Förderkennzeichen: | 01GP2206B |
Fördersumme: | 253.361 EUR |
Förderzeitraum: | 2023 - 2026 |
Projektleitung: | Prof. Dr. Sandra Venghaus |
Adresse: |
Forschungszentrum Jülich GmbH, Institut für Energie- und Klimaforschung, Systemforschung und Technologische Entwicklung (IEK-STE) Wilhelm-Johnen-Str. 52428 Jülich |
Das übergreifende Ziel des Projekts besteht darin, einen ethischen und rechtlichen Rahmen für einen angemessenen Umgang der Gesellschaft mit den Folgen des Klimawandels zu erarbeiten, der von den Grundbegriffen der intergenerationellen Gerechtigkeit und Freiheit ausgeht. Dieser Rahmen soll als Grundlage dienen, um einerseits durch bioökonomische Analysen geprägte Anpassungen für Produktionsprozesse und Konsumverhalten zu entwerfen, und um andererseits Analysen für Naturschutzmaßnahmen bereit zu stellen angesichts des durch Klimawandel bedingten Biodiversitätsverlustes. Zunächst wird mittels einer ethischen Analyse die Wechselbeziehung zwischen dem Begriff der Freiheit und dem der Gerechtigkeit untersucht. Parallel wird das jüngste Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klimawandel hinsichtlich seiner Folgen rechtlich analysiert. Entgegen der aktuellen Rechtsprechung eröffnet dieses Urteil die Möglichkeit, die Einschränkung von Freiheiten zukünftiger Personen als Rechtsgrundlage für die Einschränkung von Freiheiten gegenwärtig lebender Individuen heranzuziehen. Zudem werden in einem "living lab" bioökonomische Praktiken vor dem Hintergrund intergenerationeller Gerechtigkeit auch mit Blick auf Anwendbarkeit und alternative Wirtschaftsformen untersucht. Da enge Beziehungen zwischen diesen drei Aspekten und Biodiversität bestehen, insbesondere dem unwiederbringlichen Verlust von Biodiversität, wird schließlich die Schlüsselrolle der Biodiversität im Rahmen intergenerationeller Gerechtigkeit herausgearbeitet.