vom 08.07.2006 - Abgabetermin: 21.08.2006
Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 126 vom 08.07.2006
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die modernen Neurowissenschaften können substantielle Beiträge zur erfolgreichen Bewältigung zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen auf den Gebieten Biomedizinische Forschung, Informationstechnologien und Bildung leisten. Dazu ist es notwendig, neueste Forschungsansätze in den Neurowissenschaften aufzugreifen und weiterzuentwickeln. Wie für die Lebenswissenschaften insgesamt gilt es auch für die Neurowissenschaften, quantitative Methoden (z.B. aus der Mathematik, Physik, Informatik) verstärkt in experimentelle Ansätze zu integrieren. Der interdisziplinäre Ansatz der Computational Neuroscience aus Experiment, Datenanalyse, Modellierung, Computersimulation und Theoriebildung stellt für die Neurowissenschaften einen solchen Ansatz dar.
Der Fortschritt in den Neurowissenschaften, die Aufklärung der Wechselwirkung von neuronaler Dynamik und Informationsverarbeitung, wird dazu führen, biologische und informationstheoretische Prinzipien nutzbar zu machen für neue Lösungsansätze in der Biomedizinischen Forschung, den Informationstechnologien und im Bildungsbereich.
Mit der BMBF-Förderinitiative „Nationales Netzwerk Computational Neuroscience“ und der Gründung der vier „Bernstein Zentren für Computational Neuroscience“ ist es gelungen, die in Deutschland vorliegende, hervorragende Expertise in den experimentellen und theoretischen Neurowissenschaften in einer neuen Qualität zu bündeln, zu verstärken, zu vernetzen und international sichtbar zu machen. Damit ist eine grundlegende Struktur geschaffen, die notwendig ist, um mit dem auf dem Gebiet der Neurowissenschaften zu beobachtenden rasanten Forschungsfortschritt Schritt zu halten und die deutsche Position im internationalen Wettbewerb zu festigen und auszubauen.
Das in Deutschland vorliegende Potenzial auf dem Gebiet der theoretischen und experimentellen Neurowissenschaften ist durch das Netzwerk der Bernstein Zentren nicht ausgeschöpft. Insbesondere gilt es, weitere Kapazitäten auf dem interdisziplinären Forschungsfeld der Computational Neuroscience in das Nationale Netzwerk einzubinden sowie hervorragende experimentelle Kapazitäten an eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Theoretikern (z.B. Physikern, Mathematikern, Informatikern) heranzuführen und so das bestehende Netzwerk zu verstärken.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher die Förderung von strukturellen Maßnahmen zur Weiterentwicklung, Zentrierung und Vernetzung der in Deutschland vorliegenden Kapazitäten im Bereich der experimentellen und theoretischen Neurowissenschaften.
Die BMBF-Förderung zielt darauf ab, das in Deutschland vorliegende Potenzial in den theoretischen und experimentellen Neurowissenschaften weitgehend zu nutzen, um durch eine verstärkte Erarbeitung und Vernetzung neurowissenschaftlicher Kenntnisse neue Forschungsimpulse zu induzieren.
Dazu soll das im Rahmen der BMBF-Förderinitiative „Nationales Netzwerk Computational Neuroscience“ etablierte Netzwerk der Bernstein Zentren ausgebaut werden und die in Deutschland außerhalb der Bernstein Zentren vorliegende Expertise in den theoretischen und experimentellen Neurowissenschaften in das bestehende Netzwerk eingebunden werden. Für eine solche Einbindung sind drei verschiedene strukturelle Ebenen vorgesehen:
a.) Bernstein Projekte sollen mit innovativen Fragestellungen die thematische Entwicklung des Nationalen Netzwerkes erweitern und aktualisieren.
b.) In Bernstein Kooperationen zwischen Arbeitsgruppen innerhalb und außerhalb der Bernstein Zentren sollen insbesondere auch vorwiegend experimentelle Kapazitäten an eine Integration theoretischer Ansätze herangeführt werden.
c.) Mit den Bernstein Gruppen sollen neue lokale Strukturkerne geschaffen werden, die das Spektrum der Forschungsansätze der Bernstein Zentren erweitern. Die Bernstein Gruppen sollen in Regionen, in denen keine Bernstein Zentren angesiedelt sind, zur nachhaltigen Etablierung des Forschungsfeldes beitragen. Insbesondere die Bernstein Gruppen sollen auch der Nachwuchsförderung dienen.
Diese neuen strukturellen Elemente werden als „Bernstein Partner“ Bestandteil des „Nationalen Netzwerks Computational Neuroscience“.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Bernstein Partner
Als strukturbildende Elemente des erweiterten Nationalen Netzwerkes werden Bernstein Partner im Rahmen der Projektförderung als Bernstein Projekte, Bernstein Kooperationen oder Bernstein Gruppen gefördert, die eine intensive und effiziente interdisziplinäre Zusammenarbeit theoretischer und experimenteller Ansätze zur Bearbeitung komplexer neurowissenschaftlicher Fragestellungen ermöglichen. Diese Fragestellungen sollen von erheblicher Relevanz sein für anwendungsorientierte Bereiche wie die Informationstechnologie, Biomedizinische Forschung und Lernforschung. Prioritär werden zukunftsweisende Konzepte mit hoher wissenschaftlich-technischer Qualität gefördert, deren Ergebnisse Anknüpfungspunkte für anwendungsorientierte Fachdisziplinen ermöglichen. Ausführungen zu einer Integrationsstrategie des jeweiligen Bernstein Partners in das Nationale Netzwerk Computational Neuroscience sind integraler Bestandteil des Konzeptes.
Wissenschaftliche Aufgabe der Bernstein Partner ist die systematische Erforschung der neuronalen Grundlagen kognitiver Prozesse von der Verarbeitung komplexer Sinnesreize über Lernvorgänge und den Abruf gespeicherter Information bis zur Planung und präzisen Koordination verhaltensrelevanter Bewegungsmuster. Den Schwerpunkt der durchzuführenden Untersuchungen bildet die Entschlüsselung der Wechselwirkung von neuronaler Dynamik und Informationsverarbeitung. Dazu sind Themenbereiche aufzugreifen, die das thematische Spektrum der Bernstein Zentren
- BCCN Berlin: Präzision und Variabilität
- BCCN Freiburg: Dynamik
- BCCN Göttingen: Adaptivität
- BCCN München: Raum-Zeit
ergänzen oder komplementäre Ansätze dazu bieten. Die Auswahl der jeweiligen inhaltlichen Fokussierung obliegt den einzelnen Bernstein Partnern.
Im Zentrum des Forschungsansatzes der Bernstein Partner steht die Bearbeitung folgender, teilweise paralleler wie ineinander greifender Schritte:
- die Analyse der komplexen neuronalen Daten
- die Modellierung der Dynamik neuronaler Systeme
- die Modellierung neuronaler Informationsverarbeitung (von der Codierung sensorischer Reize, Speicherung, Lernen und Gedächtnis, und Planung bis zur Bewegungssteuerung)
- die Theoriebildung zur Funktion neuronaler Systeme
- die Modellierung von Verhaltenskontext und neuronaler Anpassung
Die Verfolgung eines interdisziplinären, experimentellen und theoretischen Forschungsansatzes im Sinne des Konzeptes der Computational Neuroscience wird ebenso erwartet wie die Integration der Bernstein Partner in das Nationale Netzwerk Computational Neuroscience durch den Austausch von Daten, Analysemethoden, Computermodellen und theoretischen Ansätzen. Für diesen Austausch werden aufeinander abgestimmte Software-Entwicklungen und Maßnahmen zum Datenmanagement von besonderer Bedeutung sein. Die Umsetzung der von der „International Neuroinformatics Coordinating Facility (INCF)“ aufgestellten neuroinformatischen Standards und die Zusammenarbeit mit dem zu gründenden „Nationalen Neuroinformatik Knotenpunkt“ als Bestandteil der INCF werden ebenfalls vorausgesetzt.
Mit dem Ziel, die intensive Kommunikation zwischen allen strukturellen Elementen des Nationalen Netzwerkes voranzutreiben und ihre enge Vernetzung zu sichern, werden die Bernstein Partner an den jährlichen Workshops und Statusseminaren der Bernstein Zentren teilnehmen und sich über die laufenden Forschungsaktivitäten und deren Ergebnisse austauschen. Externe Partner (deutsche Forschungslandschaft, internationale Gäste) sollen an diesen Veranstaltungen beteiligt werden. Weitere Beiträge zur Vernetzung bilden Gastaufenthalte, vor allem auf der Ebene von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern, sowie der Daten- und Methodenaustausch.
2.1 Bernstein Projekte
Im Rahmen von Bernstein Projekten mit einer Laufzeit von 3 Jahren sollen in explorativen Ansätzen hochriskante Themen aufgegriffen werden, die längerfristig auch innovative Forschungsimpulse an andere Partner des Nationalen Netzwerkes geben können. Bernstein Projekte müssen von besonderer Exzellenz sein und können nur im Ausnahmefall gefördert werden.
2.2 Bernstein Kooperationen
Mit Bernstein Kooperationen zwischen Arbeitsgruppen innerhalb und außerhalb der Bernstein Zentren sollen über einen intensiven Austausch insbesondere bisher vorwiegend experimentelle Kapazitäten an die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Theoretikern (Physikern, Mathematikern, Informatikern) herangeführt werden und die Einbindung in das Nationale Netzwerk erfolgen. Die Einbindung theoretischer Expertise von außerhalb der Bernstein Zentren ist ebenfalls möglich. Die gewählten Themenfelder sollen das thematische Spektrum der Bernstein Zentren ergänzen und im gegenseitigen Austausch weiterentwickelt und vertieft werden. Die Bernstein Kooperationen werden in Form von Verbundvorhaben über einen Zeitraum von 3 Jahren gefördert, in denen sich Partner von universitären, außeruniversitären und ggf. industriellen Forschungseinrichtungen auf regionaler oder überregionaler Ebene zusammenschließen. Die Größe der Bernstein Kooperationen wird bestimmt durch die Anzahl der beteiligten Arbeitsgruppen. Dabei muss mindestens ein Verbundpartner aus einem Bernstein Zentrum beteiligt sein. Für jede Bernstein Kooperation ist eine Koordinatorin/ein Koordinator zu benennen. Die Koordination sollte von einem Partner außerhalb der Bernstein Zentren übernommen werden.
2.3 Bernstein Gruppen
Mit den Bernstein Gruppen soll ein weiterer Beitrag zur Strukturbildung und Nachwuchsförderung geleistet werden. Daher ist das von einer Bernstein Gruppe zu bearbeitende Themengebiet komplexer und umfangreicher als bei Bernstein Projekten oder Bernstein Kooperationen, jedoch enger umrissen als die Themenbereiche der Bernstein Zentren. Eine Bernstein Gruppe sollte die am Ort vorliegenden Kapazitäten in den theoretischen und experimentellen Neurowissenschaften zusammenführen und von einem ausgewiesenen Wissenschaftler auf dem Gebiet der Computational Neuroscience geleitet werden. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist integraler Bestandteil des Konzeptes.
Zur Einrichtung einer lokalen Bernstein Gruppe wird eine Anschubfinanzierung von 3 Jahren zur Verfügung gestellt. Für den Förderzeitraum können aus dieser Anschubfinanzierung auch Stellen für Nachwuchswissenschaftler (Doktoranden und Postdoktoranden) mit einem Umfang von bis zu vier ganzen Stellen (E13 TVöD bzw. IIa BAT) und technisches Personal gefördert werden. Ein Eigenengagement der beantragenden Einrichtungen zur Etablierung einer Bernstein Gruppe (z. B. in Form ergänzender Stellen oder der Etablierung einer permanenten Gruppenleiterstelle) wird erwartet. Die Höhe des Eigenengagements wird eines der Bewertungskriterien für die eingegangenen Vorschläge sein. Ein verbindliches Schreiben der antragstellenden Einrichtung ist Bestandteil der Vorhabensskizze.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt entnommen werden.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Fax: 0228-3821-257
http://www.pt-dlr.de/
beauftragt.
Ansprechpartner sind:
Dr. Stephanie Schaerer / Dr. Rainer Loose
Tel: 0228-3821-117 / 0228-3821-200
E-mail: stephanie.schaerer@dlr.de / rainer.loose@dlr.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen und den „Leitfaden für Antragsteller“ (Gliederungsschemata für die verschiedenen Formen der Bernstein Partner) zu nutzen.
Dem Projektträger sind begutachungsfähige Unterlagen für alle Formen der Bernstein Partner in Übereinstimmung mit dem im Folgenden beschriebenen Verfahren vorzulegen.
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger
bis 21. August 2006
zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den Projektträger in englischer Sprache empfohlen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
- Angabe der Form des beantragten Bernstein Partners (Bernstein Projekt,
Bernstein Kooperation, Bernstein Gruppe)
- Titel / Thema des Antrags
- Projektleiter (Dienstanschrift, Telefon, Fax, e-mail Kontakt)
- Zusammenfassung (jeweils max. 1 Seite in englischer und deutscher Sprache)
- Stand der Forschung (incl. Literaturverzeichnis)
- Eigene Vorarbeiten (incl. Literaturverzeichnis)
- Fragestellung/Ziel des Vorhabens
- Arbeitsprogramm
- Finanzierungsplan
- Beitrag zu Struktur und Vernetzung im Nationalen Netzwerk für Computational
Neuroscience
- Anknüpfungspunkte zu anwendungsorientierten Bereichen wie
Gesundheitsforschung, Informationstechnologie, Bildungsbereiche
- Ergebnis der Prüfung zu Aspekten der EU-Förderung
Bernstein Projekte: - Umfang bis zu 10 Seiten, 11pt, doppelseitig
Bernstein Kooperationen: - zusätzlich Kontaktdaten des Koordinators und aller Teilprojektleiter
- Gesamtdarstellung des Projektes, Umfang 5 Seiten, 11 pt und bis zu 5 Seiten pro beteiligter Arbeitsgruppe 11pt, doppelseitig
Bernstein Gruppen: - zusätzlich Maßnahmen zur langfristigen Nachwuchsförderung,
- Umfang bis zu 20 Seiten, 11pt, doppelseitig
- Zusage über Eigenengagement der beteiligten Einrichtungen
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/ Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
- wissenschaftlich-technische Qualität des Forschungskonzeptes
- wissenschaftliche Qualifikation der Projektleitung
- inhaltlicher Beitrag des Bernstein Partners zum Nationalen Netzwerk Computational Neuroscience
- Qualität der Verknüpfung mit dem Nationalen Netzwerk Computational Neuroscience
- Anknüpfungspunkte zu den anwendungsrelevanten Bereichen Biomedizinische Forschung, Informationstechnologien, Lernforschung
- bei Bernstein Kooperationen: - Qualität der Zusammenarbeit
- bei Bernstein Gruppen: - Struktur der geplanten Gruppe
- Beitrag zur Nachwuchsförderung
- Eigenengagement der beteiligten Einrichtungen.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 04.07.2006
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christiane Buchholz