Aufruf zur Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen an der europäischen Forschungsinfrastruktur für integrierte Strukturbiologie – Instruct-ERIC

Vom 01.07.2024 - Abgabetermin: 30.09.2024

Hintergrund der Mitteilung

Instruct-ERIC (Integrated Structural Biology - European Research Infrastructure Consortium) ist eine verteilte europäische Forschungsinfrastruktur zur Unterstützung der Forschung auf dem Gebiet der integrierten Strukturbiologie. Instruct-ERIC ermöglicht Forscherinnen und Forschern aus den Mitgliedsländern u. a. den Zugang zu Forschungsgroßgeräten wie NMR-Spektrometern, Kryo-Elektronenmikroskopen und Synchrotronquellen zur Strukturaufklärung von Molekülen und zur Erforschung von Struktur-Funktions-Beziehungen. Wesentlich hierbei ist, dass das Feld der integrierten Strukturbiologie die Kombination von verschiedenen (Groß-)Forschungsgeräten zum Erkenntnisgewinn nutzt. Derzeit sind am Instruct-ERIC 16 Mitgliedsländer und mit dem European Molecular Biology Laboratory (EMBL) eine Internationale Organisation direkt beteiligt. Weitere Länder verfügen über einen Beobachterstatus oder nutzen die Forschungsinfrastruktur gebührenpflichtig. Instruct-ERIC stellt den Forscherinnen und Forschern aus Mitgliedsländern gegenwärtig in 11 Zentren, die insgesamt 23 Einrichtungen umfassen, ein umfangreiches Technologie-Portfolio mit mehr als 80 methodischen Verfahren zur Verfügung.

Die Strukturbiologie ist ein sehr dynamisches Forschungsfeld. Bei strukturbiologischen Methoden gab es in den letzten Jahren enorme Fortschritte, so dass dieses Forschungsfeld verstärkt zur Lösung von vielfältigen biologischen und medizinischen Fragestellungen beitragen kann. Deutschland verfügt über eine hervorragende apparative Ausstattung bei den hierfür notwendigen High-End-Technologien. Um die deutsche Forschungslandschaft im Bereich Strukturbiologie dahingehend zu unterstützen, weiterhin richtungsweisende Beiträge zu liefern, beantragte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in 2023 für Deutschland die Mitgliedschaft bei Instruct-ERIC, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

Ziel der Mitteilung

Das BMBF plant Forschungseinrichtungen aus Deutschland gegenüber Instruct-ERIC zu nominieren, die als Teil eines neuen Instruct-Zentrums fungieren und Forschungsinfrastrukturkapazitäten zum Instruct-ERIC beisteuern. Das BMBF strebt die Beteiligung von 3 bis 4 deutschen Einrichtungen als ein dezentrales Instruct-Zentrum an und ruft entsprechende Institutionen auf, sich als Partnereinrichtungen zu bewerben. Partnereinrichtungen sind organisatorisch unabhängig von Instruct-ERIC und bleiben Teil ihrer Institutionen. Aus einer Nominierung als Partnereinrichtung leiten sich keine Ansprüche auf eine finanzielle Unterstützung durch das BMBF ab. Partnereinrichtungen sind aufgefordert, sich über die Geschäftsstelle von Instruct-ERIC an der Einwerbung von Drittmitteln aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe zu beteiligen. Eine Übersicht der bisher eingeworbenen EU-Projekte findet sich auf der Homepage von Instruct-ERIC.

Fachübergreifende Kooperationen sind eine wichtige Voraussetzung, um auch in Zukunft komplexe wissenschaftliche Fragestellungen zu lösen und Innovationen voranzutreiben. Die deutsche Mitgliedschaft bei Instruct-ERIC erlaubt Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus Deutschland einen breiteren Zugriff auf ansonsten kostenintensive High-End-Technologien, den Zugang zu strukturbiologischen Methoden und dem dazugehörigen Fachwissen sowie den beteiligten Netzwerken. Die Beteiligung Deutschlands an Instruct-ERIC soll die Zusammenarbeit im Bereich der paneuropäischen Spitzenforschung fördern und zur Festigung des europäischen Forschungsraums sowie zur globalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Instruct-Zentren können Vertretungen für den Exekutivausschuss von Instruct-ERIC nominieren und somit die weitere Ausrichtung und Entwicklung der Forschungsinfrastruktur direkt mitgestalten (zur Governance-Struktur von Instruct-ERIC siehe hier). Durch Forschungsaufenthalte von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus ganz Europa profitiert ein Zentrum zudem von deren Expertise und dem damit einhergehenden Wissenstransfer. Des Weiteren sind Instruct-Zentren an der Ausarbeitung standardisierter Methoden zwischen den Partnerlaboren sowie an Schulungen und Workshops beteiligt. Darüber hinaus eröffnet sich für Instruct-Zentren der Zugang zu EU-Fördermitteln aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe, die sich gezielt an ERICs richten.

Instruct-Zentren sind Teil einer großen europaweiten Gemeinschaft von Forschungseinrichtungen, die aktiv an der Weiterentwicklung des Forschungsfelds der integrierten Strukturbiologie arbeiten. Sie führen zusammen mit Nutzerinnen und Nutzern deren innovativen Forschungsvorhaben durch und werben gemeinsam mit der Geschäftsstelle und weiteren Partnern kompetitive Drittmittelprojekte ein.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Das BMBF bietet hiermit interessierten deutschen, staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, sich einzeln oder im Verbund als Instruct-Zentrum zu bewerben. Jede Einrichtung sollte darlegen, welche Teile seiner Infrastrukturkapazitäten, die für Instruct-ERIC bzw. die Bearbeitung von Fragestellungen auf dem Gebiet der integrierten Strukturbiologie relevant wären, zur Verfügung gestellt werden sollen und welchen Beitrag es hinsichtlich der Weiterentwicklung von Instruct-ERIC leisten könnte. Als Evaluationskriterien bei der Standortauswahl dienen:

  • Wissenschaftliche Exzellenz und methodische Expertise
  • Technische Leistungsfähigkeit und vorhandene Kapazitäten
  • Art und dem Umfang der für Instruct-ERIC zur Verfügung gestellten Infrastrukturkapazitäten
  • Künftige Kapazität für Nutzerprojekte und Nachhaltigkeit des Betriebs
  • Erwarteter Mehrwert für Instruct-ERIC
  • Angaben zu Möglichkeiten der Koordinierung eines dezentralen deutschen Instruct-Zentrums

Entsprechend den Statuten von Instruct-ERIC, werden das von Deutschland nominierte Instruct-Zentrum über die Geschäftsstelle von Instruct-ERIC zur Begutachtung einem unabhängigen Fachgremium vorgelegt, welches die jeweilige Eignung der Einrichtungen unter Berücksichtigung der in den Statuten aufgeführten Kriterien bewertet. Die Instruct-Zentren werden in Fünfjahreszeiträumen mindestens einmal in einem unabhängigem Begutachtungsverfahren und unter Zuarbeit des unabhängigen wissenschaftlichen Beirats von Instruct-ERIC anhand von regelmäßig aktualisierten Kriterien und Leistungsindikatoren bewertet.

Die Bewerbung erfordert zudem eine schriftliche Bestätigung durch die Leitung der Forschungseinrichtung über die Beteiligung der betreffenden Einrichtung bzw. die Bereitstellung der im Rahmen der Skizze dargestellten Infrastrukturkapazitäten als Instruct-Zentrum.

Rechte und Pflichten für deutsche Instruct-Partnereinrichtungen

Damit Partnereinrichtungen am operativen Geschehen von Instruct-ERIC teilnehmen können, muss eine weiterführende Leistungsvereinbarung („Service Level Agreement“) direkt zwischen dem jeweiligen Instruct-Zentrum und Instruct-ERIC abgeschlossen werden. Die Durchführung von Nutzer-Projekten wird durch die Nutzer bzw. Instruct-ERIC finanziert. Zusätzliche im Zusammenhang mit Instruct-ERIC auftretende Kosten müssen durch die Forschungseinrichtungen getragen werden. Wie in den Statuten von Instruct-ERIC dargelegt und der entsprechenden EU-Verordnung und zugehörigen Richtlinien folgend, wäre für das deutsche Instruct-Zentrum für Kosten, die im Rahmen der ERIC-Aktivitäten anfallen, die Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuerrückerstattung anwendbar.

Es wird empfohlen, dass sich interessierte Forschungseinrichtungen vor einer Bewerbung mit den Statuten von Instruct-ERIC vertraut machen.

Verfahren der Standortauswahl

Mit der Durchführung des Auswahlverfahrens hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.

Für die Einreichung der Skizze in elektronischer Form zur Bewerbung als nationales Instruct-Zentrum steht interessierten deutschen Einrichtungen das elektronische Austauschsystem „Positron-S“ zur Verfügung.

https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/2410

Eine zusätzliche postalische Einreichung ist nicht erforderlich. Auf der Plattform sind weiterführende Informationen sowie Richtlinien für den Aufbau und den Inhalt der Skizze hinterlegt. Die Skizze soll auf Englisch verfasst werden, die folgenden Kapitel enthalten und insgesamt nicht länger als acht Seiten sein:

  1. Kontakt- und Hintergrundinformationen (max. 1 Seite)
  2. Wissenschaftliche Exzellenz der sich bewerbenden Einrichtung (max. 1 Seite)
  3. Technische Fähigkeiten der sich bewerbenden Einrichtung (max. 2 Seiten)
  4. Bisherige Leistungen und Nachweis Projekte erfolgreich durchzuführen (max. 1 Seite)
  5. Kapazitäten für die Durchführung von Nutzerprojekten, Nachhaltigkeit des Betriebs und ggf. Kapazitäten für die Koordinierung des dezentralen Zentrums (max. 2 Seiten)
  6. Mehrwert für das Instruct-ERIC (max. 1 Seiten)

Bewerbungsfrist für die Einreichung über Positron-S ist der 30.09.2024

Die finale Auswahl für die Nominierung der Partnereinrichtungen für das deutsche Instruct-Zentrum gegenüber dem Instruct-Council wird durch das BMBF getroffen. Das vom BMBF vorgeschlagene dezentrale deutsche Instruct-Zentrum wird anschließend über den Instruct-Council zur Begutachtung einem unabhängigen Fachgremium vorgelegt werden, welches die jeweilige Eignung der Einrichtungen unter Berücksichtigung von in den Instruct-Statuten aufgeführten Kriterien bewertet. Die finale Entscheidung obliegt der Mitgliederversammlung von Instruct-ERIC, die anhand der Ergebnisse der unabhängigen Begutachtung über die Aufnahme in das Instruct-ERIC entscheidet.

Ansprechpartner beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Steinplatz 1, 10623 Berlin):

Dr. Martin Voß                                            
Tel.: 030 310078-4893                              
E-Mail: martin.voss@vdivde-it.de              

Dr. Robert Puschmann
Tel.: 030 310078-3625
E-Mail: robert.puschmann@vdivde-it.de

www.vdivde-it.de