Förderkennzeichen: | 01KG2319 |
Fördersumme: | 76.154 EUR |
Förderzeitraum: | 2023 - 2024 |
Projektleitung: | Dr. Elena von Wirth |
Adresse: |
Universität zu Köln, Medizinische Fakultät, Universitätsklinikum, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Pohligstr. 9 50969 Köln |
Psychische Störungen sind weit verbreitet und haben weitreichende Krankheitsfolgen auf individueller und gesellschaftlicher Ebene. Circa jedes sechste Kind in Deutschland leidet an einer psychischen Störung, wie z. B. ADHS, Depressionen, Verhaltens-, Angst-, Zwangs-, psychosomatische oder Essstörungen. Videobehandlungen können Behandlungsbarrieren (z. B. logistische Probleme, Stigmatisierung) reduzieren und den Zugang zu Psychotherapie in Regionen mit geringer Versorgungsdichte verbessern. Seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie sind Videobehandlungen fester Bestandteil der Routineversorgung. Bisher wurde die Wirksamkeit von psychotherapeutischen Videobehandlungen bei Kindern und Jugendlichen jedoch nur in Pilotstudien untersucht. Ziel der Konzeptentwicklungsphase ist es, Jugendliche (11-18 Jahre) mit Psychotherapieerfahrung und deren Eltern (Sorgeberechtigte) aktiv in die Planung und Konzeption einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von psychotherapeutischen Videobehandlungen bei Kindern und Jugendlichen einzubeziehen. Im ersten Schritt werden Patientinnen und Patienten universitärer Psychotherapieambulanzen und deren Eltern gebeten, an einer Online-Umfrage teilzunehmen, die den Bedarf an einer solchen Evaluationsstudie für unterschiedliche Diagnose- und Altersgruppen aus Sicht der Betroffenen erfasst. Im zweiten Schritt werden Patientinnen und Patienten und Eltern gebeten, in Interviews ihre Wünsche und Sorgen bezüglich der geplanten Studie zu erläutern. Im dritten Schritt wird eine Arbeitsgruppe (AG) gebildet, die die Fragestellung und das Studiendesign, sowie ein Konzept für die kontinuierliche Einbindung von Patientinnen und Patienten und Eltern während der klinischen Studie erarbeitet. Die AG soll aus mindestens 6 Personen mit gleichen Rechten und Entscheidungsgewalten bestehen (2 Patientinnen und Patienten, 2 Eltern, 2 Forschenden). Die Ergebnisse der Studie werden dazu beitragen, Behandlungsempfehlungen zu verbessern und informierte Entscheidungen bezgl. der Durchführung von Videobehandlung zu ermöglichen.