Teilprojekt eines Verbundes

Das Krankheitsrisiko als Rechtsproblem für das System der öffentlichen Gesundheitsversorgung am Beispiel des hereditären Mammakarzinoms

Förderkennzeichen: 01GP1407C
Fördersumme: 168.000 EUR
Förderzeitraum: 2014 - 2017
Projektleitung: Prof. Dr. Stefan Huster
Adresse: Ruhr-Universität Bochum, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie
Universitätsstr. 150
44801 Bochum

Das Teilprojekt analysiert am Beispiel des hereditären Mammakarzinoms die Rechtsfragen, die sich aus der Entwicklung systemmedizinischer Ansätze für das System der Gesundheitsversorgung ergeben. Dazu werden die gegenwärtige Rechtslage analysiert sowie – unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben – Empfehlungen zu ihrer Weiterentwicklung erarbeitet. Die erzielten Ergebnisse sind für das konkrete Handlungsfeld und – mit Blick auf die Steuerungskraft des zentralen Krankheitsbegriffs – für die künftige Regulierung systemmedizinischer Ansätze von Bedeutung. 1. Analyse des gegenwärtigen Rechtszustandes (Quartal 1 -10): In einem ersten Schritt soll der gegenwärtige Rechtszustand in der GKV analysiert werden. Dabei soll auch die Rechtspraxis berücksichtigt werden; insoweit können insbesondere die Mitglieder des Projektbeirats um ergänzende Informationen aus der Versorgungspraxis gebeten werden. Vergleichend sollen auch das Recht der privaten Krankenversicherung und das Recht der Beamtenbeihilfe betrachtet werden, um evtl. bestehende unterschiedliche Auslegungen des Krankheitsbegriffs zu identifizieren. Schließlich sind auch die Vorgaben des GenDG mit dem Recht der GKV abzugleichen.  2. Regelungslücken und Reformbedarf (Q 6-12): Es besteht die Arbeitshypothese, dass das Recht der GKV auf das Phänomen der „healthy ill" noch nicht hinreichend eingestellt ist. Soweit sich diese Hypothese in der unter 1. genannten Untersuchung bestätigt, soll in einem zweiten Schritt überlegt werden, ob und wie sich die identifizierten Probleme durch Auslegung oder Reform des Krankenversicherungsrechts lösen lassen. Dazu sind insbesondere die verfassungsrechtlichen Vorgaben herauszuarbeiten.  3. Entwicklung eines Regulierungsmodells (Q 8-12): In enger Kooperation mit den medizinischen, ethischen und ökonomischen Teilprojekten soll schließlich versucht werden, ein Regelungskonzept für ein konsistentes, bedarfsgerechtes und ökonomisch vertretbares Versorgungsmodell zu entwickeln.