vom 21.05.2008 - Abgabetermin: 30.09.2008
Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 75 vom 21.05.2008
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die modernen Neurowissenschaften können auf den Gebieten Biomedizinische Forschung, Informationstechnologien und Bildung substantielle Beiträge zur erfolgreichen Bewältigung zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen leisten. Die Fortschritte bei der Aufklärung grundlegender neuronaler Prozesse erlauben es zunehmend, neurobiologische und informationstheoretische Prinzipien für innovative Lösungsansätze in technologischen Anwendungsbereichen (z.B. Informationstechnologie, Robotik) nutzbar zu machen. Dabei stellt insbesondere das Lernen eine zentrale und charakteristische Eigenschaft des Gehirns dar, von der erhebliche Impulse für technische Anwendungen abgeleitet werden können. Daher ist eine zentrale Fragestellung für die Neurowissenschaften wie auch für technologische Anwendungsbereiche die nach den grundlegenden neuronalen Mechanismen des Lernens.
Mit dem Förderschwerpunkt „Nationales Netzwerk Computational Neuroscience“ im Rahmen der Innovationsstrategie „Gesundheitsforschung“ der Hightech-Strategie der Bundesregierung hat das BMBF den Rahmen dafür geschaffen, solche innovative Fragestellungen und Forschungsansätze in den Neurowissenschaften aufzugreifen und weiterzuentwickeln. Ziel dieser Initiative ist es, die in Deutschland vorliegende Expertise in den experimentellen und theoretischen Neurowissenschaften in einer neuen Qualität zu bündeln, zu verstärken, zu vernetzen, international sichtbar zu machen und die dafür erforderlichen Forschungsstrukturen zu etablieren. Diese Maßnahmen haben entscheidend dazu beigetragen, Deutschland in eine führende Position im internationalen Wettbewerb zu bringen.
Das in Deutschland vorliegende Potenzial, neurowissenschaftliche Forschungsergebnisse frühzeitig mit technologischen Anwendungen zu verknüpfen, soll im Rahmen des Nationalen Netzwerks Computational Neuroscience mit der neuen Fördermaßnahme „Neuronale Grundlagen des Lernens“ auf einem entscheidenden Innovationsfeld noch stärker ausgeschöpft werden. Von der Aufklärung des biologischen Phänomens des Lernens sind erhebliche innovative Wirkungen für ein breites Spektrum technischer Anwendungen zu erwarten. Dies gilt auch unter dem Aspekt der industriellen Nutzung.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher die Förderung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Vernetzung experimenteller und theoretischer neurowissenschaftlicher sowie technologischer Kapazitäten zur Erforschung der neuronalen Grundlagen des Lernens. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, zukunftsorientierte technologische Anwendungsfelder und –märkte zu erschließen, den Forschungsstandort Deutschland im Hinblick auf das Forschungsgebiet der Neurowissenschaften langfristig zu stärken und auszubauen und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit langfristig weiter zu steigern.
Die BMBF-Förderung fokussiert im Rahmen dieser Richtlinien auf die Aufklärung der neuronalen Grundlagen des Lernens und die Nutzung der erzielten Ergebnisse. Dabei soll der konzeptionelle Ansatz der Computational Neuroscience zur Anwendung kommen, der sich durch eine enge interdisziplinäre Kooperation aus experimenteller und theoretischer Analyse auszeichnet.
Die Fördermaßnahme „Bernstein-Fokus: Neuronale Grundlagen des Lernens“ ist Bestandteil des Nationales Netzwerks Computational Neuroscience.
1.2. Rechtsgrundlagen
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte, die einen substantiellen Beitrag leisten zur Erforschung der Algorithmen des Gehirns, zum Verständnis der Dynamik und Plastizität der neuronalen Prozesse des Lernens und deren technischer Anwendungsmöglichkeiten.
Die bearbeiteten Fragestellungen sollen von Relevanz sein für anwendungsorientierte Bereiche wie z. B. die Informationstechnologie oder die Biomedizinische Forschung. Prioritär werden zukunftsweisende Konzepte mit hoher wissenschaftlich-technischer Qualität gefördert, deren Ergebnisse Anknüpfungspunkte für technische Anwendungen ermöglichen (Modul 1) oder die eine unmittelbare technische Anwendung anstreben (Modul 2). Die Darstellung der Integration des jeweiligen Verbundprojektes in das Nationale Netzwerk Computational Neuroscience ist wichtiger Bestandteil eines Konzeptes.
Beispiele für relevante Themenbereiche sind:
- Aktives und autonomes Lernen (neuronale und/oder Systemebene),
- Strukturiertes Lernen,
- Lernen in vernetzten Systemen,
- Organisation des Lernens (z. B. auf zellulärer Ebene),
- Systemorganisation,
- Entwicklungsaspekte (z. B. Lernen in kritischen Phasen),
- Effizienz des Lernens (z. B. Prägung),
- Adaptivität eines lebenslangen Lernens,
- Kortikale Plastizität,
- Kontexteinfluss.
Arbeiten zur Methodenentwicklung sind dabei integraler Bestandteil des bearbeiteten Themas. Es wird erwartet, dass die Arbeiten in einem interdisziplinären Ansatz unter Beteiligung experimenteller, theoretischer und ggf. industrieller Arbeitsgruppen angegangen werden.
Nicht Gegenstand der Fördermaßnahme sind Anwendungen, die in ihrer Entwicklung so weit fortgeschritten sind, dass der Forschungsschwerpunkt weniger auf der Schaffung von Grundlagen als auf der industriellen und/oder klinischen Weiterentwicklung liegt (z. B. Retina-Implantat, Hirnschrittmacher).
Im Rahmen dieser Initiative können Stellen für Nachwuchswissenschaftler (Doktoranden und Postdoktoranden) gefördert werden. Darüber hinaus ist es im Sinne der Nachhaltigkeit der Initiative ausdrücklich erwünscht, eigene, jeweils am Standort vorliegende Kapazitäten in die Maßnahme einzubringen und (z. B. durch unbefristete Personalstellen) langfristig abzusichern.
Mit dem Ziel, die intensive Kommunikation zwischen allen strukturellen Elementen des Nationalen Netzwerkes voranzutreiben und ihre enge Vernetzung zu sichern, werden die Verbundprojekte an den jährlichen Workshops und Statusseminaren des Nationalen Netzwerkes teilnehmen und sich über die laufenden Forschungsaktivitäten und deren Ergebnisse austauschen. Externe Partner (deutsche Forschungslandschaft und internationale Gäste) sollen an diesen Veranstaltungen beteiligt werden.
2.1. Modul „Anwendungsorientierte Grundlagenforschung“
Dieses Modul trägt der Tatsache Rechnung, dass die Repräsentation neuronaler Vorgänge im Gehirn noch nicht ausreichend gut erforscht ist, um eine technische Anwendung unmittelbar zu realisieren.
Mit dem Ziel, Wissenslücken zu schließen und damit die Voraussetzungen für technische Umsetzungen zu schaffen, werden interdisziplinäre Verbundprojekte gefördert, die auf die Analyse biologischer Lösungsansätze ausgerichtet sind und grundlegende Innovationen mit Blick auf eine spätere technische Nutzbarkeit der Ergebnisse erarbeiten. Der Erforschung komplexer Systeme und der Berücksichtigung mehrerer Ebenen (molekulare, zelluläre, Systemebene) kommt dabei besondere Bedeutung zu. Der Beitrag zu einer späteren technischen Anwendung ist darzustellen.
2.2. Modul „Technische Umsetzungen“
Dieses Modul ist ausgerichtet auf die Förderung von Forschungsverbünden, deren Konzepte schwerpunktmäßig Untersuchungen mit unmittelbarem Anwendungspotential vorsehen. Dazu sind vorliegende Forschungsergebnisse aufzugreifen und zu ergänzen, wobei die geplanten Untersuchungen mehrere Ebenen des Gesamtsystems einbeziehen sollen. Bei der Umsetzung in technische Anwendungen ist die Organisation des Lernens im Systemkontext zu berücksichtigen. Nachweise zur technischen Machbarkeit (z. B. Demonstrator) sind zu erbringen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland. Großunternehmen sowie Unternehmen, die zu mehr als 50% im Besitz von Großunternehem sind, können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Projektförderung kann für einen Zeitraum von 5 Jahren bewilligt werden. Bedingung für eine Förderung der Jahre 4 und 5 ist ein positives Ergebnis bei der nach 2,5 Jahren erfolgenden Zwischenevaluierung. Die Größe der Verbundprojekte wird bestimmt durch die Anzahl der beteiligten Arbeitsgruppen.
Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (ausnahmsweise) projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Kooperationen mit thematisch verwandten, laufenden FuE-Vorhaben im Ausland, die einen substantiellen Beitrag zur Lösung der bearbeiteten Fragestellung leisten, können in begrenztem Umfang unterstützt werden. Dies betrifft zusätzlich anfallende Mittel für wissenschaftliche Kommunikation z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlern aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen sowie die Einladung von Gastwissenschaftlern.
Von den Partnern eines interdisziplinären Verbundprojektes wird die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit erwartet. Im Hinblick auf die Förderung von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt. Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - entnommen werden. Für jedes Verbundvorhaben ist eine Koordinatorin/ein Koordinator zu benennen, der als Ansprechpartner für BMBF/PT fungiert.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können hier abgerufen werden.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 3821-210
Fax. 0228 3821-257
Internet: www.pt-dlr.de
beauftragt.
Ansprechpartner ist Dr. Rainer Loose (-200), E-Mail: rainer.loose(at)dlr.de
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
7.2 Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger
bis spätestens zum 30.09.2008
zunächst formlose Projektskizzen in schriftlicher Form und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf der Basis dieser Förderrichtlinien weitere Auswahlrunden durchzuführen. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/175.php veröffentlicht.
Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Vorhabenbeschreibungen in englischer Sprache empfohlen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Projektskizzen müssen sowohl die Organisationsstruktur wie auch das Forschungsprogramm des Verbundvorhabens erläutern. Der Umfang der Projektskizzen (DIN-A4-Format, Arial 11 Punkt, 1.5-zeilig, 2-seitig) darf 5 Seiten für das Gesamtkonzept und 6 Seiten pro geplantem Teilprojekt nicht überschreiten. Sie sind in 10-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie als pdf-File vorzulegen. Die Projektskizze ist nach dem Leitfaden für Antragstellung im Rahmen der Förderinitiative „Bernstein-Fokus: Neuronale Grundlagen des Lernens“ zu strukturieren.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
Modul "Anwendungsorientierte Grundlagenforschung":
- wissenschaftlich-technische Qualität des Forschungskonzeptes
- wissenschaftliche Qualifikation der Projektleitung
- Schnittstellen der Forschungsarbeiten zu den anwendungsrelevanten Bereichen
- Qualität der interdisziplinären Zusammenarbeit der beteiligten Arbeitsgruppen
- Engagement zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Qualität der Verknüpfung mit dem Nationalen Netzwerk Computational Neuroscience
Modul "Technische Anwendungen";
- wissenschaftlich-technische Qualität des Forschungskonzeptes
- wissenschaftliche Qualifikation der Projektleitung
- Schnittstellen der Forschungsarbeiten zu den grundlagenrelevanten Bereichen
- Grad der Effizienz der technischen Umsetzung
- Engagement zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Qualität der Verknüpfung mit dem Nationalen Netzwerk Computational Neuroscience
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 09.05.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag
Dr. Christiane Buchholz