Veröffentlichung der Bekanntmachung: | 2020 |
Förderzeitraum: | 2020 - 2023 |
Gesamte Fördersumme: | bis zu 45 Mio. Euro |
Anzahl der Projekte: | 23 Verbünde und 65 Einzelvorhaben |
1. Ziele des Förderschwerpunktes
Aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus SARS-CoV-2 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Modul 3 (Rapid Response) der Förderbekanntmachung Richtlinie zur Förderung eines „Nationalen Forschungsnetzes zoonotische Infektionskrankheiten"; Bundesanzeiger vom 15.02.2016 aktiviert.
Gefördert werden Einzelvorhaben und in begründeten Ausnahmen kleine Forschungsverbünde (mit bis zu drei Partnern an verschiedenen Einrichtungen), die sich an der Prioritätensetzung der WHO (https://www.who.int/news-room/detail/12-02-2020-world-experts-and-funders-set-priorities-for-covid-19-research) orientieren. Die Förderung erfolgt in 4 gesonderten Modulen:
Modul 1 - Bekämpfung von COVID-19 durch frühe klinische Studien für die Anwendung bereits zugelassener, therapeutischer Ansätze auf SARS-CoV-2:
Gefördert werden frühe klinische Studien der Phase I, I/II und ggf. II, bei denen die begründete Annahme besteht, dass sie sich auf SARS-CoV-2 übertragen lassen.
Modul 2 – Kontrolle von COVID-19 durch neue therapeutische und diagnostische Ansätze:
Gefördert werden:
- klinische Studien zur Ausweitung der Diagnosemöglichkeiten zum besseren Verständnis der Serologie und damit des Infektionsverlaufs, der Wirksamkeit von neuen therapeutischen Ansätzen und der Wirksamkeit von Infektions- und Übertragungskontrollmaßnahmen;
- die Entwicklung therapeutischer Ansätze in der späten präklinischen Phase (proof-of- concept-Studien) bis zur klinischen Prüfung der Phase I.
Modul 3 – Forschung, die zum Verständnis des Virus und dessen Ausbreitung beiträgt:
- Forschung zum Ursprung des Virus und zur Übertragung zwischen Tier und Mensch
- Forschung zu humanpathogenen Eigenschaften des Virus, Infektionsketten und Ausbreitungsbedingungen
- Ansätze zur Prüfung der Übertragbarkeit existierender Tiermodelle auf SARS-CoV-2
- Entwicklung neuer klinisch relevanter Tiermodelle und menschlicher Zellmodelle (z. B. Lungeninfektionsmodell)
- Epidemiologische Ansätze
- Infektionsprävention (keine Impfstoffentwicklung) und -kontrolle, auch zum Schutz Beschäftigter im Gesundheitswesen
- Forschung zu ethischen, rechtlichen und sozio-ökonomischen Implikationen (ELSA) im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen.
Modul 4 – Unterstützung bereits laufender Forschungsprojekte zu Coronaviren:
Unter Modul 4 konnte für bereits laufende, öffentlich geförderte Forschungsprojekte zu Coronaviren bzw. relevanten ELSA-Forschungsprojekten an deutschen Forschungsinstitutionen eine Zuwendung für begrenzte Zusatzarbeiten (in Höhe von max. 50.000 Euro) beantragt werden.
2. Stand der Fördermaßnahme
Gefördert werden Einzelvorhaben und in begründeten Ausnahmen kleine Forschungsverbünde (mit bis zu drei Partnern an verschiedenen Einrichtungen), die Projekte innerhalb der oben beschriebenen Module bearbeiten.
Einzelprojekte finden Sie hier und Verbünde rechts in der Übersicht.