Förderkennzeichen: | 01GY2020A |
Fördersumme: | 1.067.362 EUR |
Förderzeitraum: | 2021 - 2024 |
Projektleitung: | Prof. Dr. Christoph Ostgathe |
Adresse: |
Universitätsklinikum Erlangen - Palliativmedizinische Abteilung Krankenhausstr. 12 91054 Erlangen |
Das Projekt iSedPall soll die Ergebnisse aus dem Projekt SedPall (erste Förderphase) für die klinische Praxis nutzbar machen. Die bisherigen Erfahrungen nationaler und internationaler Studien haben gezeigt, dass eine alleinige Bereitstellung von Empfehlungen und Leitlinien die Praxis nicht wesentlich beeinflusst. Eine Herausforderung ist dabei die Abgrenzung verschiedener Formen der Anwendung sedierender Medikamente. Auf der Basis des Rahmenwerkes zu verschiedenen Formen der Sedierung in der Palliativmedizin aus der ersten Förderphase soll nun ein Maßnahmenbündel entwickelt werden, das den Einsatz von sedierenden Medikamenten und damit die palliativmedizinische Behandlung auf Basis der Empfehlungen unterstützt. Neben einem Instrument zur Unterstützung der klinischen Entscheidungsfindung ("clinical decision support tool") werden Dokumentations- und Einwilligungsvorlagen sowie ein Instrument zur Analyse moralischer Herausforderungen erstellt. Dabei sollen sowohl klinische als auch ethische und juristische Aspekte integriert werden. Für die Erleichterung einer Implementierung werden Schulungsmaterialien erstellt. Das Maßnahmenbündel wird in je zwei Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und der stationären Palliativversorgung pilotiert. In das Forschungsvorhaben sind seit Beginn der Projektplanung Betroffene (insbesondere An- und Zugehörige) über die in der ersten Förderphase aufgebauten Strukturen als Mitwirkende eingebunden. Der Projektteil iSedPall-SP1 will die notwendigen Dokumentationsvorlagen und Vorlagen für die Überwachung der Behandlung (Monitoring) generieren und entsprechende Schulungsmaterialien bereitstellen. Pilotierung und Evaluation erfolgen gemeinsam mit den kooperierenden Teilprojekten. Der Projektteil iSedPall-SP4 erstellt Aufklärungsbögen und Einwilligungserklärungen. Das Maßnahmenbündel soll anschließend publiziert und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.