vom 09.11.2012 - Abgabetermin: 20.12.2012
Erschienen im Bundesanzeiger vom 09.11.2012
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die europäische Gemeinschaft sieht sich mit wachsenden gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Konsequenzen eines alarmierenden Anstiegs von ernährungsassoziierten Erkrankungen wie zum Beispiel Adipositas, Diabetes, muskulo-skelettale und Herz-Kreislauferkrankungen konfrontiert. Der Mangel an körperlicher Bewegung und Aktivität sowie der Verzehr von Nahrung mit hoher Kaloriendichte sind die wichtigsten Faktoren, die die Entwicklung von Übergewicht und Adipositas sowie die zunehmende Häufigkeit von Krankheiten, die direkt oder indirekt mit diesen Lebensstil-Parametern verknüpft sind, begünstigen. Es ist abzusehen, dass ohne eine wirksame Prävention von ernährungsmitbedingten Krankheiten und angesichts einer alternden Bevölkerung die etablierten Gesundheitssysteme rasch an ihre Grenzen gelangen werden.
Diese forschungs- und gesundheitspolitischen Herausforderungen können nur länderübergreifend bearbeitet und gelöst werden. Zu diesem Zweck wurde in 2010 die europäische Initiative zur Gemeinsamen Programmplanung (Joint Programming Initiative, JPI) mit dem Thema "Eine gesunde Ernährung für ein gesundes Leben" ("A Healthy Diet for a Healthy Life – JPI HDHL) ins Leben gerufen, in der sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) engagieren.
Als erste gemeinsame Maßnahme im Handlungsfeld “Determinants of Diet and Physical Activity“ soll ein europäisches Netzwerk für die Kommunikation und Kooperation interdisziplinärer, exzellenter Forschungsgruppen (Knowledge Hub) implementiert werden. Dieses Netzwerk („DEterminants of DIet and Physical Activity Choice – DEDIPAC“) will zu einem besseren Verständnis beitragen, wie biologische, ökologische, psychologische, soziologische, ökonomische und sozio-ökonomische Faktoren Verbraucher bei ihrer ernährungs- und bewegungsbezogenen Entscheidungsfindung beeinflussen. Die existierenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der assoziierten Länder hinsichtlich des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Umfelds bieten die Gelegenheit, das Verständnis, wie diese kontextuellen Faktoren Ernährung und Bewegung beeinflussen, zu verbessern. Neben der Komplexität kultureller, sozio-ökonomischer und ökologischer Unterschiede der Bevölkerung, sollten die Auswirkungen genetischer und epigenetischer Unterschiede zwischen der europäischen Bevölkerung für die Erarbeitung einer effektiven Präventionsstrategie bei den verschiedenen Zielgruppen berücksichtigt werden.
Das übergeordnete Ziel der JPI HDHL ist es, bis zum Jahr 2030 sicherzustellen, dass alle Europäer die Motivation und Gelegenheit haben, sich gesund zu ernähren, einhergehend mit einem gesunden und ausreichendem Maß an körperlicher Bewegung, sowie das Auftreten ernährungsbedingter Erkrankungen signifikant zu reduzieren. Dies soll durch eine Koordination der nationalen Forschungspolitiken der 22 JPI HDHL - Partner im Bereich Gesundheit / Ernährung erreicht werden. Die Forschung in den Bereichen Lebensmittel-, Ernährungs-, Sozial- und Gesundheitswissenschaften soll besser vernetzt werden, um ganzheitliche Lösungen für die konkreten gesundheitlichen Herausforderungen, die mit ernährungsassoziierten Erkrankungen verbunden sind, zu entwickeln und die Basis für wissenschaftlich basierte Ernährungsempfehlungen als auch für eine auf den Einzelnen zugeschnittene, innovative und verbesserte Ernährungsweise zu ermöglichen. Darüber hinaus soll auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Ernährungsindustrie nachhaltig gestärkt werden.
Als einen ersten wichtigen Schritt hat die JPI HDHL im Juni 2012 eine Strategische Forschungsagenda (SRA) erarbeitet, die handlungsleitend für zukünftige Aktivitäten von allen JPI-Partnern getragen wird (https://www.healthydietforhealthylife.eu/index.php?index=25). Die von einem wissenschaftlichen Beirat erarbeitete und von den Mitgliedsstaaten verabschiedete SRA definiert drei prioritäre interagierende Forschungsfelder für die JPI HDHL: Bestimmungsfaktoren von Ernährung und körperlicher Aktivität (Determinants of Diet and Physical Activity); Ernährung und Lebensmittelproduktion (Diet and Food Production); Ernährungsassoziierte chronische Erkrankungen (Diet-related Chronic Diseases).
Weitere Informationen sind der englischsprachigen Ausschreibung „The JPI HDHL DEDIPAC Knowledge Hub on „Determinants of Diet and Physical Activity Choice” unter https://www.healthydietforhealthylife.eu/ zu entnehmen.
Die JPI HDHL befördert die Umsetzung des in der Hightech-Strategie im Bedarfsfeld Gesundheit/Ernährung genannten Ziels „Mehr Gesundheit durch gezielte Prävention und Ernährung“ und leistet einen wichtigen Beitrag zum Aktionsplan „Präventions- und Ernährungsforschung“ des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung und zur Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums im Bereich Gesundheit / Ernährung.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der EU-Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. (EU) L 214 vom 9. August 2008, Seite 3, und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten und die Teilnahme an Messen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e AGVO sowie unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben g AGVO, soweit die Zuwendungsempfänger Unternehmen sind.
Gemäß Artikel 1 Absatz 6 Buchstabe a AGVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Aufbau des JPI HDHL Knowledge Hubs „Determinants of Diet and Physical Activity Choice – DEDIPAC” zur Implementierung eines länderübergreifenden, interdisziplinären Netzwerks im Forschungsfeld: Determinants of Diet and Physical Activity.
Beteiligen können sich exzellente Forschergruppen und/oder -verbünde aus den Mitgliedsstaaten die an dem JPI HDHL DEDIPAC Knowledge Hub teilnehmen: Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweiz, Spanien.
Die beteiligten Gruppen sollen dabei bereits über eine substantielle Expertise und eine kritische Masse in einem für den Erfolg des Knowledge Hub kritischen Themenbereiches verfügen.
Im Rahmen des DEDIPAC Knowledge Hubs sind unter anderem Vernetzungs-, Weiterbildungs-, Mobilitäts- und Ausbildungsaktivitäten sowie Forschungsaktivitäten geplant. Weitere Details sind der englischsprachigen Ausschreibung „The JPI HDHL DEDIPAC Knowledge Hub on „Determinants of Diet and Physical Activity Choice” unter https://www.healthydietforhealthylife.eu/ zu entnehmen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland wie z.B. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist hier einzusehen). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Partner eines internationalen "Verbundprojektes" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln, die bei Antragstellung abgeschlossen sein muss. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (Menüpunkt „Allgemeine Vordrucke“) entnommen werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 8 AGVO vorliegt.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, das heißt jedes HDHL-Partnerland finanziert die am Knowledge Hub beteiligten Forschungseinrichtungen des jeweils eigenen Landes.
Die Förderung im Rahmen des DEDIPAC Knowledge Hubs ist zunächst auf 3 Jahre befristet.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Im Rahmen des DEDIPAC Knowledge Hubs sind unter anderem Vernetzungs-, Weiterbildungs-, Mobilitäts- und Ausbildungsaktivitäten sowie Forschungsaktivitäten geplant. Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personalausgaben, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Zudem sind Ausgaben für Koordinatoren-Tätigkeiten zuwendungsfähig.
Hochschulen kann die sogenannte „Projektpauschale“ gewährt werden. Weitere Hinweise dazu sind hier (Menüpunkt „Zuwendungen auf Ausgabenbasis“) aufgeführt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF- Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE (Forschung und Entwicklung)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Die einschlägigen Schwellenwerte und Förderquoten der AGVO werden bei den jeweiligeren Zuwendungen nicht überschritten.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen
Projektträger im DLR
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 3821-1210
Fax: 0228 3821-1257
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
beauftragt. Ansprechpartner für alle den Knowledge Hub betreffenden Angelegenheiten sind:
Frau Dr. Friederike Bathe und Frau Dr. Sonja Matthiesen
Gesundheitsforschung
Tel.: 0228 3821-1210
Fax: 02461/61-1257
ernaehrung@dlr.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier unter der Internetadresse https://www.healthydietforhealthylife.eu/ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Interessensbekundungen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Call Office des JPI HDHL DEDIPAC Knowledge Hubs
bis spätestens zum 20. Dezember 2012 (13 Uhr MEZ)
Interessensbekundungen („Expression of Interest“) zu vermitteln. Dies geschieht über ein Onlineformular auf der Webseite der JPI HDHL https://www.healthydietforhealthylife.eu/. Die eingegangenen Interessensbekundungen werden gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachter nach wissenschaftlicher Exzellenz der beantragenden Forschergruppe und Relevanz des Beitrags zum thematischen Bereich des Knowledge Hubs bewertet.
Weitere Details sowie der englischsprachige Ausschreibungstext des JPI HDHL DEDIPAC Knowledge Hubs sind ebenfalls unter https://www.healthydietforhealthylife.eu/ zu finden.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Teilnahme am Knowledge Hub geeigneten Gruppen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Aus der Einreichung einer Interessensbekundung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die ausgewählten Gruppen werden zu einem ersten DEDIPAC Networking Meeting am 7./8 März 2013 nach Berlin eingeladen. Auf Basis dieser Veranstaltung bilden sich die zukünftigen transnationalen Konsortien des Knowledge Hub, die dann die inhaltliche und formale Strukturierung des Knowledge Hubs in die Wege leiten.
In der Folge müssen die ausgewählten Gruppen ihren Beitrag zum Knowledge Hub Proposal im Konsortium abstimmen und elektronisch über die JPI HDHL Webseite einreichen. Der Termin hierfür wird gesondert bekannt gegeben.
Eine aktive Beteiligung deutscher Forschergruppen an der Koordinierung des Knowledge Hubs und seiner Themenbereiche ist erwünscht.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Bewerber bei positiv bewerteten Konzept unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die Förderanträge sind in Abstimmung mit dem Koordinator des DEDIPAC Knowledge Hubs vorzulegen. Über diese Anträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.
Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 30. Oktober 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Claudia Vallo