Förderkennzeichen: | 01EF1803B |
Fördersumme: | 1.806.764 EUR |
Förderzeitraum: | 2019 - 2025 |
Projektleitung: | Prof. Dr. Alexander Waibel |
Adresse: |
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Fakultät für Informatik, Institut für Anthropomatik und Robotik (IAR) Kaiserstr. 12 76131 Karlsruhe |
Zur Überwindung der Sprachbarriere bei psychiatrischer Diagnose von Flüchtlingen, wird Echtzeit-Sprachübersetzungstechnik für die konsekutive Interpretation der Interaktionen in M.I.N.I. (Internationales Neuropsychiatrisches Interview) basierten Interviews eingesetzt. Dafür muss die Sprachübersetzungssoftware: a) mit wenigen Daten auf die spezifische Domäne und Sprachen adaptiert werden, b) in Echtzeit mit geringer Latenz arbeiten, c) Kontrollmechanismen zur Verfügung stellen, mit denen die beteiligten Parteien die Angemessenheit der Übersetzung begutachten können und d) Rückmeldung über die eigene Konfidenz bezüglicher der erzeugten Übersetzung geben. Die Sprachenpaare für die Übersetzung sind Deutsch und jeweils levantinischen und irakischem Arabisch, die beiden primären arabischen Dialekte, die von Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak gesprochen werden. Aus Gründen des Datenschutzes werden: a) Systeme in den Kliniken installiert; b) offline Systeme für tragbarer Hardware entwickelt. Mobiles Kommunikations-Tool: Ein standortunabhängiges "Kommunikations-Tool" zwischen Therapeut und Flüchtling soll Sprachbarrieren bei psychiatrischer und psychotherapeutischer Diagnose reduzieren. Die praktische Umsetzung erfordert, neben einer Sprachübersetzung, eine mobile Interaktionsplattform, welche im Alltag und in Echtzeit die Übersetzung als hörbare Sprache und geschriebenen Text zur Verfügung stellt. Ergänzend erfasst die Plattform Krankheitssymptome im Alltag (Tagebuchfunktion), da psychiatrische Diagnosen mehr als eine gewöhnliche Textbeschreibung der Symptomatik beinhalten und nonverbale Ausdrucksweisen kulturell bedingt sind. Zur schnellen (zukünftigen) Implementierung (Medizinproduktrecht) werden folgende Dokumente vorbereiten: a) das beabsichtigte medizinische Vorhaben, b) die Klassifizierung der Software (vorausgesetzt das zukünftige Produkt wird gemäß der EU-Verordnung in die Kategorie IIa eingestuft) c) Risikobewältigung und Evaluation.