Förderkennzeichen: | 01GP1602A |
Fördersumme: | 282.586 EUR |
Förderzeitraum: | 2016 - 2018 |
Projektleitung: | Prof. Dr. Jochen Taupitz |
Adresse: |
Universität Mannheim, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik Schloß 68161 Mannheim |
Teilprojekt 3 besteht aus einer rechtsvergleichenden Analyse der klinischen Anwendung von humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (hiPS-Zellen) in Deutschland und Österreich. Dieses Teilprojekt wird – in Zusammenarbeit mit Univ.-Prof. Dr. Christian Kopetzki von der Abteilung Medizinrecht des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien – die deutsche Rechtslage mit der österreichischen Rechtslage vergleichen und die rechtlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Hinblick auf die klinische Anwendung von hiPS-Zellen aufzeigen. Hierbei werden insbesondere die rechtlichen Anforderungen untersucht, die im Rahmen der Anwendung zukünftiger Therapien mit hiPS-Zellen in den deutschen und österreichischen Kliniken zu beachten sind. Darüber hinaus wird auf den EU-Rechtsrahmen eingegangen und festgestellt, inwieweit die klinische Anwendung von hiPS-Zellen auf europäischer Ebene harmonisiert ist. Ferner werden rechtliche Mängel und Lücken im deutschen Regulierungsansatz identifiziert und Handlungsempfehlungen für den deutschen Gesetzgeber gegeben. Teilprojekt 3 soll zudem als rechtlicher Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte, Forscherinnen und Forscher sowie Patientinnen und Patienten dienen. Es wird die deutsche mit der österreichischen Rechtslage verglichen und es werden die rechtlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Hinblick auf die klinische Anwendung von hiPS-Zellen aufgezeigt. Darüber hinaus wird der EU-Rechtsrahmen analysiert und der Umfang der EU Harmonisierung ermittelt. Ferner werden rechtliche Mängel und Lücken identifiziert und behoben.