Förderkennzeichen: | 01KG2033 |
Fördersumme: | 410.711 EUR |
Förderzeitraum: | 2021 - 2025 |
Projektleitung: | Prof. Dr.-Ing. Uwe Baumann |
Adresse: |
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main - FB 16 Medizin und Klinikum, Klinik für Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde, Phoniatrie und Pädaudiologie Theodor-Stern-Kai 7 60596 Frankfurt am Main |
Patienten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit oder Taubheit können mit einem Cochlea Implantat (CI) versorgt werden, um wieder einen Höreindruck zu erlangen. Das Hören mit CI wird von den meisten Patienten, besonders in der Anfangszeit, als unangenehm und störend empfunden. Die Hörleistung von CI-Patienten ist auch nach einer Eingewöhnungsphase sehr variierend und in realen Hörsituationen mit Störgeräuschen häufig unzureichend. Ein möglicher Grund für die schlechte Hörqualität ist, dass die Verteilung der Frequenzbänder bei allen Patienten gleich gewählt ist, unabhängig davon, wo die einzelnen Elektroden innerhalb der Cochlea positioniert sind. Die elektrischen Frequenzbänder an einer bestimmten intracochleären Position können sich dabei bis zu zwei Oktaven von der physiologischen Frequenzübertragung unterscheiden. Im Vorhaben wird nach der CI-Versorgung die exakte Elektrodenposition mithilfe einer hochauflösenden digitalen Volumen-Tomographie und anschließender 3D-Rekonstruktion bestimmt. Mit Kenntnis der genauen Elektrodenposition kann eine patientenspezifische Frequenzbandanpassung des CI-Signalprozessors durchgeführt werden, mit der die Klangqualität und die Sprachdiskrimination verbessert werden soll. Die experimentelle Bedingung besteht in der Erstellung eines CI-Signalprozessor-Programms mit einer patientenspezifischen Frequenzbandanpassung. Die Kontrollbedingung besteht in der Verwendung eines CI-Signalprozessor-Programms mit der vom Hersteller vorgegebenen Standard-Frequenzbandanpassung ohne Berücksichtigung der individuellen Elektrodenposition. Alle eingeschlossenen Probanden werden mithilfe einer blockweisen Randomisierung mit zufälliger Blocklänge in zwei Gruppen eingeteilt. Das Hören wird mit Tests zur Sprachdiskrimination mit beiden Einstellungen des CI-Signalprozessors überprüft. Zusätzlich wird der subjektive Nutzen mittels Fragebögen ermittelt und die persönliche Präferenz notiert