Förderkennzeichen: | 01KI20501 |
Fördersumme: | 149.729 EUR |
Förderzeitraum: | 2020 - 2021 |
Projektleitung: | Prof. Dr. Hans-Georg Dederer |
Adresse: |
Universität Passau, Juristische Fakultät, Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht Innstr. 39 94032 Passau |
Ziel des Projektes ist es, die Rolle des parlamentarischen Gesetzgebers im Falle eines durch eine globale Pandemie ausgelösten Gesundheitsnotstands zu untersuchen, wie sie aktuell durch das Virus SARS-CoV-2 verursacht wurde. Betrachtet werden dabei sowohl die Bundes- als auch die Landesebene. Hierbei soll insbesondere die Notwendigkeit eines einheitlichen Regelwerks, sei es auf verfassungs- oder auf einfachgesetzlicher Ebene, für den Fall einer Pandemie als Fall des inneren Notstands untersucht werden. Zudem soll die zulässige Reichweite von (Not-)Verordnungsermächtigungen an die Regierung eingehend geprüft werden. Kritisch begutachtet werden insbesondere gesetzliche Ermächtigungen, durch (Not-)Verordnungen in bestehende parlamentarische Gesetzes ändernd, suspendierend oder aufhebend einzugreifen. Darüber hinaus sollen die massiven Beschränkungen von Grundrechten durch staatliche Pandemiemaßnahmen im Lichte des Vorsorgeprinzips beurteilt werden. Insbesondere soll ausführlich dargestellt werden, inwieweit das Vorsorgeprinzip derartige Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen vermag bzw. welche Anforderungen das Vorsorgeprinzip im Zusammenhang mit der (fortgesetzten) Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen an den Staat stellt. Ferner soll erörtert werden, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber zur Steuerung grundrechtswesentlicher Entscheidungen hat. Dabei spielt eine maßgebliche Rolle, inwieweit der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen vorgeben kann und muss, um kollidierende Grundrechte in Ausgleich und Einklang zu bringen. Diesem Aspekt soll vertieft am Beispiel der Triage-Problematik nachgegangen werden.