Neue Entwicklungen in der Stammzellforschung zeigen, dass sich aus murinen iPS-Zellen Zellen generieren lassen, die primordialen Keimzellen ähnlich sind, und sich in vivo zu funktionellen Gameten ausreifen lassen. Aufgrund der Erzeugung in vitro sind die auf diese Weise generierten iPS-Zellen und primordialen Keimzellen zugänglich, so dass an ihnen genetische Modifikationen, beispielsweise mit der CRISPR-Cas9 Methode, einfach vorgenommen werden können. Unter der Annahme, dass sich diese Möglichkeiten auf den Menschen übertragen lassen, entstehen eine Vielzahl neuartiger biologischer, medizinischer, rechtlicher, philosophischer und ethischer Fragen. Das interdisziplinäre Verbundprojekt wird diese Fragen systematisch identifizieren und unter den Aspekten der Artifizialität, Verfügbarkeit, Verwendbarkeit und Manipulierbarkeit artifizieller Gameten strukturieren. Die Fragen werden im Hinblick auf anwendbare ethische und rechtliche Argumente, Kriterien und Normen analysiert, die argumentativen Zusammenhänge offengelegt und ihre normative Bedeutung beleuchtet. Anhand des Vergleichs mit bestehenden ethischen und rechtlichen Normen, lässt sich möglicher Regulierungsbedarf für die neuartigen Felder der Erzeugung, Verwendung und Modifizierung artifizieller Gameten identifizieren. Auf Basis dieser Ergebnisse ist es das übergeordnete Ziel des Verbundprojektes, einen normativ reflektierten Handlungsrahmen für den Umgang mit artifiziellen Gameten zu entwickeln und ihn als Grundlage politischer Entscheidungsfindung zu präsentieren.