Förderkennzeichen: | 01KG2401 |
Fördersumme: | 1.980.829 EUR |
Förderzeitraum: | 2024 - 2028 |
Projektleitung: | Prof. Dr. Alexander Sartorius |
Adresse: |
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit J 5 68159 Mannheim |
Schizophrenie ist eine der schwersten und kostspieligsten psychischen Erkrankungen. Eine medikamentöse Behandlung mit Antipsychotika ist zwar in vielen Fällen sehr wirksam, allerdings sprechen ca. 15-30 % der Patientinnen und Patienten nicht auf eine Antipsychotikabehandlung an, auch nicht auf Clozapin, dem derzeitigen Goldstandard in diesen Fällen. In solchen Situationen liegt dann eine Clozapin-Resistenz vor. Obwohl die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) ursprünglich zur Behandlung der Schizophrenie eingesetzt wurde, wird sie heute in vielen Ländern bei weitem nicht ausreichend in dieser Behandlungsindikation eingesetzt, und das ungeachtet langjährigen Wissens um die Wirksamkeit der EKT bei Clozapin-resistenter Schizophrenie (CRS). Allerdings sind die Rückfallquoten nach erfolgreichen EKT-Behandlungen immer noch sehr hoch, so dass in der klinischen Praxis zunehmend so genannte Erhaltungs-EKT (mECT) angeboten wird, um einen Rückfall bestmöglich zu vermeiden. Ungeachtet dieser international üblichen Praxis gibt es jedoch derzeit nur wenige wissenschaftlich belastbare Belege für mECT bei CRS. In dieser multizentrischen Studie soll die Wirksamkeit der mECT bei insgesamt 140 Clozapin-resistenten Patientinnen und Patienten mit Schizophrenie untersucht werden, die sich nach einer routinemäßigen EKT verbessert haben. Diese werden dann in zwei Gruppen entweder mit oder ohne mECT leitliniengerecht weiterbehandelt. Innerhalb von 28 Wochen werden die rückfallfreien Zeiten der Patienten miteinander verglichen. Wenn die mECT hypothesengerecht zu einem deutlich späteren Rückfall und zu einem signifikant höheren Anteil an rückfallfreien Patientinnen und Patienten führt, hätte diese Studie enorme Auswirkungen auf die Therapiestrategien für "behandlungsresistente" Patienten. Zudem könnte die Studie eine tiefgreifende Änderung der derzeitigen Behandlungsleitlinien bewirken, in denen die EKT teilweise immer noch als "ultima ratio" gilt, obwohl sich die Beweise für das Gegenteil häufen.