Förderrichtlinien zum BMBF-Wettbewerb Gesundheitsregionen der Zukunft - Fortschritt durch Forschung und Innovation

vom 22.01.2008 - Abgabetermin: 15.04.2008
 

Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 11 vom 22.01.2008


1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck


Die Gesundheitswirtschaft ist die größte Wirtschaftsbranche in Deutschland. Insgesamt arbeiten in ihr mittlerweile rund 4,3 Mio. Menschen. Arbeitsplätze in der Gesundheitswirtschaft stellen im Durchschnitt höhere Qualifikationsanforderungen und tragen insbesondere im Bereich von Forschung und Entwicklung überproportional zur Wertschöpfung bei. Nach Schätzungen des Instituts für Arbeit und Technik in Gelsenkirchen könnten bis zum Jahr 2020 bis zu 800.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der Gesundheitswirtschaft entstehen (zur Definition von Gesundheitswirtschaft siehe Leitfaden für Antragsteller).

Die Wahrnehmung der Gesundheitswirtschaft in Deutschland war bislang durch die Befürchtung geprägt, die wachsenden Aufwendungen für den Gesundheitssektor würden die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft überfordern. Ihre Rolle als Wachstumsmarkt mit einer sehr hohen Exportquote wurde bislang nur wenig wahrgenommen. Die Erfahrungen aus international besonders erfolgreichen gesundheitswirtschaftlichen Modellen und anderen BMBF-Initiativen zur Innovationsförderung zeigen, wie wichtig eine enge, oft regional fokussierte Verzahnung aller am Innovationsprozess beteiligten Akteure für eine optimale Nutzung der vorhandenen Innovationspotenziale in Wissenschaft und Wirtschaft ist. Obwohl in Deutschland die Gesundheitswirtschaft entlang der Wertschöpfungskette traditionell stark in Forschung, Entwicklung und Verwertung innovativen Wissens fragmentiert ist, werden mittlerweile auch hier in einer wachsenden Zahl von Gesundheitsregionen derartige integrative Ansätze verfolgt.

Der BMBF-Wettbewerb „Gesundheitsregionen der Zukunft“ setzt an dieser Stelle an und will - zu einem in der geschilderten Entwicklung wichtigen Zeitpunkt - existierende und entstehende Gesundheitsregionen bei ihrer Profilbildung unterstützen. Ziele des Wettbewerbs sind die Erschließung der Potenziale einer Region für Innovationen im Gesundheitswesen durch Forschung und Entwicklung, die nachhaltige Stärkung der regionalen Wertschöpfungsketten in der Gesundheitswirtschaft und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch Steigerung von Qualität und Effizienz von Prozessen im gesamten Bereich der Gesundheitswirtschaft. Im Ergebnis soll der Wettbewerb durch die Nutzung von Forschungsansätzen aufzeigen, wie Verschränkungsprozesse zwischen Dienstleistungen und Gesundheitsversorgung sowie der Health Care Industrie (Pharmazeutische Industrie, Medizintechnik und Biotechnologie) optimal gestaltet und wie durch die Kooperation regionaler Partner prozess- und produktorientierte Innovationen im Gesundheitswesen angestoßen werden können. Auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des medizinischen und medizin-technischen Fortschritts können integrative regionale Kooperationsverbünde ein wesentlicher Schlüssel zur Erschließung von Effizienzreserven und zu einer zielgenauen Nutzung der Finanzressourcen sein.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen des BMBF-Wettbewerbs „Gesundheitsregionen der Zukunft“ sollen in einer ersten Phase (Konzeptentwicklungsphase) bis zu 20 Regionen bei der Konzeptentwicklung unterstützt und anschließend in einer zweiten Phase (Realisierungsphase) bis zu fünf Regionen ausgezeichnet und besonders gefördert werden, die das Potenzial besitzen, in selbst gewählten Innovationsfeldern der Gesundheitswirtschaft durch die zielorientierte Nutzung von Forschung und Entwicklung eine starke Innovations- und Wirtschaftskraft zu entfalten.

Dazu soll in den Gesundheitsregionen der Zukunft
- die Selbstorganisation und Vernetzung der relevanten Akteure aus Gesundheitsversorgung, Forschung und der Wirtschaft (insbesondere auch der Dienstleistungswirtschaft) in Form gemeinsamer Forschungsprojekte unterstützt werden,
- die Profilbildung durch die Definition von Entwicklungsschwerpunkten und die Realisierung und Umsetzung beispielhafter Prozess- und Produktinnovationen im Sinne marktfähiger Lösungen gefördert werden,
- der Transfer von innovativen, qualitäts- und effizienzfördernden Lösungen in die Versorgung beschleunigt werden,
- die interdisziplinäre, berufsgruppen- und sektorübergreifende Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft verbessert werden,
- der Gesundheitssektor stärker internationalisiert werden, z. B. durch Patientenimport oder Serviceexport.

Im Zuge der Antragstellung erfolgt die Selbstorganisation und -definition der Gesundheitsregionen. Ausgehend von den vorhandenen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Potenzialen identifizieren die verschiedenen Akteure ihre Möglichkeiten für erfolgsträchtige prozess- und produktorientierte Innovationen für das Gesundheitswesen. Auf dieser Grundlage definieren sie für ihre Gesundheitsregion ein spezielles Profil, die geografische Ausdehnung und die mitwirkenden Einrichtungen und Unternehmen. Diese erteilen einem Akteur das Mandat für die regionale Koordination während der Antragsphase. Gemeinsam mit seinen Partnern erstellt dieser die Bewerbungsunterlagen. Die in der Antragsphase anfallenden Aufwendungen tragen die beteiligten Akteure selbst.

Die „Konzeptentwicklungsphase“ beinhaltet zum einen den Auf- bzw. Ausbau der Gesundheitsregion durch Vernetzung der relevanten Akteure aus Gesundheitsversorgung, Forschung und Unternehmen der Wirtschaft; zum anderen die Erstellung eines regionalen Entwicklungskonzepts zum Ausbau der Kompetenzen in den Profil bildenden Bereichen der Gesundheitswirtschaft einschließlich optimal gestalteter Verschränkungsprozesse zwischen Gesundheitsversorgung und weiteren Dienstleistungen. Innovationen werden insbesondere auch im Dienstleistungssektor und durch die Untersuchung von dienstleistungsspezifischen Aspekten erwartet. Ferner werden in dieser Phase konkrete kooperative Maßnahmen und Forschungs- und Entwicklungsprojekte ausgearbeitet, die einen essentiellen Beitrag zur Weiterentwicklung und zum Ausbau der Gesundheitsregion leisten sowie zu beispielhaften Prozess- und Produktinnovationen im Sinne marktfähiger Lösungen führen. Schließlich sollen die Perspektiven zur Umsetzung des Entwicklungskonzepts auch für den Fall einer Nichtberücksichtigung der Gesundheitsregion in der Realisierungsphase dargestellt werden. Die Aktivitäten zur Erstellung dieser Konzepte werden vom BMBF in bis zu 20 ausgewählten Gesundheitsregionen gefördert (s. auch Punkt 5.).

Die sich anschließende „Realisierungsphase“ dient der Umsetzung der jeweiligen Entwicklungskonzepte in bis zu fünf ausgewählten Gesundheitsregionen. Das BMBF wird die Realisierung ausgewählter Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus den Konzepten unterstützen, die zur Realisierung beispielhafter Produkt- und Prozessinnovationen für das Gesundheitswesen im Sinne marktfähiger Lösungen dienen und einen substantiellen Beitrag zur Konsolidierung und Fortentwicklung der Gesundheitsregion sowie zur Gesundheitsforschung leisten.

Denkbare Forschungs- und Entwicklungsfelder sind z. B.:
- Erschließen von Innovationspotenzialen und Effizienzpotenzialen entlang von Wertschöpfungsketten z. B. durch Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft bei der Produktentwicklung oder in den Bereichen sektorübergreifende Versorgung, Prävention, Gesundheitsförderung, Rehabilitation, Dienstleistungen, eHealth, oder durch die Verknüpfung dieser Bereiche. Dazu können gehören
- Entwicklung von integrierten Angeboten innovativer Sach- und Dienstleistungen (hybride Produkte),
- Entwicklung wirksamer und effizienter Prozesse zur Bündelung von Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation auch unter Rückgriff auf die Erfahrungen des Service Engineering, und gesundheitsökonomische Bewertungen
- Entwicklung und Erprobung neuer Geschäftsmodelle für integrierte Angebote einschließlich Finanzierungsmodell
- Entwicklung neuer Verfahren in den Bereichen Medizintechnik und Pharma
- Ausbau der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft bei Pharmaentwicklung und Entwicklung von Medizinprodukten
- Entwicklung von innovativen Prozessen zur besseren Implementierung von Standards und zur Qualitätssteigerung in der Medizin und angrenzenden/ergänzenden Bereichen der Gesundheitswirtschaft (z. B. Integration von Leitlinieninhalten in Krankenhaus- und Praxissoftware, Behandlungspfade und Leistungsangebote)
- Entwicklung und Erprobung von Instrumenten des Produktivitätsmanagements z. B. zur Optimierung des Ressourceneinsatzes
- Entwicklung wissenschaftlicher Methoden zur Analyse von regionaler Über, Unter- und Fehlversorgung sowie entsprechender Konzepte für ihren Abbau
- Internationalisierung des Angebots von Gesundheits(dienst)leistungen.

Genderaspekte sollen integraler Bestandteil der Entwicklungskonzepte für Gesundheitsregionen der Zukunft sein und nach Möglichkeit in angemessener Weise bei der Planung der kooperativen FuE-Projekte berücksichtigt werden.

Das BMBF beabsichtigt, zusätzlich als Begleitprojekt ein Metavorhaben zu fördern, das die Aktivitäten zur Realisierung der Entwicklungskonzepte in den ausgewählten Gesundheitsregionen wissenschaftlich begleiten soll. Im Rahmen dieses Metavorhabens soll neben der unmittelbaren Dokumentation und Analyse der Umsetzungsschritte auch die Entwicklung der Gesundheitsregionen durch Organisation des Erfahrungsaustausches zwischen den Regionen und Beratung zu übergeordneten Aspekten sowie Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden. Ferner soll das Metavorhaben Anhaltspunkte für die Wirksamkeit des Förderansatzes liefern. Das Begleitprojekt wird rechtzeitig vor Beginn der Förderung der Realisierungsphase etabliert und ist nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Jeder Zuwendungsempfänger verpflichtet sich zur aktiven Zusammenarbeit und zum zeitnahen Austausch von Ergebnissen und Erfahrungen mit der Einrichtung, die vom BMBF mit der wissenschaftlichen Begleitung betraut wird. Dabei wird sichergestellt, dass Informationen über den Zuwendungsempfänger oder über die Ergebnisse der geförderten Maßnahmen und Projekte nur mit vorheriger Zustimmung des Zuwendungsempfängers veröffentlicht werden.

Im Rahmen des Wettbewerbs können nicht gefördert werden:
- Reine Forschungsvorhaben (Einzel- oder Verbundprojekte) ohne Bezug zur Gesundheitsregion (z. B. ohne Entwicklungsarbeiten in der Region),
- die eigentliche Herstellung neuartiger vermarktungsfähiger Produkte oder die Erbringung innovativer Dienstleistungen,
- Implementierung neuartiger Versorgungsformen ohne mindestens parallele wissenschaftliche Evaluation,
- Konzepte, die überwiegend auf die Vermarktung ausgerichtet sind,
- Konzepte ohne Beteiligung des Kernbereichs der Gesundheitswirtschaft, insbesondere des ambulanten und stationären Sektors (z. B. reine Wellness- oder Kurkonzepte),
- Konzepte ohne Forschungsbezug,
- Konzepte ohne sektorübergreifenden Ansatz in der Gesundheitsversorgung,
- Gesundheitsregionen, in denen keine einschlägigen Forschungsinstitutionen angesiedelt sind,
- Ansätze, die über eine umschriebene Region hinausgehen und z. B. ein größeres Flächenland umfassen.
- zwei oder mehr konkurrierende Konzepte aus der selben geografisch umschriebenen Region

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt für die Konzeptentwicklungsphase sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts (staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), die von den mitwirkenden Akteuren und Einrichtungen durch rechtsverbindliche Unterschrift das Mandat für die Koordinierung der Erstellung des Entwicklungskonzepts für die Gesundheitsregion der Zukunft erhalten haben.

Antragsberechtigt für die Realisierungsphase sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts (staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), welche die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes für die Gesundheitsregion der Zukunft koordinieren oder FuE-Projekte durchführen, die auf der Grundlage des Entwicklungskonzepts für die Gesundheitsregion der Zukunft für die Förderung ausgewählt wurden.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Wettbewerbs Gesundheitsregionen der Zukunft ist die Selbstorganisation der Regionen. Teilnahmeberechtigt sind nur geografisch umschriebene Gesundheitsregionen, die einen ausreichenden funktionalen Zusammenhang besitzen (Wissenschafts-, Wirtschafts- oder Kulturraum, Ausprägung spezieller Merkmale u. a.). Größere Flächenländer sind keine Regionen im Sinne dieser Fördermaßnahme.

Die Erstellung eines Konzepts für die Gesundheitsregion der Zukunft erfordert das Zusammenwirken der einschlägigen Akteure aus Forschung und Entwicklung, der Wirtschaft (insbesondere auch der Dienstleistungswirtschaft) und des Gesundheitswesens in der Region. Die für eine erfolgreiche Entwicklung einer Gesundheitsregion erforderliche interdisziplinäre, berufsgruppen- und sektorübergreifende Zusammenarbeit und die notwendigen Kooperationsstrukturen müssen sich in der Struktur der Gesundheitsregion widerspiegeln. In den Gesundheitsregionen müssen einschlägige Forschungsinstitutionen und Unternehmen angesiedelt und an der Umsetzung des Entwicklungskonzepts beteiligt sein. Ergänzende Kooperationsbeziehungen zu Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen außerhalb der definierten Gesundheitsregion sind in begründeten Fällen möglich.

Voraussetzung für eine Förderung in der Konzeptentwicklungsphase ist, dass sich alle beteiligten Akteure vorzugsweise auf eine bereits gegründete, rechtsfähige Trägerorganisation ausreichender Bonität (s. auch Leitfaden für Antragsteller) als Zuwendungsempfänger oder auf einen anderen geeigneten Zuwendungsempfänger verständigt haben, der die Umsetzung der Förderung verantwortet.

Voraussetzung für eine Förderung in der Realisierungsphase ist, dass sich die beteiligten Akteure in einer eigenständigen Rechtsform organisiert haben, die die Koordinierung und das Controlling der Umsetzung des gesamten Entwicklungskonzeptes für die Gesundheitsregion der Zukunft übernimmt. Die Erfüllung dieser Anforderung ist mit der Vorlage der Entwicklungskonzepte am Ende der Konzeptentwicklungsphase nachzuweisen.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Förderung der Konzeptentwicklungsphase
Gefördert werden in bis zu 20 ausgewählten Regionen die zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten für eine Konzeptentwicklungsphase für eine Gesundheitsregion der Zukunft über eine Laufzeit von 9 Monaten mit einem Zuwendungsbetrag von jeweils bis zu 100.000 €.
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben für den Auf- bzw. Ausbau der Gesundheitsregion durch Vernetzung der relevanten Akteure, für die Erstellung neuer regionaler Entwicklungskonzepte zu einer Gesundheitsregion der Zukunft sowie zur Konzeption konkreter kooperativer Maßnahmen und Forschungsprojekte.
In diesem Rahmen können auch folgende Ausgaben / Kosten für notwendige Aufträge an Dritte zur Unterstützung der Konzepterstellung als zuwendungsfähig anerkannt werden:
- Durchführung von Foren und Workshops sowie Informationsmaterial hierfür
- Recherchen
- Externe Beratung
- Technische Herstellung des Konzeptpapiers
Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben / Kosten für grundfinanziertes Stammpersonal, für Investitionen und sonstige Gegenstände, Rechnerleistungen und Mieten.

Förderung der Realisierungsphase
Bis zu fünf ausgewählte Regionen können Zuwendungen für die Durchführung von FuE-Projekten zur Umsetzung ihrer Entwicklungskonzepte für eine Gesundheitsregion erhalten. Die Bemessung der Fördermittel pro Region richtet sich nach dem spezifischen Förderbedarf und erfolgt auf der Grundlage der Entwicklungskonzepte auf Empfehlung der unabhängigen Jury zum Wettbewerb „Gesundheitsregionen der Zukunft“. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Akteure der Region von grundsätzlich mindestens 50% erwartet.

Zuwendungsfähig sind Mittel für die Koordinierung und das Controlling der Umsetzung des gesamten Entwicklungskonzepts für die Gesundheitsregion der Zukunft und für die Durchführung von FuE-Projekten (Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind).

Die Laufzeit dieser Phase beträgt 4 Jahre.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Für die Förderung von Geschäftsstellentätigkeiten ist zu beachten, dass auch hier die Förderquote von der Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrahmens der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen abhängt. Entscheidend ist, ob es sich bei dem Empfänger um ein Unternehmen handelt, wobei der Unternehmenscharakter nicht von der Rechtsform (öffentlichrechtlich oder privatrechtlich) oder dem wirtschaftlichen Charakter (gewinnorientiert oder nicht) abhängt, sondern davon, ob die Einrichtung eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, d. h. Waren und/oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anbietet. Zu wirtschaftlichen Tätigkeiten zählt z. B. auch Forschungstätigkeit in Ausführung von Verträgen mit der gewerblichen Wirtschaft oder Beratungstätigkeit.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 3821-210
Fax. 0228 3821-257
Mail: gesundheitsforschung@dlr.de
Internet: www.pt-dlr.de
beauftragt.

Ansprechpartner sind Dr. Anja Hillekamp, Dr. Karin Richter und Dr. Rolf Geserick.
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Antragsskizzen bzw. Entwicklungskonzepten

Förderung Konzeptentwicklungsphase
Als Bewerbungsunterlagen für die Konzeptentwicklungsphase des Wettbewerbs sind formlose Antragsskizzen zur Förderung einer Entwicklungsphase für die Region in deutscher Sprache vorzulegen.

Die Antragsskizzen sind nach dem Leitfaden für Antragsteller zu strukturieren und sollen neben einer aussagekräftigen Darstellung der geplanten Gesundheitsregion auch einen kurzgefassten Arbeitsplan für die Konzeptentwicklungsphase enthalten. Zusätzlich ist den Unterlagen eine unterschriebene Absichtserklärung der beteiligten Partner zur Mitwirkung bei der Erstellung des Entwicklungskonzeptes beizufügen. Der Umfang darf 25 Seiten (DIN A4, einseitig beschrieben, 1,5zeilig, Schriftgrad 11, Arial) zuzüglich der Anlagen nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über ein Internet-Portal. Nach erfolgter Registrierung ist im Portal die Antragsskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus sind weitere Angaben in das Internetformular einzutragen, hieraus wird eine Kurzübersicht generiert. Damit die elektronische Version der Kurzübersicht und der Antragsskizze Bestandskraft erlangen, müssen beide Dokumente nach erfolgter elektronischer Antragstellung in Papierform in dreifacher Ausfertigung (davon ein ungebundenes Exemplar) mit den rechtsverbindlichen Unterschriften der beteiligten Partner beim Projektträger eingereicht werden.

Die Eingaben für die Kurzübersicht und die Antragsskizzen können ab sofort

bis spätestens zum 15. April 2008

elektronisch über das o. g. Internet-Portal beim Projektträger eingereicht werden. Entscheidend für die Fristwahrung ist die auf elektronischem Wege im o. g. Internet-Portal verbindlich eingereichte Antragsskizze. Eine Vorlage per E-Mail oder FAX ist nicht möglich.

Die Auswahl der aussichtsreichsten Antragsskizzen erfolgt anhand folgender Kriterien:

- Entwicklungsdynamik und Wirtschaftskraft der Gesundheitswirtschaft für die Region,
- Einbindung relevanter Akteure und Forschungseinrichtungen,
- strukturelle Vorleistungen der Gesundheitsregion,
- wissenschaftliche Vorleistungen, die einschlägig für die regionalen Forschungs- und Entwicklungsfelder sind,
- Plausibilität und Innovationshöhe des Konzepts,
- Innovations- und Marktpotenzial der vorgesehenen Entwicklungsfelder,
- Nachweis von relevantem Unterstützungspotenzial in der Region,
- Notwendigkeit der Bundesförderung für die Dynamik der Fortentwicklung der Gesundheitsregion und zur Sicherung der Nachhaltigkeit (Mehrwert).

Förderung Realisierungsphase
Nach Ablauf der Konzeptentwicklungsphase bewerben sich die Gesundheitsregionen mit ihren Entwicklungskonzepten um eine Förderung in der Realisierungsphase. Diese Bewerbungsunterlagen sind in 15facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie als pdf-file auf CD-ROM

spätestens bis zum 30. April 2009 (Datum des Poststempels)

einzureichen. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen (DIN A4, einseitig beschreiben, 1,5zeilig, Schriftgrad 11, Arial) soll 25 Seiten für das allgemeine Entwicklungskonzept und 10 Seiten pro geplantem FuE-Projekt nicht überschreiten.

Für die Auswahl der erfolgsträchtigsten Konzepte in dieser Phase ist es erforderlich im Rahmen des Entwicklungskonzeptes für die Gesundheitsregion der Zukunft auch die kooperativen FuE-Projekte, die aus Sicht der Region vom BMBF gefördert werden sollen, ausführlich darzustellen. Die Vorgaben zur Strukturierung der Bewerbungsunterlagen für die Realisierungsphase werden den in der ersten Phase geförderten Gesundheitsregionen rechtzeitig vor dem Abgabetermin mitgeteilt.

Die Auswahl der Entwicklungskonzepte und Projekte, deren Umsetzung vom BMBF gefördert wird, erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
- Entwicklungsdynamik und Wirtschaftskraft der Gesundheitswirtschaft für die Region,
- Qualität und Innovationshöhe des ausgearbeiteten Konzepts,
- Plausibilität, Qualität und Reife der Umsetzungspläne zum Konzept,
- Innovations- und Marktpotenziale der geplanten Projekte,
- Beitrag der Projekte zu den Zielen der Gesundheitsregion,
- Qualität der Forschungsarbeiten,
- Wissenschaftliche Vorleistungen, die einschlägig für das Entwicklungskonzept bzw. die geplanten Projekte sind,
- Einbindung relevanter Akteure und Forschungseinrichtungen,
- Qualität der bereits existierenden und der geplanten Kooperation,
- Qualität des bereits bestehenden oder des geplanten Organisationskonzepts,
- Berücksichtigung von Genderaspekten im Entwicklungskonzept für Gesundheitsregionen und ggf. in den FuE-Projekten,
- Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildung,
- Umfang der Eigenbeteiligung bzw. der Mobilisierung externer Kapitalgeber,
- Notwendigkeit der Bundesförderung für die Entwicklungsdynamik der Gesundheitsregion,
- Perspektive der Nachhaltigkeit für die Gesundheitsregion.

Sowohl die Selektion der Antragsskizzen für die Förderung einer Konzeptentwicklungsphase als auch die Auswahl der regionalen Entwicklungskonzepte und FuE-Projekte für eine Förderung in der Realisierungsphase erfolgen auf der Grundlage der Bewertung durch eine vom BMBF berufene unabhängige Jury zum Wettbewerb „Gesundheitsregionen der Zukunft“.

7.2.2 Entscheidungsverfahren für die Förderung

Das Auswahlergebnis wird den Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Anschließend werden die Antragsteller der ausgewählten Vorhaben für eine Förderung in der Konzeptentwicklungsphase bzw. Realisierungsphase des Wettbewerbs unter Angabe eines Termins aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über diese Anträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.

Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen. Für die Konzeptentwicklungsphase gilt ein vereinfachtes Antragsverfahren.

Aus der Vorlage der Bewerbungsunterlagen für die beiden Förderphasen des Wettbewerbs können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die o. g. Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende Bewerbungsunterlagen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger dringend empfohlen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 09.01.2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag
Dr. Gabriele Hausdorf