Förderkennzeichen: | 01GP1606C |
Fördersumme: | 207.806 EUR |
Förderzeitraum: | 2016 - 2019 |
Projektleitung: | Prof. Dr. Ulrich M. Gassner |
Adresse: |
Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Professur für Öffentliches Recht Universitätsstr. 24 86159 Augsburg |
Das Hauptziel des Teilprojekts besteht in der Analyse und Darstellung des geltenden Rechtsrahmens in der Bundesrepublik Deutschland und der EU für ausgewählte bedeutsame Methoden der Stammzelltherapie und Stammzellforschung vor dem Hintergrund des gegenwärtigen medizin-ethischen und sozialwissenschaftlichen Diskurses und auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes. Das Teilprojekt verfolgt dabei einen zweifachen methodischen Ansatz. Aus einer dogmatischen Sichtweise wird „de lege lata" die geltende Rechtslege für drei ausgewählte Methoden stammzellbasierter Therapie und Forschung analysiert und aufgezeigt. Mögliche Regelungslücken oder Unzulänglichkeiten der bestehenden gesetzlichen Regelungen sollen so erkannt werden. Zu diesem Zweck erfolgt auch eine rechtsvergleichende Betrachtung mit der Gesetzeslage in Großbritannien. Die Analyse der bestehenden Regularien folgt den klassischen juristischen Arbeitsmethoden der historischen, grammatikalischen, systematischen und teleologischen Auslegung; mithin also einem hermeneutischen Ansatz. Ausgehend von dieser Analyse erfolgt in einem zweiten Schritt aus einer normativen Betrachtung heraus die Entwicklung alternativer Lösungsmöglichkeiten für die erkannten Probleme des geltenden Rechtsrahmens. Unter Einbindung der Ergebnisse zum medizin-ethischen und sozialwissenschaftlichen Diskurs aus den weiteren beiden Teilprojekten soll auf diesem Weg ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden.