vom 08.04.2006 - Abgabetermin: 24.07.2006
Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 70 vom 08.04.2006
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Durchführung von Klausurwochen im Bereich ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte der modernen Lebenswissenschaften (siehe hierzu Punkt 2) an dafür geeigneten deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen (im Folgenden „Einrichtungen“ genannt) im Rahmen seines Förderschwerpunktes ELSA zu fördern. Die Förderung soll dazu beitragen, den Gedanken der Nachwuchsförderung im genannten Bereich zu stärken. Mit der Durchführung der Klausurwochen soll besonders qualifizierten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit geboten werden, an den geförderten Einrichtungen intensiv und themenbezogen in einer interdisziplinär zusammengesetzten Gruppe zu arbeiten. Durch Aneignung und Anwendung disziplinspezifischer, wie disziplinübergreifender Arbeitsmethoden und durch den interdisziplinären Dialog soll eine Annäherung zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen gefördert werden. Hierdurch soll eine zusätzliche Qualifizierung der Teilnehmer für Arbeiten im Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften erreicht werden. Auch der Dialog zwischen Wissenschaftlern relevanter Disziplinen aus verschiedenen Ländern der EU kann durch diese Maßnahme unterstützt werden.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von fünf- bis zehntägigen, interdisziplinären Klausurwochen zu einem konkreten, aktuellen Thema, das aus dem breiten Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften gewählt werden kann. Bei Fragen zur Thematik wird empfohlen, mit dem hier zuständigen Projektträger im DLR (siehe unter Nr. 7.1) Kontakt aufzunehmen. Die Klausurwochen müssen sich von reinen wissenschaftlichen Tagungen dadurch klar unterscheiden, dass sie vor allem auf die Einführung und die Anwendung disziplinübergreifender Denkansätze und Arbeitsmethoden, sowie auf die Förderung der interdisziplinären Kommunikation zwischen den Teilnehmern abzielen. Sie sollen durch Einrichtungen durchgeführt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung und ihrer infrastrukturellen Gegebenheiten gute Voraussetzungen für die fachliche und organisatorische Durchführung solcher Klausurwochen besitzen.
Der Teilnehmerkreis kann bis zu 15 besonders qualifizierte, junge, am interdisziplinären Dialog interessierte Teilnehmer aus allen für die jeweils gewählte Thematik relevanten Disziplinen und Berufsgruppen (siehe hierzu Nr. 4.2) umfassen. Sie sollen während der Klausurwoche die Möglichkeit erhalten, sich zur intensiven, fokussierten Bearbeitung und zur interdisziplinären Diskussion der Themenstellung aus ihrem täglichen Arbeitsumfeld zurückziehen zu können. Neben Teilnehmern aus Deutschland ist die Teilnahme von Personen aus dem Ausland, bevorzugt der EU, möglich und erwünscht (siehe Nr. 4.2).
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die bereits über interdisziplinäre Forschungserfahrung auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften (siehe hierzu Nr. 2) verfügen und die den deutschen und europaweiten Nachwuchs sowie die interdisziplinäre Kommunikation im o.g. Gebiet aktiv unterstützen wollen. Die Einrichtungen müssen die für die Durchführung der Klausurwochen notwendige Infrastruktur (Bibliothek, Tagungsräume, Unterbringungsmöglichkeiten, usw.) bereitstellen können. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Qualifikationsnachweis
Die aufnehmende Einrichtung muss nachweisen, dass sie
- in dem interdisziplinären Forschungsgebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften und der Biotechnologie (siehe hierzu Punkt 2) ausgewiesen ist,
- Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Seminaren/ Veranstaltungen hat,
- eine/n Organisator/in für die Klausurwochen abstellen kann,
- die erforderliche Infrastruktur für die Durchführung der Klausurwochen (z. B. Tagungsstätte, Unterbringungsmöglichkeiten für auswärtige Teilnehmer, Bibliothek, etc.) bereitstellen kann.
4.2 Planung, Durchführung und Nachbereitung der Klausurwochen durch die ausgewählte Einrichtung
Die geförderten Einrichtungen haben die Verantwortung für die Durchführung der Klausurwochen gemäß den nachstehenden Rahmenbedingungen und dem darauf basierenden Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan zu übernehmen. Die Durchführung der Klausurwochenveranstaltungen soll innerhalb der vorlesungsfreien Zeit erfolgen.
Die geförderten Einrichtungen haben im Rahmen der Zuwendung die folgenden Schritte durchzuführen:
- Der thematische Rahmen der Klausurwochen ist unter Nr. 2 dieser Bekanntmachung skizziert. Das genaue Thema soll durch die Einrichtung definiert, und in der ausführlichen Projektskizze (vgl. Nr. 7.2) erläutert werden.
- Nach Abstimmung mit dem Projektträger des BMBF (vgl. unter Nr. 7.1) ist ein Gremium für die Teilnehmerauswahl (4 Personen, davon 2 Fachleute der ausführenden Einrichtung sowie 2 weitere externe Fachleute) einzuberufen.
- Eine Frist zur Einreichung von aktuellen, kurzen Darlegungen (Abstracts) zum Thema durch mögliche Teilnehmer ist zu bestimmen. Interessierte, junge Wissenschaftler und ggf. junge Angehörige anderer relevanter Berufsgruppen sind zur Einreichung der Abstracts aufzurufen.
- Aus den eingegangenen Beiträgen sind nach Ablauf der Frist durch das Auswahlgremium die Teilnehmer auszuwählen. Die Teilnehmerzahl ist auf ca. 15 begrenzt . Die Teilnehmer sollen möglichst alle für das gewählte Thema relevanten wissenschaftlichen Fachdisziplinen (zum Beispiel Naturwissenschaften, Medizin, Sozialwissenschaften, Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaften, Ingenieurwesen, u. a.), je nach gewähltem Thema aber auch weitere relevante Berufsgruppen (z.B. Krankenpflege, u. a.), abdecken, um interdisziplinäres Arbeiten und den übergreifenden Diskurs zu ermöglichen. Junge Akademiker sollten möglichst ihre Dissertation abgeschlossen haben, zumindest aber daran arbeiten. Teilnehmer aus anderen Berufsgruppen müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Der über die Zuwendung finanzierte Organisator aus der ausführenden Einrichtung, der die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Klausurwochen übernimmt, ist einer der ca. 15 Teilnehmer. Höchstens 2 weitere Teilnehmer dürfen aus der ausführenden Einrichtung stammen. Die Hälfte der Teilnehmer soll aus Deutschland, die übrigen Teilnehmer können aus anderen europäischen Staaten bzw. im Einzelfall auch aus dem nichteuropäischen Ausland stammen.
- Die ausgewählten Teilnehmer sind im Vorfeld der Klausurwochen dazu aufzufordern, ein ausführliches, der jeweiligen Berufsgruppe angemessenes Thesenpapier zu der von der durchführenden Einrichtung bestimmten Thematik der Klausurwochen zu verfassen.
- Während der Klausurwochen sind zunächst die verfassten Beiträge der Teilnehmer zu präsentieren und zu diskutieren. Die relevanten Fragestellungen sind z.B. durch Literaturstudium und methodische Arbeitseinheiten zu vertiefen. Die Klausurwochen sollen ausdrücklich auf Aneignung, und Anwendung inter- oder transdisziplinärer Arbeitsmethoden abzielen. Die Fähigkeit der Teilnehmer zur interdisziplinären Kommunikation soll aktiv geschult werden.
- Zum Zweck der Hintergrundinformation können zu den Klausurwochen im Rahmen der finanziellen Vorgaben (siehe Nr. 5) ausgewiesene Experten für Vorträge geladen werden. Auch Exkursionen zu nahe gelegenen, für die Thematik relevanten Einrichtungen (z.B. Labors, Kliniken) sind im Rahmen der Vorgaben möglich. Der Anteil dieser Expertenvorträge und Exkursionen im Ablaufplan darf aber Möglichkeiten und Zeiträume für Gruppenarbeiten und den Dialog zwischen den Teilnehmern keinesfalls zu stark einschränken.
- Am Ende der Klausurwochen sollen Themen und Ergebnisse der Diskussion in geeigneter Form publiziert werden.
- Eine möglichst öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ergebnisse, z.B. durch Podiumsdiskussionen, öffentliche Vorträge u. ä., soll angestrebt werden.
- Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im späteren Antrag auf Forschungsförderung kurz dargestellt werden.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft -FhG- die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% finanziert werden können. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die Zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Eine erneute Förderung von Einrichtungen, die bereits eine finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Klausurwochen erhalten haben, ist möglich. Allerdings kann daraus kein Anspruch auf eine erneute oder dauerhafte Förderung abgeleitet werden.
Zuwendungsfähig ist grundsätzlich der Aufwand für
- Personal zur Organisation und Durchführung der Klausurwochen (insgesamt bis zu einem Äquivalent von höchstens drei Monaten E13 nach TVÖD, bzw. BAT IIa),
- die Reise und Unterbringung der Teilnehmer bis zu insgesamt € 25.000,
- Reise, Unterbringung und Aufwandsentschädigung von international ausgewiesenen Spezialisten, die zu Vorträgen zu dem während der Klausurwochen behandelten Themengebiet eingeladen werden, bis zu insgesamt € 10.000,
- die pauschale Entschädigung der endgültigen Teilnehmer für die Erstellung eines Schriftstücks im Vorfeld der Veranstaltung, bis zu maximal € 300 pro Teilnehmer,
- Sachmittel und Druckkostenzuschuss bis zu einer Höhe von insgesamt max. € 5000,
- eine öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ergebnisse am Ende der Veranstaltung (siehe auch Nr. 4.2), bis zu € 2.500.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgaben (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den
Projektträger des BMBF im DLR
Gesundheitsforschung
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Telefax: 0228-3821-257
beauftragt.
Ansprechpartner ist Herr Dr. M. von Witsch (Tel 0228-3821-209, matthias.vonwitsch@dlr.de)
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragsystems "easy" empfohlen.
Weitere Informationen und Erläuterungen sind beim Projektträger erhältlich.
7.2 Vorlage von Projektskizzen
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger (siehe Nr. 7.1)
bis spätestens 24. Juli 2006
Projektskizzen in schriftlicher und auch in elektronischer Form (auf Datenträger oder E-Mail-Anhang) vorzulegen. Eine alleinige Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet oder unvollständig eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird dringend empfohlen, vor der Vorlage mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Den Projektskizzen sind vorläufige Vorhabenbeschreibungen beizufügen. Diese sollen im Umfang 15 Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) nicht überschreiten, und, sind im Original mit 20 Kopien vorzulegen (ungebunden).
Die Vorhabenbeschreibungen sollen das Vorhaben möglichst umfassend darstellen. Sie müssen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:
- Spezifisches Thema der Klausurwochen,
- Nachweis der Kompetenz der Einrichtung für die Bearbeitung der ausgewählten, inter- bzw. transdisziplinären Thematik (internationaler Wissensstand, Vorarbeiten an der Einrichtung etc.),
- Nachweis der Möglichkeit zur Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur für die Klausurwochen (z. Bsp. Tagungsstätte, Unterbringungsmöglichkeiten, Bibliothek etc.),
- Benennung und Charakterisierung der Person, die für Organisation und Durchführung der Klausurwochen verantwortlich sein soll (Curriculum Vitae, abgeschlossene Promotion, Nachweis der wissenschaftlichen Excellenz, Publikationsliste, Nachweis von Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Seminaren/ Veranstaltungen),
- Darstellung der unter Berücksichtigung des in Nr. 4.2 beschriebenen Musters geplanten Veranstaltung mit Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan,
- Detaillierte Darstellung des für die Klausurwoche entworfenen Konzeptes / Curriculums zur Schulung der Teilnehmer hinsichtlich Anwendung interdisziplinärer Arbeitsmethoden und transdisziplinärer Kommunikation mit Beschreibung der geplanten Methoden.
- Beschreibung des Wertes der Veranstaltung für die weitere Qualifizierung und Profilbildung der Teilnehmer im Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Medizin und der Biotechnologie.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden in einem externen Begutachtungsverfahren einem unabhängigen Gutachterkreis zur Bewertung vorgelegt. Das Votum ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Förderentscheidung. Kriterien der Bewertung sind vor allem
- die bisherige wissenschaftliche Qualität der interdisziplinären Arbeiten an der antragstellenden Einrichtung im Bereich des ausgewählten Themas,
- die Durchführbarkeit der Klausurwochen an der antragstellenden Einrichtung (Infrastruktur),
- der vorgelegte Arbeits- Zeit- und Finanzierungsplan (siehe auch unter Nr. 4.2),
- die Qualität des vorgelegten Konzeptes / Curriculums für die Schulung in interdisziplinären Arbeitsmethoden und transdisziplinärer Kommunikation
- der Nutzen der geplanten Veranstaltung für die weitere Qualifizierung und Profilbildung der Teilnehmer.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Nach positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 29.03.2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Roesler