vom 17.02.2006 - Abgabetermin: 30.04.2006
Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 34 vom 17.02.2006
Zu dieser Bekanntmachung gibt es weitere Dokumente und Formblätter: Gliederungsschema, Leitfaden "Antragstellung für klinische Studien" und "Vorhabenbeschreibung für klinische Studien".
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1. Zuwendungszweck
Ein wichtiger Beitrag zu einem besseren Verständnis der höheren Hirnfunktionen und ihrer Störungen ist von der Kognitionsforschung zu erwarten. Sie führt sowohl zu Erkenntnissen über die Grundlagen von Wahrnehmungs-, Lern- und Bewusstseinsprozessen, als auch zu Einsichten in Krankheitsverläufe mit Beeinträchtigungen der "normalen" Hirnfunktionen (z.B. bei neuropsychiatrischen Erkrankungen oder psychosozialen Störungen).
Entsprechend der Komplexität der zugrunde liegenden neurologischen Strukturen und Prozesse ist das gezielte Zusammenwirken verschiedener Disziplinen aus den Bereichen Psychologie, Neuropsychologie, Psychiatrie, Neurologie, Neurophysiologie und Computational Neurosciences erforderlich, um entscheidende Fortschritte beim Verständnis der höheren Hirnfunktionen des Menschen zu erzielen.
Störungen der kognitiven Leistungen und des „normalen“ Verhaltens können aus verschiedenen Gründen auftreten. Wichtige Ursachen sind z.B. Schlaganfälle, traumatische Hirnverletzungen oder neurodegenerative Erkrankungen. Demenzen, wie z.B. M. Alzheimer sind die bekanntesten und offensichtlichsten Manifestationen kognitiver Störungen des menschlichen Gehirns. Bei jüngeren Menschen sind die Schizophrenie und andere Psychosen Beispiele für kognitive Funktionsstörungen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, in Ausrichtung auf die im Rahmen des FUTUR-Prozesses entwickelte Leitvision „Das Denken verstehen“, interdisziplinäre Forschungsverbünde zu kognitiven Störungen des Menschen zu fördern. Insbesondere sollen die Verbünde eine Brücke schlagen zwischen der klinischen Forschung an Patienten und einem Forschungsansatz, der das grundlegende Verständnis höherer Hirnfunktionen zum Ziel hat. Mit der Förderung sollen international wettbewerbsfähige, exzellente Forschungsansätze aufgegriffen werden und gleichzeitig ein Beitrag zur Verbesserung der interdisziplinären Kooperation geleistet werden.
Die Forschungsverbünde sollen im Hinblick auf die Qualität, die Ergebnisorientierung und die Interdisziplinarität der Forschung einen deutlichen Mehrwert erbringen.
1.2. Rechtsgrundlagen
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Entsprechend den o. g. Zielsetzungen soll eine begrenzte Zahl von interdisziplinären Forschungsverbünden gefördert werden, in denen sich Arbeitsgruppen an universitären, außeruniversitären und ggf. industriellen Forschungseinrichtungen auf regionaler oder überregionaler Ebene zusammenschließen. In den Verbünden sollen international wettbewerbsfähige Forschungsansätze aufgegriffen werden, die zum besseren Verständnis der zerebralen Grundlagen der Kognition führen. Dabei sollen die Erforschung der kognitiven Leistungen und ihrer Störungen mit einer klaren Ausrichtung auf relevante Krankheitsbilder im Vordergrund stehen. Die Verbünde sollen thematisch fokussiert sein und daher in der Regel 3 - 5 Arbeitsgruppen u.a. aus den Fächern Neuroanatomie, Neurophysiologie, Neurologie, Psychiatrie, Neuropsychologie, Experimentelle sowie Sozialpsychologie umfassen. Die Verbünde müssen sowohl grundlagenorientierte als auch klinische Projekte zu einer relevanten Fragestellung enthalten.
Einzelvorhaben ohne Zugehörigkeit zu einem Verbund werden nicht berücksichtigt.
Mögliche relevante Themen für die Forschungsvorhaben könnten sein:
A. Zerebrale Grundlagen der Kognition im gesunden menschlichen Gehirn als Referenz für von der Normalität abweichendes bzw. krankhaftes Verhalten wie z.B.
- Bewusstsein,
- Denken und Problemlösen,
- Lernen und Gedächtnis,
- Aufmerksamkeit,
- Motivation, Vorbereitung und Kontrolle zielgerichteter Handlungen (Exekutivfunktionen),
- kognitive Aspekte von Sprache,
- Plastizität und Reorganisation kognitiver Prozesse,
- Entwicklung kognitiver Funktionen.
B. Erforschung von Störungen kognitiver Funktionen und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen
- Neurologische und psychiatrische Störungen mit definierten kognitiven Ausfällen,
- neue Therapieansätze auf der Grundlage von Erkenntnissen der Kognitionsforschung für neurologische und psychiatrische Erkrankungen incl. neuer Ansätze zur kognitiven Rehabilitation.
Klinische Studien können im Rahmen der Verbundvorhaben nur dann gefördert werden, wenn sie auf der Basis fundierter neurobiologischer Konzepte entstehen und zur kritischen Testung der Konzepte beitragen.
Die Verwendung bereits validierter krankheitsrelevanter Tiermodelle kann nur dann gefördert werden, wenn sie essentiell zum Ziel der klinischen Forschung im selben Verbund beiträgt. Ggf. kann auch unabhängig von einem bestimmten Krankheitsbild ein Tiermodell für eine klinisch relevante Störung der Kognition eingesetzt werden, sofern es für die Erforschung der Mechanismen dieser Störung notwendig ist.
Die Entwicklung neuer Methoden für die Kognitionsforschung kann nur in Ausnahmefällen bei besonders innovativen Ansätzen und basierend auf den inhaltlichen Konzepten des Verbundprojektes gefördert werden.
Nicht gefördert werden
- die Durchführung umfangreicher, ausschließlich am phänomenologischen Therapieerfolg orientierter klinischer Studien ohne begleitende Forschung zum Verständnis der Wirkmechanismen (für die Förderung derartiger Vorhaben wird auf die gemeinsame Bekanntmachung von BMBF und DFG zur Förderung klinischer Studien und die BMBF-Bekanntmachung „Forschungsverbünde für Psychotherapie“ verwiesen),
- neurophysiologische Grundlagenforschung zur Funktionsweise von Nervenzellen;
- Untersuchungen zu den genetischen Grundlagen neuropsychiatrischer Erkrankungen
- Entwicklung neuer Tiermodelle,
- verhaltenswissenschaftliche Forschungsansätze ohne Einbezug der neurobiologischen Grundlagen,
- rein phänomenologisch orientierte Forschungsansätze ohne Einbezug der neurobiologischen Grundlagen,
- Untersuchungen zum Einfluss von Substanzabusus auf Kognition und Verhalten.
Um eine möglichst effiziente Nutzung vorhandener und sich neu entwickelnder Forschungsinfrastrukturen, Ressourcen und Expertisen zu erreichen, sollen die Antragsteller nach Möglichkeit Kooperationen und Synergien mit Vorhaben aus den laufenden Fördermaßnahmen des BMBF im Bereich Neurowissenschaften (Neuroimaging-Zentren, Brain-Net, Kompetenznetze zu neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen, Krankheitsbezogene Netze Neurologie im NGFN, Bernstein-Zentren für Computational Neuroscience) realisieren.
Im Rahmen dieser Fördermaßnahme ist die Durchführung von gemeinsamen thematischen und methodischen Workshops und Symposien mit weiteren, an der Leitvision „Das Denken verstehen“ beteiligten BMBF-Fördermaßnahmen vorgesehen (BMBF-Förderinitiative „Bernstein Zentren für Computational Neuroscience“; Lehr-Lern-Forschung).
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (primär KMU).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Im Hinblick auf die Förderung von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind.
Bei Förderanträgen für klinische Studien sind die internationalen Standards als vorgegebene Maßstäbe zugrunde zu legen (http://www.ich.org, http://www.consort-statement.org).
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse- im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen vor einer Antragstellung beim BMBF prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Antrag auf nationale Förderung kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung im 6. Forschungsrahmenprogramm können hier abgerufen werden.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Verlängerungsanträge sind möglich.
Die erforderlichen Personalkapazitäten zur Koordination eines Verbundprojekts können grundsätzlich als zuwendungsfähig anerkannt werden. Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im Ausland sind möglich. Die zusätzlich anfallenden Mittel für Reisen sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergetische Effekte erwartet werden können.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbedingten Kosten), die bis maximal 100% gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).
7. Verfahren
7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel: 0228-3821-200 Dr. Loose
Tel: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Fax: 0228-3821-257
www.pt-dlr.de
beauftragt.
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Die Vordrucke für förmliche Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen.
7.2. Vorlage vorläufiger Vorhabenbeschreibungen
Dem Projektträger sind vom jeweils vorgesehenen Koordinator eines Verbundes für alle Partner
bis zum 30.04.2006 vorläufige Vorhabenbeschreibungen
(in schriftlicher und elektronischer Form) in englischer Sprache auf dem Postweg vorzulegen. In Abhängigkeit von der Nachfrage und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wird geprüft, ob in späteren Jahren weitere Termine zur Einreichung von Anträgen gesondert bekannt gegeben werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.
Rechtsansprüche können aus der Vorlage von Vorhabenbeschreibungen nicht abgeleitet werden.
Da nur ein fachlicher Prüfschritt unter Einbeziehung externer Gutachter vorgesehen ist, müssen die Vorhabenbeschreibungen alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Sie dürfen einen Umfang von 5 Seiten für den Verbund und jeweils 10 Seiten für das Teilprojekt jedes Verbundpartners (12 Seiten für Klinische Studien) inklusive Anlagen nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, und 1 Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) vorzulegen.
Die Vorhabenbeschreibungen sollen entsprechend dem Gliederungsschema aufgebaut werden. Sofern eine klinische Studie gefördert werden soll, ist abweichend davon der spezielle Leitfaden für klinische Studien zu verwenden. Bitte nutzen Sie dann die Vorhabenbeschreibung für klinische Studien (Antragstemplate).
Die Vorhabenbeschreibungen sollen Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:
A) Darstellung des Verbundes (max. 5 Seiten)
1. Titel / Thema des Forschungsverbundes
2. Verbundsprecher (mit vollständiger Dienstadresse, nur eine Person)
3. Verbundteilnehmer (Beteiligte Gruppen / Einrichtungen mit verantwortlichen Projektleitern)
4. Zielsetzung und Gesamtkonzeption des Verbundes mit Darstellung der übergreifenden
wissenschaftlichen Fragestellungen
5. Struktur des Verbundes mit Darstellung der zentralen Organisation und Koordination
6. Geplante Kooperation zwischen den verschiedenen Disziplinen und Projekten
7. Kooperation und Synergie-Effekte mit anderen Fördermaßnahmen, z.B. des BMBF, der
EU oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft
8. Gesamtfinanzierungsplan des Verbundes
B) Darstellung der Teilprojekte (jeweils max. 10 Seiten)
1. Deckblatt
1.1. Titel des Teilprojektes
1.2. Projektleiter (mit vollständiger Dienstadresse, nur eine Person)
1.3. Beantragte Laufzeit in Jahren
1.4. Finanzierungsübersicht
2. Zusammenfassung (max. 1 Seite)
3. Beschreibung des Teilprojektes:
3.1 Internationaler Stand der Wissenschaft (max. 1 Seite)
3.2 Eigene Vorarbeiten (Publikationsliste mit max. fünf themenbezogenen Publikationen
der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang)
3.3 Fragestellung/Hypothesen und Ziel des Teilprojektes
3.4 Methoden:
- Versuchsdesign (Versuchsplan und Definition der Variablen)
- Stichprobengröße einschließlich Begründung (z.B. Power Kalkulation)
- Fehlerkontrolle (Randomisierung, Kontrollgruppen etc.)
- Versuchsdurchführung (Arbeitsplan, Personalressourcen etc.)
- Statistische Analyse
3.5 Ethische Überlegungen
3.6 Literaturverzeichnis
7.3. Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden von einem unabhängigen, international besetzten Gutachterkreis bewertet. Diese Bewertung ist eine Entscheidungsgrundlage. Dabei werden u.a. die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:
- Innovatives Potenzial,
- wissenschaftliche und methodische Qualität,
- Vorleistungen,
- Interdisziplinarität,
- Integration der für die jeweilige Zielerreichung erforderlichen Expertisen und Kapazitäten,
- Qualität der Interaktion innerhalb des Verbundes.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt. Über das Ergebnis der Bewertung werden die Antragsteller vom Projektträger schriftlich informiert und bei positiver Bewertung aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 08.02. 2005
BMBF-Aktenzeichen 612-71460-16
Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag
Dr. Hausdorf