Förderkennzeichen: | 01GP2204B |
Fördersumme: | 180.248 EUR |
Förderzeitraum: | 2022 - 2025 |
Projektleitung: | Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger |
Adresse: |
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Fachbereich Rechtswissenschaft (Centre for the Law of Life Sciences) Adenauerallee 24-42 53113 Bonn |
So lange Tierversuche nicht vollständig ersetzt werden können, wird sich die Frage stellen, an welchen Tieren Forschung stattfinden soll. In diesem Projekt wird eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe untersuchen, nach welchen Kriterien die Auswahl der Versuchstiermodelle erfolgt oder erfolgen soll. Dabei werden ethische, rechtswissenschaftliche und laborpraktische Perspektiven berücksichtigt. Ziel des Unternehmens ist es, die vielfältigen Gründe für die Wahl bestimmter Versuchstiere zu bestimmen und zu begründen. In der Frage verdichten sich mehrere offene und wichtige Themen des Umgangs mit Tieren. Nach Möglichkeit soll ein kohärenter Kriterien-Katalog etabliert werden, der auch für die Praxis von Tierversuchen Klarheit schafft. Dies gilt sowohl für den Forschungsalltag als auch an der Schnittstelle zu Rechtssetzung und Vollzug. Dies ist bedeutsam vor dem Hintergrund sich rasch verändernder gesellschaftlicher Werturteile über Tiere, die auch hier dauerhaft zu Spannungen führen. In dem Teilvorhaben werden die rechtlichen Aspekte des Projektes bearbeitet.