Fördermaßnahme

Genom-Editierung

Veröffentlichung der Bekanntmachung: 2015
Förderzeitraum: 2016 - 2020
Gesamte Fördersumme: bis zu 4 Mio. Euro
Anzahl der Projekte: Sechs Verbünde und ein Einzelvorhaben mit insgesamt 18 Zuwendungen

Moderne Verfahren der "Genom-Editierung" machen es heute möglich, das Genom von Pflanzen, Tieren und Menschen sehr gezielt zu verändern. Zum Einsatz kommen winzige, molekulare "Gen-Scheren", die bestimmte Bereiche des Genoms auffinden und schneiden können. Die Technologie ist leicht anzuwenden und preiswert. Sie könnte zukünftig dazu beitragen, Erbkrankheiten besser zu behandeln und passgenaue Gentherapien anzubieten. Auch Nutzpflanzen könnten durch einen Eingriff in das Erbgut vor Schädlingen geschützt und ertragreichere Sorten geschaffen werden. Die Genom-Editierung birgt aber auch Risiken, die sorgfältig gegen die Chancen abgewogen werden müssen. Wo liegen vertretbare Grenzen der Anwendung bei Mensch, Tier und Pflanze? Dürfen Veränderungen herbeigeführt werden, die sich nicht nur auf das behandelte Individuum, sondern auch auf seine Nachkommen auswirken? Und lässt sich eine Anwendung mit unseren bestehenden Gesetzen regulieren, oder müssen sie an die neuen Möglichkeiten angepasst werden? Solche und andere Fragen werden in den interdisziplinären Forschungsprojekten und Klausurwochen der am 21. August 2015 bekanntgemachten BMBF-Fördermaßnahme zu "ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Verfahren der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen" erörtert. 

Einzelprojekte

Abgeschlossen

GenEP - Genomeditierung in der Pflanzenbiotechnologie – eine rechtswissenschaftliche Analyse von Regulierungsfragen auf naturwissenschaftlicher Grundlage

Förderkennzeichen: 01GP1615
Gesamte Fördersumme: 389.059 EUR
Förderzeitraum: 2016 - 2020
Projektleitung: Prof. Dr. Hans-Georg Dederer
Adresse: Universität Passau, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
Innstr. 39
94032 Passau

GenEP - Genomeditierung in der Pflanzenbiotechnologie – eine rechtswissenschaftliche Analyse von Regulierungsfragen auf naturwissenschaftlicher Grundlage

Ziel des Projektes ist es, vor dem Hintergrund neuer Techniken der Genomeditierung das europäische Regelwerk für gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) zu überprüfen. Dabei soll insbesondere die Anwendbarkeit der unionsrechtlichen Definition von GVOs auf Pflanzen, die mittels Genomeditierung gezüchtet wurden, untersucht und Unstimmigkeiten des derzeitigen europäischen Regelwerks aufgezeigt werden. Ergänzend wird eine Analyse der rechtlichen Regeln für genomeditierte Pflanzen in ausgewählten Ländern außerhalb der EU erfolgen, insbesondere in den USA, Kanada, Argentinien (oder Brasilien), Japan, Indien und Südafrika. Auch die rechtlichen Anforderungen des Welthandelsrechts werden mit Blick auf die bestehenden bzw. zu ergänzenden europäischen Regelungen untersucht. Auf Grundlage dieser Analyse und einer erneuten Diskussion des produkt- und verfahrensbasierten Regelungsansatzes soll ein Regelungsvorschlag für den Unionsgesetzgeber zur Regulierung neuartig gezüchteter Organismen entwickelt werden, der eine Alternative zum aktuellen verfahrensbasierten Ansatz darstellen und zugleich zur gesellschaftlichen Debatte um GVOs und neue Verfahren der Pflanzenzüchtung beitragen soll.