Förderkennzeichen: | 01GY2022 |
Fördersumme: | 1.316.255 EUR |
Förderzeitraum: | 2021 - 2024 |
Projektleitung: | Prof. Dr. Julia Haberstroh |
Adresse: |
Universität Siegen, Fakultät II - Bildung-Architektur-Künste, Lehrstuhl für Psychologische Alternsforschung Adolf-Reichwein-Str. 2a 57076 Siegen |
Menschen mit Alzheimer-Demenz haben wie jede andere Person das Recht zu entscheiden, ob sie eine medizinische Behandlung erhalten wollen oder nicht. Dieses Recht beinhaltet, dass sie frei und informiert einwilligen oder die Behandlung ablehnen dürfen. Die Einwilligungsfähigkeit von Menschen mit Alzheimer-Demenz wird aufgrund des fortschreitenden kognitiven Abbaus jedoch oftmals in Frage gestellt. Patientenverfügungen sind ein anerkanntes Mittel, um Autonomie bei medizinischen Entscheidungen trotz Einwilligungsunfähigkeit bei z. B. fortschreitender Demenz aufrecht zu erhalten. Jedoch haben nur 51 % der über 65-jährigen überhaupt eine Patientenverfügung, 50 % davon sind nicht ausreichend interpretierbar. Ist eine Demenzdiagnose erstmal gestellt, wird es oftmals als zu spät erachtet, eine Patientenverfügung zu erstellen, da die Einwilligungsfähigkeit für derart komplexe Vorabentscheidungen angezweifelt wird. Im vorliegenden Vorhaben wird daher untersucht, ob durch die Schaffung von bestimmten Voraussetzungen Menschen mit Alzheimer-Demenz zu selbstbestimmten Vorausentscheidungen befähigt werden können. Dazu wird einerseits Betroffenen in Gedächtnisambulanzen angeboten, eine Patientenverfügung mit Unterstützung durch einen strukturierten Kommunikationsprozess (sog. "Advance Care Planning") zu erstellen. Zudem wird untersucht, ob ein vertrauter Entscheidungsort wie "zuhause" besser geeignet ist für das Erstellen einer Patientenverfügung als ein unvertrauter Ort wie eine Gedächtnisambulanz. Das Vorhaben soll so zu einer weiteren Verbreitung von validen Patientenverfügungen und hiermit zu einer Stärkung der Autonomie von Menschen mit Alzheimer-Demenz beitragen.