vom 18.05.2010 - Abgabetermin: 31.08.2010
Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 73 vom 18.05.2010
1. Ziel
Wesentliches Ziel des Gesundheitsforschungsprogramms der Bundesregierung ist es, rasch zunehmende Volkskrankheiten wirksamer bekämpfen zu können. Mit dem Aufbau „Deutscher Zentren der Gesundheitsforschung“ als langfristig angelegte, gleichberechtigte Partnerschaften von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Universitäten mit Universitätsklinika wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dafür die Voraussetzungen schaffen.
Die Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung bündeln vorhandene Kompetenzen und leisten so einen maßgeblichen Beitrag zur Schließung von Wissenslücken und zur Verbesserung von Prävention, Diagnose und Therapie. Für jeden Patienten und jede Patientin soll ein höchstmögliches Maß an therapeutischer Wirksamkeit erreicht werden. Forschungspolitisches Ziel ist die an Indikationen und dem Bedarf der Patienten orientierte enge Zusammenarbeit der Grundlagenforschung aller Partner mit der klinischen Forschung. Durch die enge Vernetzung und den damit verbundenen Ausbau vorhandener Forschungsstrukturen wird ein schnellerer Transfer von Forschungsergebnissen in den klinischen Alltag ermöglicht (Translation).
Die strategische Zusammenarbeit der führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung wird den Wissenschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb nachhaltig stärken und die Attraktivität für den wissenschaftlichen Nachwuchs im In- und Ausland deutlich erhöhen.
Im Jahr 2009 wurden bereits das „Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) e.V.“ und das „Deutsche Zentrum für Diabetesforschung (DZD) e.V.“ gegründet. 2010 werden vier weitere Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung in den Bereichen Infektiologie („Deutsches Zentrum für Infektionsforschung“), Kardiologie („Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung“), Onkologie („Deutsches Konsortium für translationale Krebsforschung“) und Pneumologie („Deutsches Zentrum für Lungenforschung“) initiiert. Ein Lenkungsgremium unter Beteiligung aller Partner koordiniert die gemeinsamen Forschungsaktivitäten sowie die an gemeinsam definierten Schwerpunkten orientierte Aufgabenteilung und Ressourcenverwendung über alle Standorte des jeweiligen Zentrums.
Mit dieser Bekanntmachung sollen in einem wettbewerblichen Verfahren Universitäten mit Universitätsklinika sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aufgerufen werden, sich als Partner des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung zu bewerben.
Infektionskrankheiten gehören in Deutschland und weltweit zu den häufigsten Todesursachen und Erkrankungen mit hoher Krankheitslast. Wesentliches Ziel der Forschung ist es, Grundlagen zu schaffen, um der globalen Ausbreitung von Infektionskrankheiten und der zunehmenden Resistenz von Krankheitserregern gegen Antiinfektiva entgegenzuwirken.
Mit der Bildung eines Deutschen Zentrums für Infektionsforschung sollen die leistungsstärksten deutschen Einrichtungen der Infektionsforschung zusammengeführt werden, um ihre Arbeit aufeinander abzustimmen und die Bevölkerung wirksamer vor bakteriellen, viralen, parasitären und durch Pilze verursachten Infektionskrankheiten zu schützen. Insbesondere sollen schwere lebensbedrohliche Infektionen oder Krankenhausinfektionen wirksamer bekämpft und die Verbreitung von therapieresistenten Erregern eingedämmt werden. Aber auch global bedeutende Infektionen sowie vernachlässigte und armutsassoziierte Infektionskrankheiten sollen erforscht werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung im Rahmen des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung besteht nicht. Das BMBF entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Basis von Gutachterempfehlungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Aufbau und Aufgaben des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung
Gefördert werden soll der Aufbau eines Deutschen Zentrums für Infektionsforschung, das auf der Kooperation von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Universitäten mit Universitätsklinika an wissenschaftlich ausgewiesenen Standorten basiert. Ein Standort des Deutschen Zentrums kann aus einer einzelnen Einrichtung oder einem regionalen Verbund mehrerer Partnereinrichtungen bestehen.
Jeder Standort muss international herausragende Exzellenz für einen definierten inhaltlichen wissenschaftlichen Schwerpunkt und wichtige Forschungsinfrastrukturen in das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung einbringen.
Das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung wird in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins gegründet. Der Verein, dem alle am Zentrum beteiligten Partner als Mitglieder angehören, entscheidet über die Festlegung der wissenschaftlichen Schwerpunkte, die Aufgabenverteilung und die Ressourcenverwendung innerhalb des Deutschen Zentrums, unter Beachtung der mit der Begutachtung erfolgten Finanzierungsempfehlungen. Er gewährleistet über seine Organe eine gemeinsame gleichberechtigte Leitung des Zentrums. Einzelheiten zu den Organstrukturen und der Zusammenarbeit der Partner innerhalb des Zentrums werden in der Satzung des Vereins geregelt. Als Orientierung stellt das BMBF vor Ausarbeitung des Gesamtkonzepts (vgl. Ziffer 6, Verfahren) eine Mustersatzung zur Verfügung.
Die wissenschaftliche Arbeit im Deutschen Zentrum für Infektionsforschung wird durch ein hochrangiges international besetztes Scientific Advisory Board begleitet.
In regelmäßigen Zeitabständen – etwa alle 5 Jahre – wird das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung durch ein externes, ebenfalls international besetztes Gutachtergremium im Hinblick auf seine wissenschaftliche Exzellenz und seine strategischen Ziele evaluiert. Dabei wird auch zu bewerten sein, ob die Ziele des Deutschen Zentrums in der gewählten Organisationsform und mit den beteiligten Partnern erfolgreich umgesetzt werden konnten. Ergebnis der Evaluierung kann auch eine Neuausrichtung oder Neustrukturierung des Deutschen Zentrums sein.
Aufgabe des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung ist es, aufbauend auf einer starken Grundlagenforschung und einer leistungsfähigen klinischen und epidemiologischen Forschung kontinuierlich innovative frühe klinische Studien aufzusetzen und durchzuführen, die Einführung neuer klinischer Ansätze zu analysieren und deren Wirksamkeit und Nutzen in der Versorgung zu überprüfen.
Die beteiligten Partner können folgende Forschungsschwerpunkte bearbeiten:
- Ätiologie- und Pathogenese-Forschung,
- Präventions-, Diagnose- und Therapieforschung (inkl. klinischer Studien),
- Versorgungsforschung, Epidemiologische Forschung, Gesundheitsökonomische Forschung.
Die Erforschung geschlechtsspezifischer Aspekte ist in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Die Partner des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung sollen gemeinsam einen Mehrwert erreichen, der die Summe der Beiträge der einzelnen Partner signifikant übersteigt. Hierzu sind u.a. folgende Ansätze geeignet, die entsprechend der wissenschaftlichen Zielsetzung des Deutschen Zentrums unterschiedlich gewichtet sein können:
- Integration und Ausbau vorhandener oder Aufbau neuer Forschungsinfrastruktur zur gemeinsamen wissenschaftlichen Nutzung im Deutschen Zentrum (z. B. Abteilungen, Arbeits- und Nachwuchsgruppen, Plattformtechnologien für Hochdurchsatzverfahren, kliniknahe Tiermodelle, Register, Kohorten, Biomaterialbanken),
- Initiierung und Durchführung großer klinischer und epidemiologischer Studien,
- Gemeinsame Konzepte zur Nachwuchsförderung, zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie, zum Personalaustausch innerhalb des Deutschen Zentrums und standortübergreifende Trainings- und Ausbildungsprogramme,
- Aufbau eines Kristallisationskerns für strategische Allianzen mit Biotechnologie-, Pharma- und Medizintechnikunternehmen,
- Aufbau einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit für Patienten, medizinisches Fachpersonal und die interessierte Öffentlichkeit,
- Stärkung des Zentrums durch Zusammenarbeit mit existierenden externen wissenschaftlichen Kooperationsstrukturen (z. B. klinischen Studiengruppen, Cochrane Review-Gruppen, Methodenzentren für evidenzbasierte Medizin, Geschäftsstellen von Kompetenznetzen) und mit bereits existierenden Initiativen (z. B. der Telematik-Plattform für medizinische Forschungsnetze (TMF e.V.), Netzwerk der Koordinierungszentren für klinische Studien (KKS-Netzwerk),
- Internationale Kooperationen, z. B. im Rahmen gemeinsamer Projekte oder Personalaustausch, insbesondere von Nachwuchswissenschaftlern.
3. Wettbewerbsteilnehmer
Berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb als Partner im Deutschen Zentrum für Infektionsforschung sind staatliche und nicht-staatliche Universitäten mit Universitätsklinika, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie mit diesen verbundene Dritte. Die Partner können sich einzeln oder als regionaler Verbund bewerben. Soweit einzelne Partner des regionalen Verbundes die Auswahlkriterien nicht erfüllen, wirkt sich dies nicht auf die Bewertung der übrigen Mitglieder des antragstellenden regionalen Verbundes aus.
4. Auswahlkriterien
Wissenschaftliche Qualität
Die Partner des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung müssen eine herausragende wissenschaftliche Exzellenz und ein sichtbares wissenschaftliches Profil besitzen. Die Expertise und Spezialgebiete, die der Partner in das wissenschaftliche Gesamtkonzept einbringt, sind durch einschlägige Publikationen, ggf. geistige Eigentumsrechte sowie langjährig bestehende drittmittelgeförderte Forschungsverbünde wie einschlägige Sonderforschungsbereiche, DFG-Forschergruppen, Graduiertenkollegs oder große, durch BMBF, EU, NIH, WHO, Stiftungen o. ä. geförderte Projekte zu belegen.
Strukturqualität
Die Partner müssen geeignete strukturelle Merkmale aufweisen, um sich als Partner des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung zu qualifizieren. Hierzu zählen u. a. Nachweis der Infektionsforschung als strategisches Schwerpunktthema der Forschungseinrichtung, strukturell implementierte ärztliche und wissenschaftliche Nachwuchsförderung, interdisziplinäre Forschungsstrukturen zur Vernetzung naturwissenschaftlicher und klinischer Abteilungen, Zugang zur Krankenversorgung mit Diagnostik und Therapie, Fähigkeit zur Etablierung koordinierter Forschungsaktivitäten, etablierte Strukturen für translationale Forschung, Plattformtechnologien (z. B. proteomische, metabolomische und genetische Hochdurchsatzverfahren), kliniknahe Tiermodelle, Infrastruktur zur Durchführung klinischer Studien, belegbare Rekrutierungspotenziale für klinische Studien, Biomaterialbanken, Register, Methodenzentren für evidenzbasierte Medizin.
Wissenschaftliches Konzept
Im wissenschaftlichen Konzept muss überzeugend dargelegt werden, welchen Beitrag der Partner zur inhaltlich-strategischen Ausrichtung des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (integrativer Mehrwert) leistet. Die Relevanz der Themen für die strategischen Ziele des Deutschen Zentrums sowie mögliche Synergien und wissenschaftliche Ergänzungen zwischen den verschiedenen Partnern stellen wesentliche Auswahlkriterien dar.
5. Förderung
Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Bund und Länder im Verhältnis 90:10. Die bundesseitige Finanzierung erfolgt über eine Aufstockung der institutionellen Förderung des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI) im Rahmen der Programmorientierten Förderung. Das HZI leitet die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel entsprechend dem vom Lenkungsgremium unter Beachtung der Begutachtungsempfehlungen festgelegten Verteilungsschlüssel an die übrigen Mitgliedseinrichtungen zur Förderung von Projekten weiter. Die Länder gewähren der jeweiligen Partnereinrichtung in ihrem Land einen der 90:10 Finanzierung entsprechenden Betrag; dieser wird dem HZI als institutionelle Förderung und den übrigen Partnereinrichtungen als Projektförderung zur Verfügung gestellt. Entsprechendes wird in bilateralen Schriftwechseln zwischen Bund und dem jeweiligen Sitzland bzw. dem Sitzland und der am Deutschen Zentrum für Infektionsforschung beteiligten Einrichtung vereinbart werden.
Im Rahmen der Förderung von Projekten sind für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft zuwendungsfähig: der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (in Einzelfällen, u.a. bei der Fraunhofer-Gesellschaft, die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Etwa 25 % des Volumens des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung sollen für einrichtungsübergreifende Projekte der Partner eingesetzt werden, die im zweiten Auswahlschritt zu konzipieren sind (siehe Ziffer 6. Verfahren).
6. Verfahren
Mit der Abwicklung des Wettbewerbs hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
Gesundheitsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 3821-210
Telefax: 0228 3821-257
Internet: http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de
beauftragt. Ansprechpartner sind PD Dr. Barbara Junker (0228 3821-274), Dr. Ursula Kopp (0228 3821-230), Dr. Stefan Wagener (0228 3821-685). Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig und umfasst alle Partner im Deutschen Zentrum für Infektionsforschung, auch das HZI.
In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst Anträge zur Teilnahme am Wettbewerb
bis 31. August 2010
elektronisch über ein Internet-Portal (PT-Outline) sowie auf dem Postweg vorzulegen. Weitere Details hierzu sind dem Leitfaden zur Antragstellung zu entnehmen. Mit Blick auf das international besetzte Gutachtergremium wird die Einreichung in englischer Sprache empfohlen. Die Vorlagefrist (31. August 2010) gilt nicht als Ausschlussfrist, verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger empfohlen. Eine Vorlage per e- mail oder Fax ist nicht möglich.
Die Anträge dürfen 20 Seiten (DIN-A4-Format, 1-zeilig, Arial 11, doppelseitig) im Fall von Standorten, die aus einer einzelnen wissenschaftlichen Einrichtung bestehen, und 30 Seiten (DIN-A4-Format, 1-zeilig, Arial 11, doppelseitig) im Fall von Standorten, die aus einem regionalen Verbund mehrerer wissenschaftlicher Einrichtungen bestehen, nicht überschreiten. Sie sind in 10-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie als ein zusammenhängendes Dokument im pdf-Format auf CD-ROM vorzulegen. Die Anträge sind nach dem Leitfaden für die Antragstellung als Standorte im Rahmen der Förderinitiative Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung zu strukturieren.
Auf der Grundlage der Bewertung eines international besetzten Gutachtergremiums werden die für eine Förderung geeigneten Partner ausgewählt, die im Rahmen eines „Hearings“ ihre Konzepte vorstellen.
Die in der ersten Stufe ausgewählten Partner werden in einer zweiten Stufe aufgefordert, ein gemeinsames Gesamtkonzept mit einrichtungsübergreifenden Projekten für das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung entsprechend einem Leitfaden für das Gesamtkonzept einzureichen. Dem Gesamtkonzept soll eine vom BMBF als Orientierung zur Verfügung gestellte Mustersatzung, die Einzelheiten zu den Gremienstrukturen und zur Zusammenarbeit der Partner innerhalb des Zentrums regelt, zugrunde gelegt werden. Mit dem Gesamtkonzept für das Deutsche Zentrum können essentielle Forschungsinfrastrukturen, auch wenn sie nicht an einem der Partnerstandorte lokalisiert sind, an das Deutsche Zentrum angegliedert und über dieses gefördert werden.
Mit der Einreichung des Gesamtkonzepts sind von den beteiligten Partnern schriftliche Erklärungen (i) ihrer Einrichtungen zur nachhaltigen Unterstützung der Inhalte des Antrags und (ii) ihrer Sitzländer über die unter Punkt 5 dargestellte landesseitige finanzielle Beteiligung vorzulegen. Einzelheiten hierzu werden im Leitfaden für das Gesamtkonzept erläutert. Über die endgültige Zusammensetzung des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung und die Förderung der einzelnen Partner wird auf der Grundlage einer zweiten internationalen Begutachtung entschieden.
Aus der Vorlage eines Antrags bzw. Gesamtkonzepts kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Antrags bzw. Gesamtkonzepts.
7. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 05. Mai 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Hausdorf