Fördermaßnahme

Wirkstoffentwicklung auf Basis von Naturstoffen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten

Insbesondere angesichts der vermehrten Resistenzentwicklung von Krankheitserregern gegenüber etablierten antiinfektiven Wirkstoffen besteht ein enormer Bedarf an neuen, effizienten und wirkungsvollen Antiinfektiva.

Veröffentlichung der Bekanntmachung: 2018
Förderzeitraum: 2019 - 2023
Gesamte Fördersumme: bis zu 14 Mio. Euro
Anzahl der Projekte: 9 Verbundprojekte

1. Ziele der Förderrichtlinie

Infektionskrankheiten stellen weltweit eine der häufigsten Todesursachen dar. Nachdem sie in den Industrieländern als weitgehend besiegt galten, nimmt die von ihnen ausgehende Gefahr seit einigen Jahren weltweit wieder zu. Insbesondere angesichts der vermehrten Resistenzentwicklung von Krankheitserregern gegenüber etablierten antiinfektiven Wirkstoffen besteht ein enormer Bedarf an neuen, effizienten und wirkungsvollen Antiinfektiva. Die Entwicklung von innovativen Antiinfektiva ist daher für die Gesundheitsversorgung der Zukunft von essentieller Bedeutung.

Verschiedene Statistiken zeigen, dass ein Viertel bis ein Drittel aller in den letzten Jahrzehnten zugelassenen Medikamente auf Naturstoffen basieren bzw. von ihnen abgeleitet sind, bei den Antibiotika sind es deutlich über die Hälfte. Naturstoffe werden aus unterschiedlichen Pflanzen, Pilzen, Tieren oder Mikroorganismen gewonnen und werden seit Jahrtausenden vom Menschen zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt. Viele der oft als Sekundärmetabolite produzierten Naturstoffe dienen den sie produzierenden Organismen zum Schutz vor Infektionen durch Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten. Damit sind sie eine hervorragende Ausgangsbasis für die Entwicklung potenter Antiinfektiva.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme soll daher die Naturstoff-basierte Entwicklung neuartiger, anti-infektiver Wirkstoffe für die Humanmedizin gestärkt und somit Fortschritte bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten erzielt werden.

2.Stand der Fördermaßnahme

In neun interdisziplinären Verbünden werden von 2019 bis 2023 Forschungsgruppen in Universitäten, Kliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Industrieunternehmen gefördert.