Einzelprojekt

Modifikation von DRG-basierter Vergütung für die Erstattung von Gesundheitsleistungen in Krankenhäusern

Förderkennzeichen: 01KG2311
Fördersumme: 197.117 EUR
Förderzeitraum: 2024 - 2025
Projektleitung: Prof. Dr. Tim Mathes
Adresse: Georg-August-Universität Göttingen, Universitätsmedizin Göttingen, Institut für Medizinische Statistik
Humboldtallee 32
37073 Göttingen

Es gibt verschiedene Systeme um Krankenhausleistungen zu vergüten. Diese können mit Vor- (z. B. weniger Kosten) und Nachteilen (z. B. geringere Versorgungsqualität) verbunden sein. In Deutschland und vielen anderen Ländern werden Krankenhausleistungen basierend auf dem DRG-System vergütet. Dabei bekommen die Krankenhäuser einen festen Betrag pro Patient (Kopfpauschale). Hierfür werden Patientinnen und Patienten entsprechend ihrer Diagnose in mehr oder weniger grobe Kategorien gemäß ihrer Diagnose eingeteilt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dieser Gruppierung. Auch DRG können mit ungewollten Auswirkungen verbunden sein (z. B. Reduktion von Pflege, frühzeitige Entlassung). So deuten wissenschaftliche Studien darauf hin, dass teilweise Fehlanreize bestehen, die Aspekte wie Versorgungsqualität, Gleichstellung oder Kosten negativ beeinflussen. Das Ziel dieser Studie ist es, Modifikationen von DRG basierten Vergütungsmethoden zu untersuchen, die darauf abzielen die ungewollten Auswirkungen zu verringern. Es wird zur Beantwortung der Fragestellung eine systematische Übersichtsarbeit gemäß internationaler Standards durchgeführt. Zur Berücksichtigung der Patientenperspektive werden Patientinnen und Patienten in die Auswahl wichtiger Auswirkungen (z. B. Qualität der Pflege) und Interpretation der Ergebnisse einbezogen.