Veröffentlichung der Bekanntmachung: | 2015 |
Förderzeitraum: | 2016 - 2020 |
Gesamte Fördersumme: | bis zu 4 Mio. Euro |
Anzahl der Projekte: | Sechs Verbünde und ein Einzelvorhaben mit insgesamt 18 Zuwendungen |
Moderne Verfahren der "Genom-Editierung" machen es heute möglich, das Genom von Pflanzen, Tieren und Menschen sehr gezielt zu verändern. Zum Einsatz kommen winzige, molekulare "Gen-Scheren", die bestimmte Bereiche des Genoms auffinden und schneiden können. Die Technologie ist leicht anzuwenden und preiswert. Sie könnte zukünftig dazu beitragen, Erbkrankheiten besser zu behandeln und passgenaue Gentherapien anzubieten. Auch Nutzpflanzen könnten durch einen Eingriff in das Erbgut vor Schädlingen geschützt und ertragreichere Sorten geschaffen werden. Die Genom-Editierung birgt aber auch Risiken, die sorgfältig gegen die Chancen abgewogen werden müssen. Wo liegen vertretbare Grenzen der Anwendung bei Mensch, Tier und Pflanze? Dürfen Veränderungen herbeigeführt werden, die sich nicht nur auf das behandelte Individuum, sondern auch auf seine Nachkommen auswirken? Und lässt sich eine Anwendung mit unseren bestehenden Gesetzen regulieren, oder müssen sie an die neuen Möglichkeiten angepasst werden? Solche und andere Fragen werden in den interdisziplinären Forschungsprojekten und Klausurwochen der am 21. August 2015 bekanntgemachten BMBF-Fördermaßnahme zu "ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Verfahren der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen" erörtert.