich ein weiteres Themengebiet mit Resistenzen gegenüber Antimykotika:

IV. Untersuchung von pathogenen Mechanismen, Entwicklung von diagnostischen Methoden und Behandlungsstrategien für resistente Pilzinfektionen.

Zusammensetzung des Konsortiums

Förderfähig sind ausschließlich bilaterale Verbundprojekte. Für die Zusammensetzung der Konsortien gelten folgende Bedingungen.

  • Die Vorhaben müssen jeweils einen deutschen und einen französischen Koordinator benennen; beide Koordinatoren müssen förderfähig durch ihre entsprechende nationale Förderorganisation sein, ANR oder BMBF.
  • Zusätzliche Verbundpartner, welche von einer der beiden Förderorganisationen gefördert werden können, dürfen dem Konsortium als weitere Forschungspartner beitreten.

Voraussichtlicher Zeitplan

Die Projektskizzen müssen in einem einstufigen Verfahren vorgelegt werden. Im Rahmen der Begutachtung wird es die Möglichkeit geben zu den Bewertungen der Expertenkommission eine Stellungnahme zu verfassen. Projektskizzen und Stellungnahmen sind in englischer Sprache zu verfassen und müssen bei ANR durch einen der beiden Koordinatoren über ein elektronisches Einreichungssystem auf der Webseite von ANR vorgelegt werden. Andere Formen der Einreichung können nicht akzeptiert werden.

Die finale Förderrichtlinie wird voraussichtlich in der dritten Dezemberwoche 2018 veröffentlicht und Antragsteller werden ungefähr 2 Monate Zeit haben, Ihre Projektskizzen einzureichen.

Weiterführende Informationen

  • Sobald die offizielle Förderrichtlinie veröffentlicht ist, können Bewerber den vollständigen Text auf den jeweiligen Webseiten von ANR und dem BMBF einsehen
  • Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://anr.fr/ANR-FRDE-AMR-2019

Gültigkeit

Der Inhalt der hier beschriebenen Förderrichtlinie hat lediglich indikativen Charakter, kann Änderungen unterliegen und ist für die jeweiligen Ministerien oder Finanzierungsstellen nicht rechtsverbindlich.

Der komplette und verbindliche Text der Förderrichtlinie wird von den jeweiligen Ministerien oder Finanzierungsstellen offiziell veröffentlicht werden.

Nur dieser offizielle Text und alle darin enthaltenen Informationen und Daten werden gültig sein.

In Deutschland wird der offizielle Text der Förderrichtlinie durch den Bundesanzeiger veröffentlicht (www.bundesanzeiger.de).

In Frankreich wird der offizielle Text der Förderrichtlinie durch ANR veröffentlicht (www.anr.fr).