Richtlinien über die Förderung von Forschungsverbünden zu kognitiven Leistungen und ihren Störungen beim Menschen

vom 13.12.2006 - Abgabetermin: 30.04.2007

Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 234 vom 13.12.2006

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1. Zuwendungszweck

Von der Kognitionsforschung ist ein wichtiger Beitrag zu einem besseren Verständnis der höheren Hirnfunktionen und ihrer Störungen zu erwarten. Sie führt sowohl zu Erkenntnissen über die Grundlagen von Wahrnehmungs-, Lern- und Bewusstseinsprozessen als auch zu Einsichten in Krankheitsverläufe mit Beeinträchtigungen der "normalen" Hirnfunktionen (z. B. bei neuropsychiatrischen Erkrankungen oder psychosozialen Störungen). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert daher seit 2005 interdisziplinäre Forschungsverbünde zu kognitiven Leistungen und ihren Störungen beim Menschen (siehe auch http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/1357.php).

Entsprechend der Komplexität der zugrunde liegenden neuronalen Strukturen und Prozesse ist das gezielte Zusammenwirken verschiedener Disziplinen, insbesondere kognitiver und experimenteller Psychologie, Psychiatrie, Neurologie, Neurophysiologie und Computational Neurosciences erforderlich, um entscheidende Fortschritte beim Verständnis der höheren Hirnfunktionen des Menschen zu erzielen.

Störungen der kognitiven Leistungen und des „normalen“ Verhaltens können aus verschiedenen Gründen auftreten. Wichtige Ursachen sind z. B. Schlaganfälle, traumatische Hirnverletzungen oder neurodegenerative Erkrankungen. Demenzen wie z. B. Morbus Alzheimer sind die bekanntesten und offensichtlichen Manifestationen kognitiver Störungen des menschlichen Gehirns. Bei jüngeren Menschen sind die Schizophrenie und andere Psychosen Beispiele für Ursachen kognitiver Funktionsstörungen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, weitere interdisziplinäre Forschungsverbünde zu kognitiven Leistungen und ihren Störungen beim Menschen zu fördern. Insbesondere sollen die Verbünde eine Brücke schlagen zwischen einem Forschungsansatz, der das grundlegende Verständnis höherer Hirnfunktionen zum Ziel hat und der klinischen Forschung an Patienten. Mit der Förderung sollen international wettbewerbsfähige, exzellente Forschungsansätze aufgegriffen werden und gleichzeitig ein Beitrag zur Verbesserung der interdisziplinären Kooperation geleistet werden.

Die Forschungsverbünde sollen im Hinblick auf die Qualität, die Ergebnisorientierung und die Interdisziplinarität der Forschung einen deutlichen Mehrwert gegenüber einzelnen Vorhaben erbringen.

1.2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Entsprechend den o. g. Zielsetzungen soll eine begrenzte Zahl von interdisziplinären Forschungsverbünden gefördert werden, in denen sich Arbeitsgruppen an universitären, außeruniversitären und ggf. industriellen Forschungseinrichtungen auf regionaler oder überregionaler Ebene zusammenschließen. In den Verbünden sollen international wettbewerbsfähige Forschungsansätze aufgegriffen werden, die zum besseren Verständnis der zerebralen Grundlagen der Kognition führen. Dabei soll die Erforschung kognitiver Leistungen und ihrer Störungen mit Ausrichtung auf relevante Krankheitsbilder im Vordergrund stehen. Auch Forschung z. B. zur kognitiven Entwicklung und zur sozialen Kognition ist möglich, soweit sie Krankheitsbezug aufweist. Die Verbünde sollen thematisch fokussiert sein und daher in der Regel 3 - 5 Arbeitsgruppen u. a. aus den Fächern Neuropsychologie, Sozialpsychologie, Psychiatrie, Neurologie, Neuroanatomie und Neurophysiologie umfassen. Insbesondere wird empfohlen, Expertise aus den Bereichen der kognitiven und experimentellen Psychologie einzubinden. Die Verbünde müssen sowohl grundlagenorientierte als auch klinische Projekte zu einer relevanten Fragestellung enthalten.

Einzelvorhaben ohne Zugehörigkeit zu einem Verbund werden nicht berücksichtigt.

Mögliche relevante Themen für die Forschungsvorhaben könnten sein:

A. Zerebrale Grundlagen der Kognition im gesunden menschlichen Gehirn als Referenz für von der Normalität abweichendes bzw. krankhaftes Verhalten
B. Neurowissenschaftliche Forschung zu kognitiver Entwicklung und ihren Störungen
C. Neurowissenschaftliche Forschung zu sozialer Kognition und ihren Störungen

Spezifische Fragestellungen, die unter den genannten Aspekten bearbeitet werden sollen, könnten beispielsweise sein:
- Wahrnehmung
- Aufmerksamkeit
- Lernen und Gedächtnis
- Sprachliche Fähigkeiten
- Planen und Handlungskontrolle
- Denken und Problemlösen
- Motivation und Emotion
- Soziale Interaktionen
- Neurologische und psychiatrische Störungen mit definierten kognitiven Ausfällen
- Neue Therapieansätze auf der Grundlage von Erkenntnissen der Kognitionsforschung für neurologische und psychiatrische Erkrankungen inkl. neuer Ansätze zur kognitiven Rehabilitation.

Klinische Studien können im Rahmen der Verbundvorhaben nur dann gefördert werden, wenn sie auf der Basis fundierter neurobiologischer Konzepte entstehen und zur kritischen Testung der Konzepte beitragen.

Die Verwendung bereits validierter krankheitsrelevanter Tiermodelle kann nur dann gefördert werden, wenn sie essentiell zum Ziel der klinischen Forschung im selben Verbund beiträgt. Ggf. kann auch unabhängig von einem bestimmten Krankheitsbild ein Tiermodell für eine klinisch relevante Störung der Kognition eingesetzt werden, sofern es für die Erforschung der Mechanismen dieser Störung notwendig ist.

Die Entwicklung neuer Methoden für die Kognitionsforschung kann nur in Ausnahmefällen bei besonders innovativen Ansätzen und basierend auf den inhaltlichen Konzepten des Verbundprojektes gefördert werden.

Nicht gefördert werden

- die Durchführung ausschließlich am phänomenologischen Therapieerfolg orientierter klinischer Studien ohne begleitende Forschung zum Verständnis der Wirkmechanismen (für die Förderung derartiger Vorhaben wird auf die gemeinsame Bekanntmachung von BMBF und DFG zur Förderung klinischer Studien verwiesen,

- neurophysiologische Grundlagenforschung zur Funktionsweise und Entwicklung von Nervenzellen,
- Untersuchungen zu den genetischen Grundlagen neuropsychiatrischer Erkrankungen,
- Entwicklung neuer Tiermodelle,
- verhaltenswissenschaftliche Forschungsansätze ohne Einbezug der neurobiologischen Grundlagen,
- rein phänomenologisch orientierte Forschungsansätze ohne Einbezug der neurobiologischen Grundlagen,
- Untersuchungen zum Einfluss von Substanzabusus auf Kognition und Verhalten.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, ggf. auch Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (primär KMU, KMU-Definition siehe hier).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Im Hinblick auf die Förderung von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt. Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt (http://www.foerderportal.bund.de und http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden.
Bei Förderanträgen für klinische Studien sind die internationalen Standards als vorgegebene Maßstäbe zugrunde zu legen (http://www.ich.org, http://www.consort-statement.org).

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse- im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können hier abgerufen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können als Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.

Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (ausnahmsweise) projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.

Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im (europäischen) Ausland sind möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil verfügen muss. Zusätzlich anfallende Mittel für wissenschaftliche Kommunikation, z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlern (Doktoranden, Post-Docs) aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken sowie die Einladung von Gastwissenschaftlern sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

6.  Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7.  Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -   
Heinrich-Konen-Straße 1     
53227 Bonn
Telefon: 0228-3821-200  Dr. Loose
Telefon: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Telefax: 0228-3821-257
http://www.pt-dlr.de/

beauftragt.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Die Vordrucke für förmliche Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose Vorhabenbeschreibungen

bis spätestens 30. April 2007

(in schriftlicher und elektronischer Form) auf dem Postweg vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Vorhabenbeschreibungen in englischer Sprache empfohlen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.
Aus der Vorlage einer formlosen Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Da nur ein fachlicher Prüfschritt unter Einbeziehung externer Gutachter vorgesehen ist, müssen die Vorhabenbeschreibungen alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Sie dürfen einen Umfang von 5 Seiten für den Verbund und jeweils 10 Seiten für das Teilprojekt jedes Verbundpartners (12 Seiten für klinische Studien) inklusive Anlagen nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 8 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, und 1 Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) sowie im pdf-Format auf CD-ROM vorzulegen.

Die Vorhabenbeschreibungen sollen entsprechend dem nachfolgenden Gliederungsschema aufgebaut werden. Sofern eine klinische Studie gefördert werden soll, ist abweichend davon der spezielle Leitfaden für klinische Studien zu verwenden. Eine Vorlage für die Vorhabenbeschreibung für klinische Studien kann ebenfalls im Internet abgerufen werden.

Die Vorhabenbeschreibungen sollen Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:

A) Darstellung des Verbundes (max. 5 Seiten)
1. Titel / Thema des Forschungsverbundes
2. Verbundsprecher (mit vollständiger Dienstadresse, nur eine Person)
3. Verbundteilnehmer (Beteiligte Gruppen / Einrichtungen mit verantwortlichen  Projektleitern)
4. Zielsetzung und Gesamtkonzeption des Verbundes mit Darstellung der übergreifenden wissenschaftlichen Fragestellungen
5. Struktur des Verbundes mit Darstellung der zentralen Organisation und Koordination
6. Geplante Kooperation zwischen den verschiedenen Disziplinen und Projekten 
7. Kooperation und Synergie-Effekte mit anderen Fördermaßnahmen, z. B. des BMBF, der EU oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft
8. Gesamtfinanzierungsplan des Verbundes

B) Darstellung der Teilprojekte (jeweils max. 10 Seiten)
1. Deckblatt
1.1. Titel des Teilprojektes
1.2. Projektleiter (mit vollständiger Dienstadresse, nur eine Person)
1.3. Beantragte Laufzeit in Jahren
1.4. Finanzierungsübersicht
2. Zusammenfassung (max. 1 Seite)
3. Beschreibung des Teilprojektes:
3.1 Internationaler Stand der Wissenschaft (max. 1 Seite)
3.2 Eigene Vorarbeiten (Publikationsliste mit max. fünf themenbezogenen Publikationen
  der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang)
3.3 Fragestellung/Hypothesen und Ziel des Teilprojektes
3.4 Methoden:
- Versuchsdesign (Versuchsplan und Definition der Variablen)
- Stichprobengröße einschließlich Begründung (z.B. Power Kalkulation)
- Fehlerkontrolle (Randomisierung, Kontrollgruppen etc.)
- Versuchsdurchführung (Arbeitsplan, Personalressourcen etc.)
- Statistische Analyse
3.5 Ethische Überlegungen
3.6 Literaturverzeichnis

Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden von einem unabhängigen, international besetzten Gutachterkreis bewertet. Diese Bewertung ist eine Entscheidungsgrundlage. Dabei werden u. a. die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:
- Innovatives Potenzial,
- wissenschaftliche und methodische Qualität,
- Vorleistungen,
- Interdisziplinarität,
- Integration der für die jeweilige Zielerreichung erforderlichen Expertisen und Kapazitäten,
- Qualität der Interaktion innerhalb des Verbundes.
 
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Verbundvorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung eines beantragten Verbundvorhabens werden die Interessenten in der zweiten Verfahrensstufe unter Angabe eines Termins aufgefordert, (in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 05.12.2006
BMBF-Aktenzeichen 614-71460-16

Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag
Dr. Hausdorf