Förderkennzeichen: | 01GP2121A |
Fördersumme: | 224.595 EUR |
Förderzeitraum: | 2021 - 2024 |
Projektleitung: | Dr. Jan Christoph Bublitz |
Adresse: |
Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft Rothenbaumchaussee 33 20148 Hamburg |
Das Verbundprojekt HYBRIDMIND untersucht Verbindungen des menschlichen Geistes mit künstlicher Intelligenz (KI) durch sogenannte intelligente Neuroprothesen. Forschungsgegenstand sind zum einen die Erfahrungen der ersten Nutzer solcher derzeit experimenteller Geräte, die in drei Standorten (Berlin, Zürich, Ottawa) durch qualitative und phänomenologische Interviews erhoben werden. Zum anderen werden ethische und rechtliche Fragen dieser neuartigen Form der Mensch-Maschine Interaktion mittels rechtswissenschaftlicher und philosophischer Methodik untersucht. Drei Themengebiete stehen im Vordergrund: Menschenrechte und Neurotechnologien; Manipulation und Transparenz; Handlungskompetenz und Verantwortlichkeit. Neuroprothesen sind Geräte, die neuronale Signale des menschlichen Gehirns erfassen und analysieren und an externe Geräte weitergeben, oder in das Gehirn etwa durch Stimulation intervenieren. HYBRIDMIND ist die erste systematische normative und philosophische Analyse des bedeutenden gegenwärtigen Entwicklungsschritts, der funktionalen Integration KI-betriebener Neurotechnologie mit dem menschlichen Geist, dessen Resultat hier unter dem Arbeitstitel Hybrid Mind, hybrider Geist, untersucht werden soll. Die Erkenntnisziele des Projekts liegen a) in einer genaueren Konzeptualisierung des Phänomens eines hybriden Geists aus natürlicher und künstlicher Intelligenz, b) dem Verständnis der Interaktion zwischen Nutzern und selbst-lernenden KI-Mechanismen, die funktional mit ihrem Geist gekoppelt sind, und den Auswirkungen auf deren Selbstverständnis, c) dem Herausarbeiten ethischer und rechtlicher Fragestellungen durch Hybrid Minds und KI-betriebenen Neurotechnologien, d) der Gewinnung von Einsichten, die für die weitere technische Entwicklung intelligenter Neuroprothesen nutzbar gemacht werden sollen, insbesondere aus Nutzersicht, e) sowie die Analyse von jüngeren Forderungen nach einem stärkeren Schutz von Nutzern von Neurotechnologien durch Menschenrechte oder ähnliche Instrumente.