vom 09.04.2009 - Abgabetermin: 01.09.2009
Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 55 vom 09.04.2009
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1 Zuwendungszweck
Um das Themenfeld der zoonotischen Infektionserkrankungen erfolgreich bearbeiten zu können, ist die Zusammenarbeit von Human- und Veterinärmedizinern eine grundlegende Voraussetzung. Zur Koordination und Vernetzung der Zusammenarbeit der Forschung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) daher eine nationale Forschungsplattform für Zoonosen initiiert.
Darüber hinaus beabsichtigt das BMBF, im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“ die in Deutschland vorhandenen Kompetenzen aus Human- und Veterinärmedizin zu ausgewählten zoonotischen Infektionskrankheiten in interdisziplinären Forschungsverbünden weiter zusammenzuführen.
Als Ergebnis der Bekanntmachung zur Förderung von Forschungsverbünden zu zoonotischen Infektionskrankheiten vom 22. März 2006 (BAnz. S. 2387) werden bereits seit dem 1. Juli 2007 neun Verbünde zu zoonotischen Infektionskrankheiten für zunächst drei Jahre gefördert (siehe http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/1721.php). Für diese Verbünde besteht im Rahmen dieser Bekanntmachung die Möglichkeit, eine zweite Förderphase von nochmals drei Jahren zu beantragen.
Einige gesundheitspolitisch relevante Themen werden bisher nicht abgedeckt. Aus diesem Grunde wird die Bekanntmachung im Rahmen der zweiten Förderphase für spezifische Themen geöffnet (siehe Nummer 2).
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Es ist vorgesehen, neben den bereits bestehenden und im Rahmen des Verfahrens positiv evaluierten Verbünden, eine begrenzte Zahl neuer interdisziplinärer Forschungsverbünde mit ca. 5 bis 10 Arbeitsgruppen zu ausgewählten zoonotischen Infektionskrankheiten in nachfolgenden Themenfeldern zu fördern.
a) Vor dem Hintergrund der steigenden Antibiotika-Resistenz von Bakterien können Verbundanträge zu Bakterien mit Antibiotika-Resistenzen, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden, eingereicht werden. Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) der Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF), für Gesundheit (BMG) und für Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft (BMELV) geleistet.
b) Aufgrund der Bedeutung der vernachlässigten zoonotischer Infektionskrankheiten (NZDs) in ärmeren Ländern können Verbundanträge zu diesem Themenfeld eingereicht werden. Die Forschungsverbünde sollten im Bereich der Erkrankungen angesiedelt sein, die nicht bereits in anderen Fördermaßnahmen adressiert werden. Es muss deutlich werden, dass die zoonotische Erkrankung, die bearbeitet werden soll, vernachlässigt ist und besonders in ärmeren Ländern vorkommt (Hinweise unter: www.who.int/zoonoses/neglected_zoonotic_diseases/).
Im Falle eines thematischen Zusammenhangs mit bereits geförderten Verbünden wird empfohlen, mit dem entsprechenden Koordinator Kontakt aufzunehmen und ggf. den bereits bestehenden Verbund zu erweitern.
Nicht gefördert werden:
Neue Verbünde zu zoonotischen Infektionskrankheiten, die keinem der beiden oben genannten Themenfelder zugeordnet werden können (Buchstabe a oder b).
In einem Verbund sollen die in Deutschland vorhandenen Kompetenzen aus Human- und Veterinärmedizin zu einem relevanten zoonotischen Erreger oder Erreger-Gruppen thematisch gebündelt und zusammengeführt werden. Als Verbundpartner sollen ggf. auch Arbeitsgruppen aus der industriellen Forschung, vor allem für das Themenfeld Diagnostik/Typisierung der Erreger (siehe unten), eingebunden werden.
Die inhaltliche Ausrichtung der Verbünde soll sich schwerpunktmäßig darauf konzentrieren, die Transmission relevanter zoonotischer Erreger vom Tier auf den Menschen zu erforschen. Dabei sollen in den Verbünden Projekte von der Grundlagenforschung bis zur klinischen Forschung zu folgenden Themen bearbeitet werden:
- Ätiologie und Pathogenese
Hier sollen grundlegende Fragen zur Übertragung der Erreger vom Tier auf den Menschen untersucht werden, wie z. B. der Mechanismus der Entstehung neuer pathogener Stämme, die unterschiedliche Pathogenität in Mensch und Tier, der Austausch von Resistenzgenen, Übertragungswege und Infektketten.
- Diagnostik/Typisierung
Der Schwerpunkt soll bei der Entwicklung und Evaluierung moderner molekularer Typisierungsmethoden, z. B. auf DNA-Basis liegen. Die Evaluierung der entwickelten Diagnostik in Ringversuchen kann ebenfalls Gegenstand der Förderung sein.
- Epidemiologie/Surveillance
Ein Austausch der sowohl bereits erfassten als auch der noch zu erhebenden Daten wird erwartet. Unter Berücksichtigung der bestehenden gesetzlich vorgeschriebenen veterinär- und humanmedizinischen Surveillance-Aktivitäten sollen ergänzende Untersuchungen zur Verbesserung der Kenntnisse über das Vorkommen der Erreger in Wildtier- und Haustierpopulationen sowie beim Menschen durchgeführt werden. Hier ist der forschungsbedingte Mehraufwand darzulegen und abzugrenzen von den Untersuchungen, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Ressortaufgaben des BMG und des BMELV durchgeführt werden.
Zur Koordination und Vernetzung der Zusammenarbeit der Forschung zu zoonotischen Infektionskrankheiten in Deutschland sowie zur Förderung der breiten horizontalen Vernetzung der Human- und Veterinärmedizin fördert das BMBF seit dem 1. Januar 2009 die Etablierung einer nationalen Forschungsplattform für Zoonosen. Hierfür wurde eine Geschäftsstelle mit drei Standorten eingerichtet (http://www.zoonosen.net). Es wird erwartet, dass sich die sich bildenden neuen Verbünde in die Forschungsplattform integrieren und mit den übrigen Zoonosen-Forschern in Deutschland zusammenarbeiten. Dazu gehört auch die Mitarbeit in der AG „Zoonosen und Infektionsforschung“, einer Arbeitsgruppe der Telematikplattform für Medizinische Forschungsnetze e. V. (TMF).
Vorhaben zum Themenkomplex vernachlässigte Erkrankungen, die der Nachwuchsförderung zuzurechnen sind, können im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes „Förderung von Nachwuchsforschergruppen und Mobilitätsstipendien zur Erforschung vernachlässigter und armutsassoziierter übertragbarer Erkrankungen“ beantragt werden.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Hochschulkliniken, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110). Verbundpartner müssen ihre Förderanträge vor Vorlage mit dem zu bestellenden Projektleiter (Koordinator) abstimmen.
Von den Antragstellern wird die Bereitschaft zur internationalen Kooperation erwartet. Um unnötige Doppelentwicklungen zu vermeiden und alle notwendigen Kompetenzen zu beteiligen, können in Verbundvorhaben auch internationale Kooperationspartner eingebunden werden, wobei der internationale Partner grundsätzlich eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil nachzuweisen hat.
Im Falle eines Verbundantrages zu einer NZD (siehe Nummer 2 Buchstabe b) ist die Zusammenarbeit mit Einrichtungen oder einem Wissenschaftlern aus einer für die zu erforschende Infektionskrankheit besonders relevanten Region erwünscht. Hierfür können Mittel für Reisen und Wissenschaftleraustausche beantragt werden. Eine schriftliche Erklärung dieser Einrichtung oder dieses Wissenschaftlers zur Zusammenarbeit ist abzugeben. Die Partnereinrichtung hat darin ebenfalls zu erklären, dass sie über eine eigene nationale Finanzierung für ihren Projektanteil verfügt. Die beteiligten Institutionen müssen nachweislich über den notwendigen Zugang zum Erreger, Patienten/Patientenmaterial und/oder infizierten Tier verfügen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können hier abgerufen werden.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Verbundprojekte können zunächst mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert werden.
Zuwendungsfähig für Antragsteller sind der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel.
Ausgaben für das Einholen von Ethikvoten an Hochschulen werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden.
Die zur Anmeldung eines Patents erforderlichen Ausgaben/ Kosten während der Laufzeit des Vorhabens sind im Rahmen der BMBF-Standardrichtlinien grundsätzlich zuwendungsfähig.
Zusätzlich zu den Mitteln für Forschungsprojekte können bei Bedarf auch Mittel für weitere unterstützende Maßnahmen beantragt werden, wie z. B.:
- Personal- und Sachausgaben für die Koordinierung eines Verbundes auf struktureller und fachlicher Ebene,
- Mittel zur wissenschaftlichen Kommunikation, z. B. Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, und Öffentlichkeitsarbeit, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlern aus dem Verbund an externen Forschungsstätten und Kliniken, insbesondere im Labor von internationalen Partnern, Einladung von externen Fachleuten,
- Rotationsstellen für Wissenschaftler aus der Klinik, die voll oder anteilig für eine befristete Zeit von ihren Routineaufgaben in der Versorgung für die Forschung freigestellt werden sollen, und für die ein Ersatz eingestellt werden muss.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE (Forschung und Entwicklung)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR
Gesundheitsforschung
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: 0228.3821-210 (Sekretariat)
Telefax: 0228.3821-257
Internet: www.pt-dlr.de
beauftragt.
Ansprechpartner sind Frau Dr. Kopp (Tel: 0228 3821-230) und Frau PD Dr. Junker (Tel. 0228 3821-274). Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen werden oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.
7.2 Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger im DLR zunächst formlose Vorhabenbeschreibungen der Forschungsverbünde einzureichen.
Vorhabenbeschreibungen müssen sowohl die Organisationsstruktur wie auch das Forschungsprogramm des Verbundvorhabens erläutern. Der Umfang der Vorhabenbeschreibungen (DIN-A4-Format, 1,5-zeilig, doppelseitig) darf sieben Seiten für das Gesamtkonzept des Verbundes und sieben Seiten pro geplantem Teilprojekt nicht überschreiten. Sie sind in 20-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie im PDF-Format auf CD-ROM vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung ist nach dem „Leitfaden für die Antragstellung“ zu strukturieren (http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/2147.php).
Bei Verbundprojekten sind die Vorhabenbeschreibungen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Vorhabenbeschreibungen in englischer Sprache empfohlen.
Die Vorhabenbeschreibungen sind
bis spätestens zum 1. September 2009
auf dem Postweg durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibungen sollen dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme erlauben. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Vorlage per „electronic mail“ oder Telefax ist nicht möglich.
Aus der Vorlage eines Antrages kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Die eingereichten Vorhabenbeschreibungen werden unter Beteiligung eines externen unabhängigen Gutachterkreises
u. a. nach folgenden Kriterien bewertet:
- wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens,
- überzeugende thematische Ausrichtung des Verbundes mit Bündelung des dafür wesentlichen Forscherpotenzials (z. B. Referenzlaboratorien, vorhandene Depositorien und Datenbanken, ggf. Kooperation mit ausländischen Partnern),
- Interdisziplinarität, Zusammenarbeit von Human- und Veterinärmedizin,
- Mehrwert der Verbundförderung,
- Qualität der Zusammenarbeit der Verbundpartner,
- gesundheitspolitische Bedeutung der zoonotischen Infektionserkrankung,
- vorhandene Vorleistungen/Ressourcen.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann jeweils die sowohl in struktureller als auch wissenschaftlicher Hinsicht aussichtsreichsten Verbünde mit den entsprechenden Projekten ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen unter Angabe eines Termins aufgefordert, (ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 26. März 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Gabriele Hausdorf