vom 18.05.2010 - Abgabetermin: 31.08.2010
Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 73 vom 18.05.2010 (Redaktionell angepasst am 19.05.2010)
1. Ziel
Wesentliches Ziel des Gesundheitsforschungsprogramms der Bundesregierung ist es, rasch zunehmende Volkskrankheiten wirksamer bekämpfen zu können. Mit dem Aufbau „Deutscher Zentren der Gesundheitsforschung“ als langfristig angelegte, gleichberechtigte Partnerschaften von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Universitäten mit Universitätsklinika wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dafür die Voraussetzungen schaffen.
Die Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung bündeln vorhandene Kompetenzen und leisten so einen maßgeblichen Beitrag zur Schließung von Wissenslücken und zur Verbesserung von Prävention, Diagnose und Therapie. Für jeden Patienten und jede Patientin soll ein höchstmögliches Maß an therapeutischer Wirksamkeit erreicht werden. Forschungspolitisches Ziel ist die an Indikationen und dem Bedarf der Patienten orientierte enge Zusammenarbeit der Grundlagenforschung aller Partner mit der klinischen Forschung. Durch die enge Vernetzung und den damit verbundenen Ausbau vorhandener Forschungsstrukturen wird ein schnellerer Transfer von Forschungsergebnissen in den klinischen Alltag ermöglicht (Translation).
Die strategische Zusammenarbeit der führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung wird den Wissenschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb nachhaltig stärken und die Attraktivität für den wissenschaftlichen Nachwuchs im In- und Ausland deutlich erhöhen.
Im Jahr 2009 wurden bereits das „Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) e.V.“ und das „Deutsche Zentrum für Diabetesforschung (DZD) e.V.“ gegründet. 2010 werden vier weitere Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung in den Bereichen Infektiologie („Deutsches Zentrum für Infektionsforschung“), Kardiologie („Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung“), Onkologie („Deutsches Konsortium für translationale Krebsforschung“) und Pneumologie („Deutsches Zentrum für Lungenforschung“) initiiert. Ein Lenkungsgremium unter Beteiligung aller Partner koordiniert die gemeinsamen Forschungsaktivitäten sowie die an gemeinsam definierten Schwerpunkten orientierte Aufgabenteilung und Ressourcenverwendung über alle Standorte des jeweiligen Zentrums.
Mit dieser Bekanntmachung sollen in einem wettbewerblichen Verfahren Universitäten mit Universitätsklinika sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aufgerufen werden, sich als Partner des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung zu bewerben.
Krebserkrankungen gehören in Deutschland und weltweit zu den häufigsten Todesursachen und Erkrankungen mit hoher Krankheitslast. In der Krebsforschung stellt die Übertragung neuer Erkenntnisse aus der Forschung in verbesserte Präventions-, Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten eine besondere Herausforderung dar. Die Entwicklung innovativer Diagnostika und Therapien hat bis jetzt nicht Schritt gehalten mit dem Zugewinn neuer Erkenntnisse der Grundlagenforschung.
Deshalb zielt die Etablierung eines Deutschen Konsortiums für Translationale Krebsforschung darauf, die in Deutschland verteilt an den einzelnen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Universitäten bzw. Universitätsklinika vorhandene Expertise in Kooperation mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) zu bündeln und über den Aufbau translationaler Kooperationseinheiten an den Partnerstandorten umzusetzen. Damit sollen die aus der Grundlagenforschung kommenden Erkenntnisse für die Diagnostik, die Therapie, die Früherkennung und die Prävention von Krebserkrankungen schneller nutzbar gemacht werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung im Rahmen des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung besteht nicht. Das BMBF entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Basis von Gutachterempfehlungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Aufbau und Aufgaben des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung
Gefördert werden soll der Aufbau eines Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) soll als Kernzentrum mit bis zu 6 exzellenten universitären Partnerstandorten, an denen ein Comprehensive Cancer Center (CCC) bzw. CCC-artige Strukturen implementiert sind, kooperieren. Am jeweiligen Partnerstandort vorhandene außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können einbezogen werden. An den Partnerstandorten bauen das DKFZ, die jeweilige Universität und das Universitätsklinikum sowie ggf. die außeruniversitäre Forschungseinrichtung gemeinsam die Translationszentren auf.
Jeder Standort muss international herausragende Exzellenz für einen definierten inhaltlichen wissenschaftlichen Schwerpunkt und wichtige Forschungsinfrastrukturen in das Deutsche Konsortium für translationale Krebsforschung einbringen.
Das Deutsche Konsortium für translationale Krebsforschung wird durch ein Lenkungsgremium, das aus Vertretern des DKFZ und den Leitern der Partnerstandorte des Deutschen Konsortiums besteht, geleitet. In diesem Lenkungsgremium entscheiden die Partner gleichberechtigt und partnerschaftlich über die wissenschaftlichen Schwerpunkte und die Ressourcenverwendung innerhalb des Deutschen Konsortiums, unter Beachtung der mit der Begutachtung erfolgten Finanzierungsempfehlungen. Einzelheiten der Zusammenarbeit des DKFZ mit den Partnereinrichtungen werden in einem Kooperationsvertrag geregelt. Als Orientierung stellt das BMBF vor Ausarbeitung des Gesamtkonzepts (vgl. Ziffer 6, Verfahren) einen Musterkooperationsvertrag zur Verfügung.
Die wissenschaftliche Arbeit im Deutschen Konsortium für translationale Krebsforschung wird durch ein hochrangiges international besetztes Scientific Advisory Board begleitet.
In regelmäßigen Zeitabständen – etwa alle 5 Jahre – wird das Deutsche Konsortium für translationale Krebsforschung durch ein externes, ebenfalls international besetztes Gutachtergremium im Hinblick auf seine wissenschaftliche Exzellenz und seine strategischen Ziele evaluiert. Dabei wird auch zu bewerten sein, ob die Ziele des Deutschen Konsortiums in der gewählten Organisationsform und mit den beteiligten Partnern erfolgreich umgesetzt werden konnten. Ergebnis der Evaluierung kann auch eine Neuausrichtung oder Neustrukturierung des Deutschen Konsortiums sein.
Aufgabe des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung ist es, aufbauend auf einer starken Grundlagenforschung und einer leistungsfähigen klinischen und epidemiologischen Forschung kontinuierlich innovative frühe klinische Studien aufzusetzen und durchzuführen, die Einführung neuer klinischer Ansätze zu analysieren und deren Wirksamkeit und Nutzen in der Versorgung zu überprüfen.
Die beteiligten Partner können folgende Forschungsschwerpunkte bearbeiten:
- Ätiologie- und Pathogenese-Forschung,
- Präventions-, Diagnose- und Therapieforschung (inkl. klinischer Studien),
- Versorgungsforschung, Epidemiologische Forschung, Gesundheitsökonomische Forschung.
Die Erforschung geschlechtsspezifischer Aspekte ist in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Die Partner des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung sollen gemeinsam einen Mehrwert erreichen, der die Summe der Beiträge der einzelnen Partner signifikant übersteigt. Hierzu sind u.a. folgende Ansätze geeignet, die entsprechend der wissenschaftlichen Zielsetzung des Deutschen Konsortiums unterschiedlich gewichtet sein können:
- Integration und Ausbau vorhandener oder Aufbau neuer Forschungsinfrastruktur zur gemeinsamen wissenschaftlichen Nutzung im Deutschen Konsortium (z. B. Abteilungen, Arbeits- und Nachwuchsgruppen, Plattformtechnologien für Hochdurchsatzverfahren, kliniknahe Tiermodelle, Register, Kohorten, Biomaterialbanken),
- Initiierung und Durchführung großer klinischer und epidemiologischer Studien,
- Gemeinsame Konzepte zur Nachwuchsförderung, zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie, zum Personalaustausch innerhalb des Deutschen Konsortiums und standortübergreifende Trainings- und Ausbildungsprogramme,
- Aufbau eines Kristallisationskerns für strategische Allianzen mit Biotechnologie-, Pharma- und Medizintechnikunternehmen,
- Aufbau einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit für Patienten, medizinisches Fachpersonal und die interessierte Öffentlichkeit,
- Stärkung des Konsortiums durch Zusammenarbeit mit existierenden externen wissenschaftlichen Kooperationsstrukturen (z. B. klinischen Studiengruppen, Cochrane Review-Gruppen, Methodenzentren für evidenzbasierte Medizin, Geschäftsstellen von Kompetenznetzen) und mit bereits existierenden Initiativen (z. B. der Telematik-Plattform für medizinische Forschungsnetze (TMF e.V.), Netzwerk der Koordinierungszentren für klinische Studien (KKS-Netzwerk),
- Internationale Kooperationen, z. B. im Rahmen gemeinsamer Projekte oder Personalaustausch, insbesondere von Nachwuchswissenschaftlern.
3. Wettbewerbsteilnehmer
Berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb als Partner im Deutschen Konsortium für translationale Krebsforschung sind staatliche und nicht-staatliche Universitäten mit Universitätsklinika, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie mit diesen verbundene Dritte. Die Partner können sich einzeln oder als regionaler Verbund bewerben. Soweit einzelne Partner des regionalen Verbundes die Auswahlkriterien nicht erfüllen, wirkt sich dies nicht auf die Bewertung der übrigen Mitglieder des antragstellenden regionalen Verbundes aus.
4. Auswahlkriterien
Wissenschaftliche Qualität
Die Partner des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung müssen eine herausragende wissenschaftliche Exzellenz und ein sichtbares wissenschaftliches Profil besitzen. Die Expertise und Spezialgebiete, die der Partner in das wissenschaftliche Gesamtkonzept einbringt, sind durch einschlägige Publikationen, ggf. geistige Eigentumsrechte sowie langjährig bestehende drittmittelgeförderte Forschungsverbünde wie einschlägige Sonderforschungsbereiche, DFG-Forschergruppen, Graduiertenkollegs oder große, durch BMBF, EU, NIH, WHO, Stiftungen o.ä. geförderte Projekte zu belegen.
Strukturqualität
Die Partner müssen geeignete strukturelle Merkmale aufweisen, um sich als Partner des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung zu qualifizieren. Hierzu zählen u.a. Nachweis der Krebsforschung als strategisches Schwerpunktthema der Forschungseinrichtung, strukturell implementierte ärztliche und wissenschaftliche Nachwuchsförderung, interdisziplinäre Forschungsstrukturen zur Vernetzung naturwissenschaftlicher und klinischer Abteilungen, Zugang zur Krankenversorgung mit Diagnostik und Therapie, Fähigkeit zur Etablierung koordinierter Forschungsaktivitäten, etablierte Strukturen für translationale Forschung, Plattformtechnologien (z.B. proteomische, metabolomische und genetische Hochdurchsatzverfahren), kliniknahe Tiermodelle, Infrastruktur zur Durchführung klinischer Studien, belegbare Rekrutierungspotenziale für klinische Studien, Biomaterialbanken, Register, Methodenzentren für evidenzbasierte Medizin.
Ein ertragreicher Transfer von translationaler Forschung in die klinische Praxis kann nur auf der Basis von kooperativen Strukturen nach dem Modell eines Comprehensive Cancer Centers durchgeführt werden, in denen Versorgung auf hohem Niveau stattfindet. Der Nachweis der Anforderungen an die qualitätsgesicherten Versorgungsstrukturen muss erbracht werden z.B. durch eine erfolgreich absolvierte Begutachtung als "Onkologisches Spitzenzentrum" der Deutschen Krebshilfe.
Wissenschaftliches Konzept
Im wissenschaftlichen Konzept muss überzeugend dargelegt werden, welchen Beitrag der Partner zur inhaltlich-strategischen Ausrichtung des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung (integrativer Mehrwert) leistet. Die Relevanz der Themen für die strategischen Ziele des Deutschen Konsortiums sowie mögliche Synergien und wissenschaftliche Ergänzungen zwischen den verschiedenen Partnern stellen wesentliche Auswahlkriterien dar.
5. Förderung
Die Finanzierung des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung erfolgt über die Aufstockung der institutionellen Zuwendungsmittel des DKFZ im Rahmen der Programmorientierten Förderung (90:10 Finanzierung durch Bund und Sitzländer der Partnerstandorte). Das DKFZ finanziert damit den institutionellen Beitrag zur Kooperation an den Partnerstandorten; es werden hieraus keine Mittel an die übrigen beteiligten Einrichtungen weitergeleitet.
Die Deutsche Krebshilfe stellt den universitären Partnern auf Antragstellung und nach entsprechender Begutachtung zusätzliche Projektfördergelder für definierte Vorhaben im Kontext des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung zur Verfügung (für zunächst fünf, jedoch maximal für zehn Jahre). Entsprechende Projektanträge können nach Etablierung des Konsortiums bei der Deutschen Krebshilfe eingereicht werden. Nähere Informationen zur Antragstellung bei der Deutschen Krebshilfe werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Etwa 25 % des Volumens des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung sollen für einrichtungsübergreifende Projekte der Partner eingesetzt werden, die im zweiten Auswahlschritt zu konzipieren sind (siehe Ziffer 6. Verfahren).
6. Verfahren
Mit der Abwicklung des Wettbewerbs hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
Gesundheitsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 3821-210
Telefax: 0228 3821-257
Internet: http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de
beauftragt.
Ansprechpartner sind PD Dr. Hubert Misslisch (0228 3821-271) und Dr. Axel Aretz (0228 3821-151). Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig und umfasst alle Partner im Deutschen Konsortium für translationale Krebsforschung, auch das DKFZ.
In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst Anträge zur Teilnahme am Wettbewerb
bis 31. August 2010
elektronisch über ein Internet-Portal (PT-Outline) sowie auf dem Postweg vorzulegen. Weitere Details hierzu sind dem Leitfaden zur Antragstellung zu entnehmen. Mit Blick auf das international besetzte Gutachtergremium wird die Einreichung in englischer Sprache empfohlen. Die Vorlagefrist (31. August 2010) gilt nicht als Ausschlussfrist, verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger empfohlen. Eine Vorlage per e- mail oder Fax ist nicht möglich.
Die Anträge dürfen 20 Seiten (DIN-A4-Format, 1-zeilig, Arial 11, doppelseitig) im Fall von Standorten, die aus einer einzelnen wissenschaftlichen Einrichtung bestehen, und 30 Seiten (DIN-A4-Format, 1-zeilig, Arial 11, doppelseitig) im Fall von Standorten, die aus einem regionalen Verbund mehrerer wissenschaftlicher Einrichtungen bestehen, nicht überschreiten. Sie sind in 10-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie als ein zusammenhängendes Dokument im pdf-Format auf CD-ROM vorzulegen. Die Anträge sind nach dem Leitfaden für die Antragstellung als Standorte im Rahmen der Förderinitiative Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung zu strukturieren.
Auf der Grundlage der Bewertung eines international besetzten Gutachtergremiums werden die für eine Förderung geeigneten Partner ausgewählt, die im Rahmen eines „Hearings“ ihre Konzepte vorstellen.
Die in der ersten Stufe ausgewählten Partner werden in einer zweiten Stufe aufgefordert, ein gemeinsames Gesamtkonzept mit einrichtungsübergreifenden Projekten für das Deutsche Konsortium für translationale Krebsforschung entsprechend einem Leitfaden für das Gesamtkonzept einzureichen. Dem Gesamtkonzept soll ein vom BMBF als Orientierung zur Verfügung gestellter Musterkooperationsvertrag, der Einzelheiten zu den Gremienstrukturen und zur Zusammenarbeit der Partner innerhalb des Konsortiums regelt, zugrunde gelegt werden. Mit dem Gesamtkonzept für das Deutsche Konsortium können essentielle Forschungsinfrastrukturen, auch wenn sie nicht an einem der Partnerstandorte lokalisiert sind, an das Deutsche Konsortium angegliedert und über dieses gefördert werden.
Mit der Einreichung des Gesamtkonzepts sind von den beteiligten Partnern schriftliche Erklärungen (i) ihrer Einrichtungen zur nachhaltigen Unterstützung der Inhalte des Antrags und (ii) ihrer Sitzländer über die unter Punkt 5 dargestellte landesseitige finanzielle Beteiligung vorzulegen. Einzelheiten hierzu werden im Leitfaden für das Gesamtkonzept erläutert. Über die endgültige Zusammensetzung des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung und die Förderung der einzelnen Partner wird auf der Grundlage einer zweiten internationalen Begutachtung entschieden.
Aus der Vorlage eines Antrags bzw. Gesamtkonzepts kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Antrags bzw. Gesamtkonzepts.
7. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 05. Mai 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Hausdorf