vom 12.06.2013 - Abgabetermin: 16.09.2013
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Versorgung der Menschen in Deutschland mit Lebensmitteln ist so gut und vielfältig, dass die Bedürfnisse der meisten Menschen gedeckt werden könnten. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der sich ändernden Lebensumstände und Lebensstile reicht dies aber nicht aus. Ernährungsassoziierte Krankheiten wie z. B. Adipositas, Diabetes Typ 2, diverse Krebserkrankungen oder Allergien nehmen weiter zu. Auch neurodegenerative Krankheiten wie z. B. Alzheimer werden mit der Ernährung in Zusammenhang gebracht. Die aktuelle Ernährungs- und Gesundheitssituation der Bevölkerung in Deutschland muss daher gezielt verbessert werden.
Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich dafür Sorge zu tragen, dass grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse über das Zusammenspiel Mensch – Ernährung zur Verfügung stehen und diese eine rasche Umsetzung bei der Entwicklung alltagstauglicher Strategien für eine gesündere Ernährung erfahren. Hierfür sind integrative Forschungsansätze unter Einbeziehung der forschenden Wirtschaft sowie eine enge Verzahnung aller relevanten Fachdisziplinen – von der Ernährungswissenschaft, Lebensmittelchemie und -technologie über Biologie und Medizin bis hin zu den Geistes- und Sozialwissenschaften – erforderlich.
Mit der Fördermaßnahme „Kompetenzcluster der Ernährungsforschung“ beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), themenzentrierte und regional fokussierte Kompetenzcluster der Ernährungsforschung zu etablieren, die die relevanten Kompetenzen von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, der Ressortforschung sowie der Wirtschaft bündeln. Diese sollen gezielt Fragestellungen aufgreifen und Strategien entwickeln, die Beiträge zur Verbesserung des Gesundheitsstatus der Bevölkerung leisten und die internationale Sichtbarkeit und wissenschaftliche Exzellenz der deutschen Ernährungsforschung stärken. Insgesamt soll eine strukturelle und nachhaltige Stärkung der Forschungskapazitäten der deutschen Ernährungsforschung erreicht, die interdisziplinäre Zusammenarbeit verstärkt und die Ausrichtung auf eine klare Anwendungsperspektive befördert werden. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Hightech-Strategie 2020 und des Aktionsplans Präventions- und Ernährungsforschung des Gesundheitsforschungsprogramms der Bundesregierung. Sie ist eingebettet in die europäische Joint Programming-Initiative „A Healthy Diet for a Healthy Life“ (JPI HDHL).
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Förderrichtlinien gelten in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung.
Zuwendungen an wirtschaftlich tätige Antragstellende sind in der Regel staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Sie werden in diesem Fall als Einzelbeihilfen nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) (ABl. L 214 vom 9.8.2008, S. 3) gewährt und unterliegen den Beschränkungen nach Artikel 31 AGVO. Dadurch sind sie im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AEUV mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden drei bis vier regional fokussierte Kompetenzcluster mit internationaler Sichtbarkeit und überdurchschnittlichem wissenschaftlichen Output über einen Zeitraum von zwei mal drei Jahren. Die Kompetenzcluster sollen thematisch fokussiert und auf Problemlösungen ausgerichtet sein. Sie sollen wesentliche Beiträge zu den im Aktionsplan Präventions- und Ernährungsforschung und in der Strategic Research Agenda der JPI HDHL genannten drängenden gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Fragestellungen leisten. Ferner sollen sie dazu beitragen, die gesundheitsfördernde Ernährung zu verbessern und das Auftreten ernährungsassoziierter Erkrankungen zu verringern.
Die an einem Kompetenzcluster beteiligten Forschungseinrichtungen sollen ihre strategische Planung strukturieren und fokussieren, um über Fachdisziplinen hinweg und unter Einbezug der Wirtschaft ihrem Kompetenzcluster ein international anerkanntes Alleinstellungsmerkmal zu geben.
Ein Kompetenzcluster sollte folgende Anforderungen erfüllen:
Genderaspekte in der Forschung sollen gestärkt werden und integraler Bestandteil der Forschungsstrategie der Verbünde sein. Genderaspekte sind daher in angemessener Weise zu berücksichtigen. Sind geschlechtsspezifische Aspekte für das Forschungsgebiet bzw. einzelne Forschungsprojekte relevant, müssen diese adäquat berücksichtigt werden. Es ist zu begründen, wenn geschlechtsspezifische Aspekte nicht einbezogen werden sollen.
2.1 Interdisziplinäre Bearbeitung eines unter Anwendungsgesichtspunkten wichtigen Forschungsfelds der Ernährungsforschung
Es werden interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungskonzepte gefördert, die einen wichtigen Beitrag zur Präventions- und Ernährungsforschung im Hinblick auf ernährungsassoziierte Erkrankungen leisten. Angesprochen werden dabei neben der Ernährungswissenschaft, Biologie und Medizin (z. B. Molekularbiologie, Biochemie, Physiologie, Neurobiologie, Ernährungsmedizin, Innere Medizin, Pharmakologie, Psychologie, Ökologie) die Lebensmitteltechnologie und -analytik sowie die Geistes- und Sozialwissenschaften. Es sollen vorrangig Projektkonzepte vorgeschlagen werden, die ernährungswissenschaftlich relevante Themen aus folgenden Bereichen aufgreifen:
Es wird erwartet, dass jedes Cluster mehrere der o. g. Fragestellungen adressiert. Um eine Lösungs- und Anwendungsorientierung zu gewährleisten, erhalten Kompetenzcluster mit Beteiligung der Ernährungswirtschaft (insbesondere über eigene Projektarbeiten bzw. Co-Finanzierung von Vorhaben) und adäquater Einbindung von geistes- und sozialwissenschaftlicher Kompetenz Priorität.
Vorhaben, die sich auf die Weiterentwicklung bzw. Etablierung von Methoden und Technologien beziehen, die für die Bearbeitung der o. g. Fragestellungen erforderlich sind, können in die Konzepte integriert werden.
Für eine erfolgreiche Bewerbung bei der Fördermaßnahme sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
2.2 Koordinierung und Bündelung der vorhandenen Expertisen durch geeignete Maßnahmen
Die Kompetenzcluster sollen eine Sprecherin bzw. einen Sprecher benennen und eine Geschäftsstelle einrichten, die die Aktivitäten des Kompetenzclusters koordiniert und bündelt. Das Kompetenzcluster benötigt ein überzeugendes organisatorisches Konzept für die geplante Koordination der Zusammenarbeit, das auch Elemente der verbundinternen Fortschrittskontrolle enthält und eine aktive Selbststeuerung des Clusters ermöglicht. Die Kompetenzcluster sollten über die Zusammenarbeit in den einzelnen Forschungsvorhaben hinaus weitere übergreifende Aktivitäten entwickeln, die einen nachhaltigen Zusammenhalt der Strukturen sichern. Dies können z. B. sein: Ringvorlesungen, Sommerschulen, Elemente der postgradualen Ausbildung, Forschungskollegs für gemeinsame Doktorandenausbildung, Forschungskollegs zwischen Universitäten und Fachhochschulen, Fakultätsübergreifende Workshops, Rotation zwischen Forschungsgruppen etc.
2.3 Einbezug der Wirtschaft und Einrichtung eines Innovationsbüros zur Mobilisierung der unternehmerischen Innovationskraft
Die Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in die Kompetenzcluster der Ernährungsforschung soll den Zugang von KMU zu akademischer Unterstützung für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung fördern und deren Innovationsbereitschaft und -fähigkeit stärken und weiter ausbauen. Zur Unterstützung eines raschen Ergebnis-und Technologietransfers von der Wissenschaft in die Ernährungspraxis und zur besseren Mobilisierung und Einbindung der Bedarfe der Wirtschaft in die verbundorientierte Projektförderung soll in jedem Kompetenzcluster ein Innovationsbüro eingerichtet bzw. eingebunden werden. Das Innovationsbüro hat neben der Unterstützung der Verwertungsstrategien des Kompetenzclusters auch die Aufgabe bisher für die Forschungsförderung nicht gewonnene Wirtschaftsunternehmen der Ernährungsindustrie bzw. weiterer relevanter Branchen für ein Engagement in der zweiten Förderphase oder anderen zukünftigen Förderprogrammen zu gewinnen. Es wird erwartet, dass das Innovationsbüro u. a. Informations- und Partneringbörsen und weitere geeignete Veranstaltungen durchführt, um den Informationsaustausch zwischen Unternehmen untereinander bzw. zwischen Unternehmen und der Wissenschaft voranzutreiben.
2.4 Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch nachhaltige Etablierung von Nachwuchsgruppen
Im Rahmen des Kompetenzclusterwettbewerbs sollen selbständige Nachwuchsgruppen gefördert werden. Ziel ist es, jungen herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland die Möglichkeit zu geben, in einer eigenen unabhängigen Arbeitsgruppe interdisziplinäre Forschungsansätze zu bearbeiten. Die Nachwuchsgruppen sollen strukturell wie inhaltlich die Zielsetzung des jeweiligen Kompetenzclusters flankierend unterstützen. Nach erfolgter Auswahl der zu fördernden Kompetenzcluster sollen daher in einem separaten, nachgeschalteten Wettbewerb Nachwuchsgruppen ausgeschrieben werden. Die Nachwuchsgruppen sollen an solchen Einrichtungen des Kompetenzclusters etabliert werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung und ihrer strukturellen Gegebenheiten eine optimale fachliche und organisatorische Einbettung der Nachwuchsgruppe sicherstellen können. Darüber hinaus müssen die jeweiligen Einrichtungen durch die Zusicherung der Weiterfinanzierung der Nachwuchsgruppe für mindestens drei Jahre nach Ablauf der BMBF-Förderung gewährleisten, dass eine Nachhaltigkeit erreicht wird.
Der Termin zur Einreichung von Anträgen für Nachwuchsgruppen wird gesondert bekannt gegeben.
2.5 Aus- und Aufbau internationaler Kooperationen insbesondere mit Partnern der Joint Programming Initiative „A Healthy Diet for a Healthy Life“
Die Prävention und Bekämpfung ernährungsassoziierter Erkrankungen kann nicht im nationalen Alleingang erfolgen, sondern erfordert eine internationale Zusammenarbeit. Das BMBF engagiert sich daher in der europäischen Joint Programming Initiative „A Healthy Diet for a Healthy Life“ (JPI HDHL). Das übergeordnete Ziel dieser Initiative ist es, bis zum Jahr 2030 sicherzustellen, dass alle Europäerinnen und Europäer die Motivation und Gelegenheit haben, sich gesund zu ernähren und, einhergehend mit einem gesunden und ausreichendem Maß an körperlicher Bewegung, das Auftreten ernährungsbedingter Erkrankungen signifikant zu reduzieren. Die nationalen Fördermaßnahmen der Partnerländer der JPI HDHL werden an einer gemeinsamen strategischen Forschungsagenda (Strategic Research Agenda) ausgerichtet und sollen für internationale Kooperationen geöffnet werden. Die Kompetenzcluster sind daher auch aufgefordert, internationale Kooperationen aus- und aufzubauen insbesondere mit Partnern aus Partnerländern der JPI HDHL.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, darunter insbesondere auch KMU (die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist hier einzusehen).
Unternehmen der Großindustrie sowie Unternehmen, die zu mehr als 50 % im Besitz der Großindustrie sind, können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt bekommen.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Teilnehmen können regional und inhaltlich fokussierte Kompetenzcluster, die Einrichtungen aus Wissenschaft, Gesundheitsförderung und Wirtschaft umfassen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Selbstorganisation der regionalen Konsortien. Teilnahmeberechtigt sind nur geografisch umschriebene Kompetenzcluster, die einen ausreichenden funktionalen Zusammenhang besitzen (Wissenschafts-, Wirtschafts- oder Kulturraum, Ausprägung spezieller Merkmale u. a.). Größere Flächenländer sind keine Regionen im Sinne dieser Fördermaßnahme. Der regionale Wirkungskreis muss abgegrenzt werden. Einzelne ausgewählte Einrichtungen können außerhalb des regionalen Fokus angesiedelt sein. Insbesondere der Standort beteiligter Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft muss nicht unbedingt identisch mit dem des Kompetenzclusters bzw. seiner involvierten wissenschaftlichen Einrichtungen sein. Einer der beteiligten Partner koordiniert als Sprecherin bzw. Sprecher des Kompetenzclusters den Verbund, ist federführend verantwortlich für die Antragstellung und die Umsetzung des Kompetenzclusters.
Die Antragstellenden müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – (Menüpunkt „Allgemeine Vordrucke“) entnommen werden.
Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 8 AGVO vorliegt.
Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Förderung der Konzeptentwicklungsphase
Aus den eingereichten Clusterskizzen werden bis zu zehn Cluster aufgefordert, ausführliche Clusterkonzepte zu erarbeiten. Die in diesem Schritt anfallenden zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten für die Ausarbeitung eines umsetzbaren Konzepts können über eine Laufzeit von drei Monaten mit einem Zuwendungsbetrag von jeweils bis zu 50 000 € gefördert werden.
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachmittel für die Erstellung des Konzepts für ein Kompetenzcluster, die Vernetzung der relevanten Akteure, die Entwicklung konkreter kooperativer Maßnahmen und Forschungsprojekte, die Durchführung von Workshops und Recherchen sowie die technische Herstellung des Konzepts. In diesem Rahmen können auch Ausgaben/Kosten für notwendige Aufträge an Dritte zur Unterstützung der Konzepterstellung als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben/Kosten für grundfinanziertes Stammpersonal, für Investitionen und sonstige Gegenstände, Rechnerleistungen und Mieten.
Förderung der Realisierungsphase
Gefördert werden drei bis vier Kompetenzcluster. Die Förderdauer beträgt zunächst drei Jahre, eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist möglich. Nach drei Jahren ist eine Zwischenbegutachtung vorgesehen.
Zuwendungsfähig sind Mittel für die Koordinierung und das Controlling der Umsetzung des Kompetenzclusters sowie für die Durchführung von FuE-Projekten und übergreifenden Aktivitäten (Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind). Sofern für die Bearbeitung eines wesentlichen Teilprojekts die Expertise einer ausländischen Arbeitsgruppe notwendig ist, sind Personal- und Sachmittel in Form eines „Unterauftrags“ zuwendungsfähig. Der bestehende Bedarf und der wissenschaftliche Mehrwert sind zu begründen. Hochschulen kann die sogenannte „Projektpauschale“ gewährt werden. Weitere Hinweise dazu sind hier aufgeführt (Menüpunkt „Zuwendungen auf Ausgabenbasis“).
Zum Aus- und Aufbau der internationalen Zusammenarbeit sind Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im (europäischen) Ausland möglich. Die internationale Partnereinrichtung muss generell über eine eigene nationale Förderung für ihren Projektanteil verfügen. Zusätzlich anfallende Mittel für wissenschaftliche Kommunikation z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlern (Doktoranden, Post-Docs) aus dem Verbund an ausländischen Forschungseinrichtungen und Kliniken sowie die Einladung von Gastwissenschaftlern sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEBeihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Die einschlägigen Schwellenwerte und Förderquoten der AGVO werden bei den jeweiligeren Zuwendungen nicht überschritten.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR
Gesundheitsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-12 10
Telefax: 02 28/38 21-12 57
E-Mail: ernaehrung@dlr.de
Internet: http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de
beauftragt. Ansprechpartner sind Dr. Friederike Bathe(-1225) Dr. Sonja Matthiesen (-1768) und Dr. Günter Wrobel (-1779). Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
7.2 Antrags- und Förderverfahren
Das Antrags- und Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Clusterskizzen bzw. Clusterkonzepten
Förderung Konzeptentwicklungsphase
Als Bewerbungsunterlagen für die Konzeptentwicklungsphase des Wettbewerbs sind durch die Sprecherin bzw. den Sprecher des Clusters formlose Clusterskizzen zur Förderung einer Konzeptentwicklungsphase vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Clusterskizzen in englischer Sprache empfohlen.
Die Clusterskizzen sollen neben einer aussagekräftigen Darstellung des geplanten Kompetenzclusters auch einen kurz-gefassten Arbeitsplan für die Konzeptentwicklungsphase beinhalten. Der Umfang darf 20 Seiten (DIN A4, einseitig beschrieben, 1,5-zeilig, Schriftgrad 11 Arial) zuzüglich Anlagen nicht überschreiten. Verbindliche Anforderungen an Antragsskizzen sind in einem Leitfaden für Antragstellende niedergelegt. Anträge, die den dort aufgeführten Anforderungen nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden und werden ohne weitere Prüfung abgelehnt.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Internetportal. Nach erfolgter Registrierung ist im Portal die Antragsskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus sind weitere Angaben in das Internetformular einzutragen, hieraus wird eine Kurzübersicht generiert.
Die Eingaben für die Kurzübersicht und die Clusterskizzen können ab sofort
bis spätestens zum 16. September 2013
elektronisch über das oben genannte Internetportal beim Projektträger eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Bewerbungsunterlagen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger dringend empfohlen. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.
Nach Einreichung über das Internetportal müssen zeitnah drei Druckexemplare der Kurzübersicht und der Clusterskizzen an den Projektträger übersandt werden, davon je ein Exemplar ungeheftet als Kopiervorlage.
Die Auswahl der Clusterskizzen für die Förderung in der Konzeptentwicklungsphase erfolgt u. a. anhand der folgenden Bewertungskriterien:
Förderung Realisierungsphase
Nach Ablauf der Konzeptentwicklungsphase bewerben sich die Cluster mit ihren Clusterkonzepten um eine Förderung in der Realisierungsphase. Der Umfang der Konzepte darf 20 Seiten für die Clusterstrategie und jeweils 8 Seiten für die Projekte zur Umsetzung (DIN A4, einseitig beschrieben, 1,5-zeilig, Schriftgrad 11 Arial) zuzüglich Anlagen nicht überschreiten. Verbindliche Anforderungen an die Konzepte sind in dem o. g. Leitfaden für Antragstellende niedergelegt. Der Termin und weitere relevante Informationen werden gesondert schriftlich mitgeteilt.
Für die Auswahl der Clusterkonzepte und Projekte, deren Umsetzung vom BMBF gefördert wird, gelten zusätzlich neben den oben genannten Bewertungskriterien auch folgende Kriterien:
Die antragstellenden Sprecherinnen bzw. Sprecher der Kompetenzcluster werden gegebenenfalls gebeten, das Konzept einer Jury und Vertreterinnen bzw. Vertretern des Zuwendungsgebers persönlich zu präsentieren und anschließend zur Diskussion zu stellen.
Auf der Grundlage der Bewertung der Clusterkonzepte werden bis zu vier für eine Förderung geeignete Kompetenzcluster ausgewählt.
Sowohl die Auswahl der Clusterskizzen für die Förderung einer Konzeptentwicklungsphase als auch die Auswahl der Clusterkonzepte und FuE-Projekte für eine Förderung in der Realisierungsphase erfolgen auf der Grundlage der Bewertung durch eine vom BMBF berufene unabhängige Jury zur Fördermaßnahme „Kompetenzcluster der Ernährungsforschung“.
7.2.2 Fortschrittsberichte und Förderanträge für die zweite Förderphase
Etwa zwei Jahre nach Beginn der ersten Förderphase ist dem BMBF durch die Sprecherin bzw. den Sprecher der in die Förderung aufgenommenen Kompetenzcluster ein Fortschrittsbericht vorzulegen. Der Fortschrittsbericht (max. 40 DINA4-Seiten, einseitig beschrieben, Zeilenabstand 1,5 Zeilen, Schriftgrad 11, Schriftart Arial) soll neben einer kurzen Darstellung der bisher erzielten Ergebnisse bei der Umsetzung des Clusterkonzepts und der in der ersten Förderphase geförderten Projekte auch Aussagen zu gegebenenfalls erforderlichen Anpassungen der strategischen Ziele des Clusters sowie eine knappe Darstellung der Vorhaben, die für die zweite Förderphase geplant sind, enthalten. Grundsätzlich sind im Fortschrittsbericht die für das Clusterkonzept relevanten Aspekte darzustellen (siehe Nummern 2, 4 und 7.2.1). Verbindliche Anforderungen an den Fortschrittsbericht sind in dem o. g. Leitfaden für Antragsteller niedergelegt. Die konkreten Termine für die Einreichung dieser Unterlagen werden zwischen dem BMBF und den geförderten Clustern abgestimmt.
Die Entwicklung der Projekte für die zweite Förderphase soll ausgehend von der Fortschreibung des Clusterkonzepts sowie den im Zuge ihrer Umsetzung bereits erzielten Ergebnissen erfolgen. Sie bilden die Basis für die Begründung der strategischen Notwendigkeit und des strategischen Beitrags der geplanten Vorhaben.
Die eingegangenen Fortschrittsberichte werden durch die Jury – gegebenenfalls um ausgewählte Fachgutachterinnen bzw. Fachgutachter erweitert – anhand der in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien bewertet. Ausschlaggebend für eine positive Bewertung ist, dass mit dem Fortschrittsbericht die Erreichbarkeit der strategischen Ziele des Clusters sowie der Beitrag der in der ersten Förderphase realisierten bzw. begonnenen und der für die zweite Förderphase geplanten bzw. fortzusetzenden Projekte zur Umsetzung des Konzepts dargelegt werden kann.
Auf der Grundlage ihrer Bewertung schlägt die Jury dem BMBF vor, welche der vom Cluster vorgelegten Vorhaben für die zweite Förderphase in welchem Umfang bewilligt werden sollten. Ausgehend von dieser Empfehlung wird das BMBF nach abschließender Antragsprüfung über die Förderung entscheiden. Die Förderung der für die zweite Förderphase beantragten Vorhaben läuft in der Regel zum Ende des zweiten, dreijährigen Förderzeitraums aus.
7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Das Auswahlergebnis wird den Clustern schriftlich mitgeteilt. Anschließend werden die Antragstellerinnen und Antragsteller der ausgewählten Vorhaben für eine Förderung in der Konzeptentwicklungsphase bzw. Realisierungsphase des Wettbewerbs unter Angabe eines Termins aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über diese Anträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.
Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.
Aus der Vorlage einer Clusterskizze bzw. eines Clusterkonzepts kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die Antragstellenden haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe der eingereichten Unterlagen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 31. Mai 2013
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. R. Loskill