Richtlinien zur Förderung deutsch-französischer Forschungsprojekte zur „Genomik und Pathophysiologie von Herz- Kreislauf- und metabolischen Erkrankungen“ im Rahmenprogramm „Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten“

vom 10.12.2008 - Abgabetermin: 20.03.2009

Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 188 vom 10.12.2008

Vorbemerkungen

Die Bekanntmachung der nachstehenden Förderrichtlinien dient der Etablierung deutsch- französischer Forschungsprojekte, die gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und von der Agence Nationale de la Recherche (ANR), Frankreich getragen werden. Hierdurch soll die Zusammenarbeit zwischen Forschern und Unternehmen dieser Länder vertieft und auf eine neue Ebene gehoben werden.
Die maßgeblichen Regelungen der Nrn. 1.1, 2, 4 und 7 dieser Bekanntmachung werden inhaltlich zeitgleich auch von der ANR veröffentlicht.
Dagegen sind die Regelungen der Nrn. 1.2, 3, 5, 6, und 8 spezifisch nur auf potentielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. Die ANR veröffentlicht insoweit aber vergleichbare, an das französische nationale Recht angepasste Regelungen.
Eine englischsprachige Ankündigung der Bekanntmachungen in Deutschland und Frankreich mit weiteren Informationen ist auf der folgenden Internetseite eingestellt: http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/en/2074.php

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Herz- Kreislauf- Erkrankungen und die damit im Zusammenhang stehenden metabolischen Erkrankungen Diabetes und Adipositas sind komplexe, multifaktorielle Erkrankungen, die aufgrund ihres immer häufigeren Auftretens weltweit von hoher sozioökonomischer Bedeutung sind. Durch den wissenschaftlichen Fortschritt in den letzten Jahren wurde deutlich, dass die funktionelle Genomforschung und die auf ihren Ergebnissen aufbauende, medizinische Genomforschung in erheblichem Maße zu Fortschritten in der Diagnostik und Therapie dieser bedeutenden Volkskrankheiten beitragen können. Dies gilt insbesondere für Ansätze, die die genannten Forschungsgebiete mit klinischer Forschung und genetischer Epidemiologie kombinieren. Der Einsatz der medizinischen Genomforschung und funktionellen Genomforschung hat bereits zu einem besseren Verständnis der Mechanismen geführt, die den genannten komplexen Krankheitsbildern zugrunde liegen. Dieses Verständnis ist die Grundlage für Innovationen, die Forschungsergebnisse einer klinischen und kommerziellen Anwendung zuführen. Vor dem Hintergrund fortschreitender technologischer Innovationen und der Verfügbarkeit wachsender Daten- und Materialsammlungen wird klar, dass dieser Ansatz auch in Zukunft erfolgversprechend ist.

Um das Potential dieses Ansatzes im vollen Umfang nutzbar zu machen, ist die möglichst umfangreiche Zusammenführung von über Jahre hinweg generiertem Wissen und aufgebauten Ressourcen und damit die Schaffung von Synergien von zentraler Bedeutung. Hierzu ist ein länderübergreifender Ansatz notwendig. Um einen Kristallisationskern für mögliche Förderaktionen im europäischen Rahmen zu bilden, haben sich die Partnerorganisationen BMBF und ANR im Rahmen dieser bilateralen Förderinitiative zusammengeschlossen. Mit der vorliegenden Fördermaßnahme wird das konkrete Ziel verfolgt, die in den beiden teilnehmenden Ländern im erheblichen Umfang vorhandenen und sich ergänzenden Expertisen einschlägig qualifizierter Arbeitsgruppen sowie ihre Ressourcen zusammenzuführen. Durch gemeinsame kooperative Forschungsansätze, die auf vorhandenen Ergebnissen basieren, sollen Fortschritte bei der Diagnose und Therapie der wichtigsten Herz- Kreislaufkrankheiten sowie der metabolischen Erkrankungen Diabetes und Adipositas angebahnt werden, die vor allem aufgrund mangelnder Ressourcen insbesondere auf der Ebene der Patienten- und Kontrollkollektive allein auf nationaler Ebene nicht zu erreichen sind. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ergänzt damit die im Rahmen des Programms zur medizinischen Genomforschung laufenden Aktivitäten und baut diese im Sinne einer verstärkten internationalen Vernetzung aus.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kleiner, stringent organisierter und damit schlagkräftiger deutsch- französischer Forschungsverbünde mit klinischer Relevanz gefördert. Von diesen Verbünden wird ein wichtiger Beitrag für die langfristige Verbesserung von Prävention, Diagnose und Therapie wichtiger Herz- Kreislaufkrankheiten, wie z.B. Arteriosklerose, Myokardinfarkt, Arrhythmien, Bluthochdruck oder Herzinsuffizienz, sowie der metabolischen Erkrankungen Diabetes (Typ 1 und 2) und Adipositas, erwartet.

Die Forschungsverbünde sollen auf bereits existierenden Ergebnissen aufbauen, sowie bestehende Ressourcen zusammenführen und gemeinsam nutzen. Weiterhin soll im Rahmen der Verbünde eine gemeinsame, zentrale Forschungsfrage definiert werden, die von allen Partnern bearbeitet wird.

Die Forschungsverbünde sollen auf einen der beiden folgenden Schwerpunkte fokussieren:

- Auf bereits existierenden Ergebnissen aufbauende, aber einen klaren Mehrwert generierende, vertiefende Analysen zur Genomik eines oben genannten Krankheitsgebiete (z. B. Folge- bzw. Replikationsstudien zu bestehenden genomweiten Assoziationsstudien (GWAS), zusätzliche Genotypisierungen, oder Sub- Phänotypisierung von Kohorten)

- Funktionelle Charakterisierung bereits identifizierter und mit einem der genannten Krankheitsbereiche im Zusammenhang stehender Gene durch Methoden der funktionellen Genomforschung (z. B. Proteomforschung, Transkriptomforschung und verwandte Forschungsgebiete, sowie Epigenetik oder Pharmakogenetik). Arbeiten in diesem Schwerpunkt sollen, wo immer möglich, auf die Umsetzung von Ergebnissen in klinische und kommerzielle Anwendungen abzielen.

Klinische Studien sind von der Förderung ausgeschlossen.

Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Daher muss aus den Verbundprojektanträgen der zusätzliche Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit klar hervorgehen (z. B. die Zusammenführung eines für die zu bearbeitende Fragestellung ausreichend großen Patientenkollektivs bzw. einer ausreichenden Menge biologischen Probenmaterials, oder die gemeinsame Nutzung anderer Ressourcen wie Krankheitsmodelle und Know-how bzw. innovativer Technologien). Verbundprojekte, die die Notwendigkeit zur Kooperation nicht erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden.

Um den erwarteten Synergieeffekt zu erhöhen, soll innerhalb der jeweils geförderten deutsch- französischen Forschungsverbünde ein Austausch von Wissenschaftlern und Know-how zwischen Deutschland und Frankreich vorgesehen werden. Konzepte für die Ermöglichung dieses Austausches (z.B. über regelmäßige Treffen der an den Projekten beteiligten Wissenschaftler, Austausch von Wissenschaftlern zwischen beteiligten Arbeitsgruppen, usw.) sollen in die Verbundanträge integriert werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie Krankenhäuser und Patientenvereinigungen), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen). Zur Definition siehe: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Von den bilateralen kooperativen Forschungsprojekten wird eine gezielte Förderung des wissenschaftlichen Fortschritts bzw. des Transfers von Ergebnissen aus der Forschung in Medizin und Industrie auf dem Gebiet der Genomik kardiovaskulärer und metabolischer Erkrankungen erwartet.

Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit einschließlich Austausch von Mitarbeitern, Methoden und Materialien mitbringen. Es wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der deutschen und französischen Partner im Sinne eines gemeinsamen Verbundantrages vorausgesetzt. Mindestens eine französische und eine deutsche Forschergruppe muss an dem zu konzipierenden Forschungsverbund beteiligt sein. Die Zahl der teilnehmenden Arbeitsgruppen sollte den Zielen des Antrags angemessen sein. Strukturell sollten die Verbundvorhaben in 2 bis 5 Teilprojekte aufgeteilt sein. Die zur Bearbeitung der verbundübergreifenden Forschungsfrage notwendige "kritische Masse" an Kompetenzen und Ressourcen muss innerhalb des Forschungsverbundes vorhanden sein.

Für das gemeinschaftlich beantragte Verbundprojekt muss ein Verbundkoordinator benannt werden, der das Konsortium nach außen hin repräsentiert und für das interne Management des Konsortiums verantwortlich ist. Dies beinhaltet beispielsweise die Abfassung von Berichten, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit und das Management von Schutzrechten („intellectual property“, IP). Ansprechpartner für die jeweilige nationale Förderorganisation sind die Arbeitsgruppenleiter, die aus dem jeweiligen Land kommen.

Die Partner eines „Verbundprojektes“ haben ihre Zusammenarbeit und die Verwertung der gemeinsamen Ergebnisse (IP) in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Hinweise dazu können der EC Consortium Agreement Checklist (ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/checklist_en.pdf) und dem BMBF Merkblatt 0110 (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden.

Auf Wunsch muss die Kooperationsvereinbarung, zusammen mit den jeweiligen einschlägigen Informationen, den jeweiligen nationalen Förderorganisationen zugänglich gemacht werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen an die deutschen Partner können als Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu 3 Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Mit einem Förderbeginn ist Ende 2009 zu rechnen.

Beantragt werden können Personal- und Sachmittel einschließlich Mittel für Reisen sowie ggf. projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.

Ausgaben für die Erstellung eines Ethikvotums durch die hochschuleigene Ethikkommission werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden. Die zur Anmeldung eines Patentes erforderlichen Ausgaben bzw. Kosten während der Laufzeit des Vorhabens sind im Rahmen der BMBF-Standardrichtlinien grundsätzlich zuwendungsfähig.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen


Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme auf nationaler Ebene hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger im DLR
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon 0228 3821-210
Telefax 0228 3821-257
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

beauftragt. Projektskizzen für die kooperativen Forschungsverbünde (s. 7.2.1) sind beim zuständigen Sekretariat für die gemeinsame Fördermaßnahme unter der o. g. Adresse einzureichen. Ansprechpartner ist Dr. Matthias von Witsch (E-Mail: genomics.c.m@dlr.de; Tel.: 0228 3821-209).

Die Projektskizze eines Verbundprojektes wird von den Teilprojektleitern aus den beiden Ländern gemeinschaftlich eingereicht. Die Förderung der in Deutschland durchgeführten Verbundanteile erfolgt durch das BMBF, die der in Frankreich durchgeführten Verbundanteile durch die ANR.

Es wird daher dringend empfohlen, vor Antragstellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es ist jedoch nur ein fachlicher Prüfschritt unter Einbeziehung externer Gutachter vorgesehen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind beim Sekretariat für die gemeinsame Fördermaßnahme (PT-DLR) zunächst Projektskizzen

bis spätestens zum 20. März 2009

in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen in englischer Sprache empfohlen. Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen. Eine englisch-sprachige Version der Gliederung ist auf der folgenden Internetseite eingestellt: http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/en/2074.php

Projektskizzen, die nicht dieser Gliederung entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.

1. Allgemeine Informationen (max. 2 Seiten)

- Name und Adresse des Verbundkoordinators
- Namen und Adressen aller am Verbund beteiligten Teilprojektleiter und Wissenschaftler. Ein Koordinator für den Gesamtverbund sollte durch das Konsortium benannt werden und als dessen Repräsentant agieren. Zusätzlich sollen nationale Koordinatoren benannt werden, die als Repräsentant der Forscher des jeweiligen Landes agieren.
- Titel des Forschungsverbundes (max. 150 Zeichen)
- Forschungsthema und Schlüsselwörter
- Zusammenfassung des Projektes (max. 4000 Zeichen)
- Projektziel(e) (max. 4000 Zeichen)
- Projektdauer
- Finanzplan des Gesamtverbundes sowie für jedes einzelne Teilprojekt, mit Aufschlüsselung der Finanzen nach den beteiligten Organisationen

2. Detaillierte Vorhabensbeschreibung (max. 12 Seiten)

- Hintergrund und aktueller Stand der Forschung auf dem Gebiet (max. 2 Seiten)
- Beschreibung der wissenschaftlichen Idee, ihrer Aktualität und Originalität
- Arbeitsplan inklusive Beschreibung der einzelnen Teilprojekte, Meilensteine und zu liefernden Ergebnisse (Deliverables) (max. 6 Seiten)
- Mehrwert der vorgeschlagenen transnationalen Zusammenarbeit, Beschreibung des Projektmanagements, der Kommunikation zwischen den Partnern, der Datenverwaltung und Datenweiterleitung (max. 2 Seiten)
- Signifikanz und Anwendbarkeit der angestrebten Projektergebnisse (Verwertungsmöglichkeiten)
- Beschreibung von Trainings- und Austauschaktivitäten, sofern diese im Projekt vorgesehen sind (max. ½ Seite)

3. Beschreibung der beteiligten französischen und deutschen Forschergruppen:

- Kurzer Lebenslauf der Projektleiter einschließlich einer Liste der bis zu fünf wichtigsten, neueren Publikationen (max. 1 Seite pro Projektleiter).
- Beschreibung der laufenden Projekte der einzelnen Projektpartner in Verbindung mit dem vorliegenden Projektantrag, Herkunft und Höhe der Fördergelder, und mögliche Überschneidungen mit dem vorliegenden Projektantrag (max. ½ Seite pro Projektpartner)
- Beschreibung von bedeutenden Einrichtungen oder Großgeräten, die dem Konsortium zur Verfügung stehen (max. ½ Seite)
- Finanzplan für jedes Arbeitspaket mit Begründung der geplanten Ausgaben.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Eine Vorlage per E-Mail oder FAX ist nicht möglich. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat für die gemeinsame Bekanntmachung empfohlen.

Die Interessenten haben die Möglichkeit, Experten, die für die Bewertung Ihres Antrags in Frage kommen, zu benennen bzw. auch solche Experten zu nennen, die dafür nicht herangezogen werden sollten, z. B. wegen eines bestehenden Interessenskonfliktes.

Das Sekretariat wird zusammen mit den beiden nationalen Förderorganisationen alle Projektskizzen auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen (z. B. Abgabedatum, beteiligte Länder, Einschluss aller notwendigen Angaben, Antragsberechtigung der beantragenden Institutionen). Anträge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Projektskizzen, die den formalen Kriterien entsprechen, werden einem international besetzten Gutachtergremium weitergeleitet. Die gemeinschaftlich vorgelegten Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:

- Relevanz der zu bearbeitenden Fragestellung bezüglich der Bekanntmachung
- Fokussierung der Zusammenarbeit der beteiligten Gruppen auf eine gemeinsame Fragestellung
- Qualität der geplanten Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Gruppen und Mehrwert ("Added Value") der Verbundzusammenarbeit
- Interdisziplinarität der Zusammenarbeit und Einschluss aller notwendigen Expertisen
- Qualität des Antrags sowie des Arbeitsplans (Innovation, adäquate Methodik)
- Durchführbarkeit des Projektes (angemessenes Budget, Ressourcen, Zeitplan, Verfügbarkeit von Kohorten, bestehende Datensätze)
- Wissenschaftliche Exzellenz und Expertise der Antragsteller („track rekord“)
- Ethische Aspekte

Besonderes Augenmerk bei der Bewertung der kooperativen Forschungsprojekte wird auch auf die Konzepte für den Austausch von Wissenschaftlern und Know-how zwischen den Arbeitsgruppen in Frankreich und Deutschland, z. B. in Form von Forschungsaufenthalten, regelmäßigen Treffen, gelegt.

Weitere Einzelheiten zu dem vorgesehenen Bewertungsverfahren sind auf der oben genannten Internetseite erhältlich.

Das wissenschaftliche Gutachtergremium wird eine Rangliste der Anträge aufstellen. Davon ausgehend wird das aus den Vertretern der Förderorganisationen bestehende Managementgremium für die gemeinsame Fördermaßnahme die im Sinne dieser Fördermaßnahme besonders erfolgversprechenden Projekte auswählen. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen durch die nationalen Förderer ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die jeweiligen deutschen Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag für die entsprechenden Arbeitspakete im kooperativen Projekt vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für die dann einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften (VV) zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 26.11. 2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Prof. Dr. Frank Laplace