Veröffentlichung der Bekanntmachung: | 2019 |
Förderzeitraum: | 2021 - 2024 |
Gesamte Fördersumme: | bis zu 5,6 Mio. Euro |
Anzahl der Projekte: | 7 Einzelvorhaben, 1 Verbund (Modul 2) |
1. Ziele des Förderschwerpunktes
Pflegebedürftigkeit kann in allen Lebensphasen entstehen und akut oder dauerhaft anhalten. Der demografische Wandel hat nicht nur Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Bevölkerung und den Bedarf an Altenpflege. Er nimmt ebenso wie der technische Fortschritt auch Einfluss auf die Rahmenbedingungen für die pflegerische Versorgung. Veränderte familiäre Strukturen führen maßgeblich dazu, dass Pflege sich immer stärker professionalisiert. Evidenzbasierte Pflegeforschung trägt zur gezielten und qualitativ hochwertigen Weiterentwicklung der Pflegepraxis bei. Für die Entwicklung bedarfsgerechter Pflegeleistungen ist die Einbeziehung von allen Akteuren und Betroffenen relevant, die die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen als Ganzes in den Blick nimmt.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, den Ausbau der Versorgungsforschung auf dem Gebiet der Pflegeforschung zu unterstützen. Das Förderangebot richtet sich zum einen an Hochschulen, die einen Lehrstuhl oder eine selbstständige Abteilung für Pflegeforschung neu einrichten möchten (Modul 1). Parallel wird auch bereits bestehenden Instituten oder Abteilungen für Pflegeforschung die Gelegenheit gegeben, ihre Forschungskapazitäten durch die Gründung von Nachwuchsgruppen zu erweitern (Modul 2). Die Förderung erfolgt in Form konkreter Forschungsprojekte.
2. Stand der Fördermaßnahme
Modul 1: In der ersten Verfahrensstufe wurden zunächst Projektskizzen vorgelegt, welche die Erfüllung von standortbezogenen Kriterien darlegen (Teil A). Auf der Grundlage der Bewertung von Teil A wurden zunächst die aussichtsreichsten Skizzen für das weitere Verfahren ausgewählt. Die in dieser Stufe erfolgreichen Antragstellenden legen nach Auswahl oder gegebenenfalls Berufung der Inhaberin bzw. des Inhabers der neuen Professur eine vollständige Projektskizze (Teil A und Teil B) vor, in der zusätzlich das konkrete Forschungsprofil der Professur und das geplante Forschungsprojekt (Teil B) dargelegt ist.
Modul 2: Die eingegangenen Projektskizzen wurden von einem interdisziplinären, international besetzten Begutachtungsgremium bewertet. Auf dieser Grundlage wurden acht Projektskizzen zur Förderung ausgewählt, darunter sieben Einzelvorhaben und ein Verbund. Bis auf ein Projekt, das an einer kirchlichen Fachhochschule durchgeführt wird, sind alle Projekte an Universitätskliniken verortet. Es ist eine dreijährige Förderung vorgesehen. Die Projekte haben ihre Arbeit bis Mai 2021 aufgenommen.
Die Themen der Nachwuchsprojekte decken ein weites Spektrum der Pflegeforschung ab. Sie befassen sich mit sehr unterschiedlichen Herausforderungen im pflegerischen Alltag und in verschiedenen Lebensphasen.