Förderkennzeichen: | 01GP1610A |
Fördersumme: | 238.553 EUR |
Förderzeitraum: | 2016 - 2019 |
Projektleitung: | Prof. Dr. Jochen Taupitz |
Adresse: |
Universität Mannheim, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik Schloß 68161 Mannheim |
Ziel des Verbundvorhabens ist die rechtliche und ethische Bewertung der verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten der Genom-Editierung (GE) am Menschen, gestützt auf eine durch naturwissenschaftliche Untersuchungen entwickelte Risiko-Nutzen-Analyse. Als mögliche Anwendungsbereiche werden dabei sowohl Eingriffe in somatische Zellen als auch in Keimbahnzellen untersucht, wobei zwischen Eingriffen zum Zwecke der Therapie, Prävention bis hin zur Verbesserung unterschieden wird. Die Universität Mannheim nimmt die rechtliche Bewertung vor. Ziel ist dabei, Mängel und Lücken der aktuellen Gesetzeslage aufzuzeigen und auf dieser Grundlage eine Handlungsempfehlung an den Gesetzgeber zu formulieren. Hierfür werden die einfachgesetzliche sowie verfassungsrechtliche Rechtslage vor dem Hintergrund neuer Verfahren der Genom-Editierung begutachtet. Dabei stellt sich insbesondere bei der Keimbahntherapie die Frage, ob ein Totalverbot, wie es aktuell besteht, verfassungsrechtlich vorgegeben ist. Es schließt sich ein rechtsvergleichender Teil an, indem auf der Suche nach einer wünschenswerten Regelung die Rechtslage zu der Thematik in insgesamt 16 anderen Ländern begutachtet werden soll.