Förderkennzeichen: | 01GP1604B |
Fördersumme: | 280.009 EUR |
Förderzeitraum: | 2016 - 2019 |
Projektleitung: | Prof. Dr. Hans-Georg Dederer |
Adresse: |
Universität Passau, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht Innstr. 39 94032 Passau |
Das juristische Teilprojekt wird detailliert die rechtlichen Fragen analysieren, die die Erzeugung, Modifizierung und Verwendung von aus menschlichen pluripotenten Stammzellen abgeleiteten Gameten umfassen. Die enorme Vielfalt rechtlicher Fragestellungen wird eingehend und umfassend systematisiert und beantwortet werden. Die Erkenntnisse der ethischen und biologischen Teilprojekte sind dabei für die gründliche Untersuchung der auftretenden Rechtsprobleme von unmittelbarer Relevanz. Die rechtliche Analyse wird auf zwei zentralen Hypothesen aufbauen, die detailliert im Antrag des Verbundprojektes dargestellt sind. 1) Funktionale humane Gameten können aus iPS-Zellen erzeugt werden, die durch die Reprogrammierung von somatischen Zellen gewonnen werden. 2) CRISPR-Cas9 oder TALEN sind effiziente, hochpräzise Instrumente zur genetischen Modifikation von iPS-Zellen, iPS-Zellen-abgeleiteten primordialen Keimzellen (PGC) und von iPS-Zellen-abgeleiteten Gameten. In Übereinstimmung mit dem Gesamtkonzept des Verbundprojektes ist das juristische Forschungsfeld durch vier Aspekte geprägt, die spezielle Charakteristika von iPS-Zellen-abgeleiteten Gameten darstellen: „Artifizialität", „Verfügbarkeit", „Verwendbarkeit", „Manipulierbarkeit".