Verbund

GenE-TyPE - Eine naturwissenschaftliche, ethische und rechtliche Analyse moderner Verfahren der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen

Ziel des Verbundprojektes „GenE-TyPE“ ist die rechtliche und ethische Bewertung der verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten der Genom-Editierung (GE) am Menschen. Diese wird gestützt auf eine durch naturwissenschaftliche Untersuchungen entwickelte Risiko-Nutzen-Analyse. Im Projekt arbeiten Naturwissenschaftler, Ethiker und Rechtswissenschaftler eng zusammen. Die Ergebnisse sollen in einer umfassenden Stellungnahme veröffentlicht werden, die den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigen und einen konkreten Handlungsvorschlag formulieren wird.

Teilprojekte

Abgeschlossen

Teilprojekt 3: Recht

Förderkennzeichen: 01GP1610A
Gesamte Fördersumme: 238.553 EUR
Förderzeitraum: 2016 - 2019
Projektleitung: Prof. Dr. Jochen Taupitz
Adresse: Universität Mannheim, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik
Schloß
68161 Mannheim

Teilprojekt 3: Recht

Ziel des Verbundvorhabens ist die rechtliche und ethische Bewertung der verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten der Genom-Editierung (GE) am Menschen, gestützt auf eine durch naturwissenschaftliche Untersuchungen entwickelte Risiko-Nutzen-Analyse. Als mögliche Anwendungsbereiche werden dabei sowohl Eingriffe in somatische Zellen als auch in Keimbahnzellen untersucht, wobei zwischen Eingriffen zum Zwecke der Therapie, Prävention bis hin zur Verbesserung unterschieden wird. Die Universität Mannheim nimmt die rechtliche Bewertung vor. Ziel ist dabei, Mängel und Lücken der aktuellen Gesetzeslage aufzuzeigen und auf dieser Grundlage eine Handlungsempfehlung an den Gesetzgeber zu formulieren. Hierfür werden die einfachgesetzliche sowie verfassungsrechtliche Rechtslage vor dem Hintergrund neuer Verfahren der Genom-Editierung begutachtet. Dabei stellt sich insbesondere bei der Keimbahntherapie die Frage, ob ein Totalverbot, wie es aktuell besteht, verfassungsrechtlich vorgegeben ist. Es schließt sich ein rechtsvergleichender Teil an, indem auf der Suche nach einer wünschenswerten Regelung die Rechtslage zu der Thematik in insgesamt 16 anderen Ländern begutachtet werden soll.

Abgeschlossen

Teilprojekt 1: Naturwissenschaftliche Grundlagen

Förderkennzeichen: 01GP1610B
Gesamte Fördersumme: 162.000 EUR
Förderzeitraum: 2016 - 2019
Projektleitung: Prof. Dr. Boris Fehse
Adresse: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Klinik für Stammzelltransplantation, Forschungsabt. Zell- und Gentherapie
Martinistr. 52
20251 Hamburg

Teilprojekt 1: Naturwissenschaftliche Grundlagen

Ziel des Verbundvorhabens ist die rechtliche und ethische Bewertung der verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten der Genomeditierung (GE) am Menschen, gestützt auf eine durch naturwissenschaftliche Untersuchungen entwickelte Risiko-Nutzen-Analyse. Als mögliche Anwendungsbereiche werden dabei sowohl Eingriffe in somatische Zellen als auch in Keimbahnzellen untersucht, wobei zwischen Eingriffen zum Zwecke der Therapie, Prävention bis hin zur Verbesserung unterschieden wird. Das biomedizinische Teilprojekt (TP) wird den möglichen Nutzen wie auch Risiken der genannten GE-Ansätze vergleichend analysieren und so die Datenbasis für die beiden anderen Teilprojekte zu ethischen und rechtlichen Fragestellungen liefern.

Abgeschlossen

Teilprojekt 2: Ethik

Förderkennzeichen: 01GP1610C
Gesamte Fördersumme: 143.188 EUR
Förderzeitraum: 2016 - 2019
Projektleitung: Prof. Dr. Christiane Woopen
Adresse: Universität zu Köln, Medizinische Fakultät, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Forschungsstelle Ethik
Kerpener Str. 62
50937 Köln

Teilprojekt 2: Ethik

Ziel des Verbundvorhabens ist die rechtliche und ethische Bewertung der verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten der Genomeditierung am Menschen, gestützt auf eine durch naturwissenschaftliche Untersuchungen entwickelte Risiko-Nutzen-Analyse. Als mögliche Anwendungsbereiche werden dabei sowohl Eingriffe in somatische Zellen als auch in Keimbahnzellen untersucht, wobei zwischen Eingriffen zum Zwecke der Therapie, Prävention bis hin zur Verbesserung unterschieden wird. Die bestehenden ethischen Argumente für oder gegen solche Eingriffe sind noch zu wenig hinsichtlich der unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten bei einzelnen Zellen, Embryonen und adulten Menschen mit ihren unterschiedlichen physischen, psychischen und sozialen Auswirkungen differenziert. Es fehlt auch an normativen Instrumenten zur Bewertung konkreter Genomeditierungs-Vorhaben. Das ethische Teilprojekt zielt daher darauf ab, ein Rahmengerüst zu entwickeln, dass es erlaubt, Forschenden Orientierung zu geben, welche Handlungsweisen weshalb ethisch (und rechtlich) zulässig sind und welche problematisch.