Richtlinien zur Förderung eines Begleitforschungsvorhabens zum BMBF-Wettbewerb "Gesundheitsregionen der Zukunft"

vom 05.05.2010 - Abgabetermin: 30.09.2010

Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 68 vom 05.05.2010

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Gesundheitswirtschaft nimmt in Deutschland derzeit eine zentrale gesellschaftliche und ökonomische Bedeutung ein: Sie stellt nicht nur den größten Zweig der deutschen Wirtschaft dar, sondern erweist sich trotz der Wirtschaftskrise als robuster Markt mit stabilen Wachstumsraten. Allerdings ist die deutsche Gesundheitswirtschaft noch stark in Forschung, Entwicklung und Verwertung fragmentiert. Im letzten Jahrzehnt zeichnete sich zunehmend der Trend ab, dass sich regional Kooperationsverbünde bilden, um integrativ und gemeinsam den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen des Gesundheitsmarktes zu begegnen. Der BMBF-Wettbewerb „Gesundheitsregionen der Zukunft – Fortschritt durch Forschung und Innovation“ (mit den Förderrichtlinien vom 9. Januar 2008, BAnz. S. 182) greift diesen Trend auf und will die sich bildenden Gesundheitsregionen in ihrer Profilbildung nachhaltig unterstützen. Hierdurch sollen in den Gesundheitsregionen herausragende Prozess- und Produktinnovationen im Bereich der Gesundheitsforschung angestoßen und der Zugang der Innovationen zum Wohle des Patienten schneller und effizienter gestaltet werden (mehr Informationen zum Wettbewerb hier).
Der Wettbewerb stieß auf große Resonanz und zeigte sowohl das hohe Entwicklungspotential deutscher Gesundheitsregionen als auch das außerordentliche Interesse, Innovationen für die gesundheitliche Versorgung zu entwickeln. Im Wettbewerb wurde ersichtlich, dass es keine „Standard-Gesundheitsregion“ gibt, sondern vielmehr ein breitgefächertes Spektrum an unterschiedlichen thematischen und strukturellen Konzepten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“, ein Begleitforschungsvorhaben (Metavorhaben) zum BMBF-Wettbewerb „Gesundheitsregionen der Zukunft“ zu fördern. Ziel dieses Forschungsvorhabens soll der Erkenntnisgewinn im Hinblick auf eine erfolgreiche Entwicklung von Gesundheitsregionen sein.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert wird ein Einzelvorhaben oder ein kooperativer Forschungsverbund, der Gesundheitsregionen wissenschaftlich begleitet. Das Forschungsvorhaben soll die unterschiedlichen Entwicklungen von Gesundheitsregionen beschreiben und analysieren und daraus verallgemeinerbare Erkenntnisse und Empfehlungen ableiten.
In dem Forschungsvorhaben sollen die Gesundheitsregionen, die im Rahmen des Wettbewerbs „Gesundheitsregionen der Zukunft“ vom BMBF gefördert werden und weitere Regionen, die vom Antragsteller über einen eigens hierfür erstellten Kriterienkatalog ausgewählt werden, über einen Zeitraum von fünf Jahren wissenschaftlich begleitet werden.

Das Vorhaben soll darauf ausgerichtet sein unter anderem die folgenden Forschungsfragen zu beantworten. Aufbauend auf einer Bestandsaufnahme sollen dabei jeweils empirisch belegbare Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet werden.

Inhaltliche Schwerpunktsetzung von Gesundheitsregionen

– Welche Leitbilder dienen Gesundheitsregionen für ihre Schwerpunktsetzung und welche Themen werden von ihnen aufgegriffen? Lassen sich hier verschiedene Kategorien darstellen? Es sollen sowohl regionale Spezifika herausgestellt als auch regional übergreifenden Megatrends identifiziert werden.
– Welche Empfehlungen hinsichtlich einer sinnvollen Schwerpunktsetzung lassen sich aus den Erfahrungen der Gesundheitsregionen ableiten?
Organisationsformen und Strukturen
– Wie können die notwendigen Glieder für die regionale Wertschöpfungskette erfolgreich vernetzt werden? Welche fördernden Erfolgs- bzw. hindernden Faktoren sind dabei zu berücksichtigen?
– Welche generellen Empfehlungen können für das Management von Gesundheitsregionen gegeben werden? Bestehen hier Unterschiede hinsichtlich verschiedener Schwerpunktsetzungen?
Ergebnisse und Erfolge von Gesundheitsregionen
– Welche tatsächlichen Prozess- und Produktinnovationen wurden in den Gesundheitsregionen entwickelt? Mit welchen Indikatoren lassen sich forschungsorientierte, versorgungsorientierte oder wirtschaftsorientierte Erfolge von Gesundheitsregionen belegen?
– Welche Faktoren können für den Erfolg von Gesundheitsregionen in den einzelnen Bereichen identifiziert werden? Welche verallgemeinerbaren Schlussfolgerungen können hieraus abgeleitet werden?
Rahmenbedingungen
– Welche Probleme und Entwicklungshindernisse (bottle-necks) treten in allen Gesundheitsregionen auf? Welche Lösungsansätze zur Beseitigung der Probleme existieren? Welche Rahmenbedingungen sind für eine erfolgreiche Entwicklung von Gesundheitsregionen erforderlich? Welche Akteure sind für die Gestaltung der entsprechenden Rahmenbedingungen verantwortlich? Welche konkreten Schritte wären hier einzuleiten?
– Welche Empfehlungen lassen sich hinsichtlich der Rahmenbedingungen ableiten?
Nachhaltigkeit
– Welche Maßnahmen unterstützen eine entsprechende nachhaltige Entwicklung der Gesundheitsregion? Wie können Managementstrukturen nachhaltig finanziert werden? Falls eine Förderung der Gesundheitsregion durch das BMBF erfolgt: wie geht es nach Ende der Förderung weiter?

Das Begleitforschungsvorhaben sollte für die beteiligten Gesundheitsregionen von Nutzen sein. Gewünscht wären z.B. Workshops zu – für die Gesundheitsregionen – relevanten Themen oder Arbeitstreffen zum Austausch über die Gesundheitsregionen und/oder öffentlichkeitswirksame Präsentation der am Begleitforschungsvorhaben teilnehmenden Regionen. Um den Aufwand für die beteiligten Gesundheitsregionen möglichst gering zu halten, sollten, wo immer möglich, bereits existierende Datensätze oder öffentlich zugängliche Daten genutzt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Kapazität in Deutschland, wie z.B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Union (EU) ist hier einzusehen.)
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung über die BMBF- Förderlinie „ProfilNT“. Entscheidungen hierzu erfolgen über ein gesondertes Antrags- und Auswahlverfahren. Nähere Informationen hierzu sind hier erhältlich.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung zur Thematik ausgewiesen sein. Darüber hinaus müssen sie über die für die Durchführung des Vorhabens notwendige Methodenexpertise verfügen. Beides ist durch entsprechende Vorarbeiten und Publikationen zu belegen.

Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – entnommen werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.

Zuwendungsfähig sind weiterhin Ausgaben bzw. Kosten für die Konzipierung und Ausrichtung von Treffen der zu untersuchenden Gesundheitsregionen mit Workshop-Charakter, Aufwandsentschädigungen durch den Antragsteller an die zuarbeitenden Gesundheitsregionen, Reisen zu den Regionen zwecks Datenerhebung und Monitoring gemäß des Bundesreisekostengesetzes (BRKG).

Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7.Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger im DLR für das BMBF
– Gesundheitsforschung –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 38 21 210
Telefax. 0228 38 21 257
E-Mail: gesundheitsforschung@dlr.de
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de beauftragt.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Verfahrensstufe sind beim Projektträger im DLR zunächst Vorhabenbeschreibungen in zehnfacher Ausführung (inklusive einem Original; alle Exemplare nicht gebunden) und einer elektronischen Version einzureichen. Die Vorhabenbeschreibungen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um eine abschließende fachliche Bewertung zu erlauben. Der Umfang der Vorhabenbeschreibungen (Din-A4-Format, Arial 11 Punkt, 1,5-zeilig, 1-seitig, nicht gebunden) darf 20 Seiten nicht überschreiten. Das Projekt soll in knapper, aussagekräftiger Form beschrieben werden und folgender Gliederung entsprechen:
A) Adressen Name und komplette Adresse (Postanschrift, Telefon, Telefax, E-Mail) und Unterschrift der Hauptbeteiligten: Leiter/in des Begleitforschungsvorhabens ggf. beteiligte Kooperationspartner
B) Zusammenfassung (maximal 1600 Zeichen)
C) Darstellung des geplanten Vorhabens
C.1 Ziele des Vorhabens
C.2 Stand der Forschung
C.3 Design und methodische Vorgehensweise
C.4 Arbeitsplan und Meilensteine (inkl. beantragte Projektlaufzeit)
C.5 Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse
C.6 Zitierte Literatur
D) Eigene Vorleistungen (Auflistung der fünf wichtigsten Publikationen bzw. Vorarbeiten – Relevante Vorerfahrung/Expertisen hinsichtlich der zu bearbeitenden Fragestellung)
E) Beantragte Mittel Angabe über die Höhe der insgesamt benötigten Mittel für das Projekt: Finanzierungsplan aufgegliedert nach Personalmitteln, Verbrauchsmaterial, Reisemitteln und Investitionen pro Jahr. Die Notwendigkeit der Mittel muss sich in jedem Fall aus dem Arbeitsprogramm ergeben.

Die formlosen Anträge (Vorhabenbeschreibungen) sind bis zum

30. September 2010

beim Projektträger einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Auf der Grundlage der Bewertung wird dann das für eine Förderung geeigneten Vorhaben/Verbundvorhaben ausgewählt.

Kriterien der Bewertung für die wissenschaftliche Begleitung sind vor allem:
Wissenschaftliche und methodische Qualität
Nutzen des Begleitforschungsvorhabens für die Weiterentwicklung von Gesundheitsregionen
Vorerfahrung der Antragsteller
Machbarkeit bzw. Realisierbarkeit des Ansatzes.

Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen unter Angabe eines Termins aufgefordert, (ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen (Internet-Adresse siehe oben).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 29. April 2010

Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Gabriele Hausdorf