Teilprojekt eines Verbundes

Teilprojekt Recht

Förderkennzeichen: 01GP2424B
Fördersumme: 179.301 EUR
Förderzeitraum: 2024 - 2027
Projektleitung: Dr. Jan Christoph Bublitz
Adresse: Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft
Rothenbaumchaussee 33
20148 Hamburg

Virtual Reality (VR)-Anwendungen kommen in der psychologischen und psychiatrischen Behandlung zunehmend zum Einsatz. In virtuellen, computergenerierten Welten können Menschen neuartige Erfahrungen machen. Obwohl sie gewahr sind, sich in einer Simulation zu befinden, können sie diese als wirklich oder real erleben. VR-Umgebungen können menschliches Denken, Handeln und Fühlen beeinflussen; dieser Effekt kann in der Therapie nutzbar gemacht werden. Einzelheiten des Einsatzes von VR in der Psychiatrie werden derzeit in der Forschung erprobt, auch in der forensischen Psychiatrie, die straffällige Personen mit psychischen Problemen behandeln und rehabilitieren soll. Erste VR-Behandlungen zur Aggressionsprävention dürften in naher Zukunft so ausgereift sein, dass sie in die forensische Praxis eingeführt werden können. Dies wirft zahlreiche ethische und rechtliche Fragen auf, die das Projekt in Begleitung einer solchen Behandlung in der Schweiz untersuchen möchte. Zum Beispiel: Welche Risiken bergen VR-gestützte Behandlungen in der forensischen Psychiatrie; wie wirken sie sich auf die therapeutische Beziehung aus? Begrenzen Grund- und Menschenrechte der Untergebrachten den Einsatz von VR-gestützten Begutachtungen, etwa bei der Bewertung des Risikos künftiger Straftaten (sogenannte Legalprognose)? Der interdisziplinäre Forschungsverbund wird in enger Zusammenarbeit mit internationalen forensischen Klinikerinnen und Klinikern und mit Untergebrachten, Antworten auf diese Fragen entwerfen. Aus den Ansichten der Stakeholder und den Ergebnissen der konzeptionellen, ethischen und rechtlichen Analysen sollen die weltweit ersten ethischen Richtlinien für den Einsatz von VR in der Forensik entwickelt werden. Dieses Teilprojekt untersucht rechtliche und rechtsphilosophische Aspekte, darunter die Analyse der Rechtsgrundlagen für Behandlungen in der Forensik, grundsätzliche Rechtsfragen von VR-Welten sowie der Möglichkeit der Verhaltensbeobachtung von Untegebrachten in VR vor Entlassungen.