Förderkennzeichen: | 01GP2114C |
Fördersumme: | 299.842 EUR |
Förderzeitraum: | 2021 - 2024 |
Projektleitung: | Prof. Dr. Timo Rademacher |
Adresse: |
Leibniz Universität Hannover, Juristische Fakultät, Juniorprofessur für Öffentliches Recht und das Recht der neuen Technologien Königsworther Platz 1 30167 Hannover |
Ziel des Verbundprojektes ist es, aus erkenntnis- und medizintheoretischer, soziologischer, bioethischer und rechtswissenschaftlicher Perspektive Formen des verantwortungsvollen Umgangs mit künstlicher Intelligenz in der Medizin zu untersuchen. Das Ziel des rechtlichen Teilprojekts VUKIM-R ist es, in einem ersten Teil den bestehenden und voraussichtlich alsbald um wichtige neue Komponenten ergänzten Regulierungsrahmen von KI in der Medizin rechtswissenschaftlich so gründlich zu vermessen, dass für die beteiligten Akteure (Krankenhäuser, Ärzte und Ärztinnen, Patieninnen und Patienten) nachvollziehbare Leitlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von Medizin-KI formuliert werden können. Der zweite Teil des Projekts baut dazu komplementär auf der Erkenntnis auf, dass medizinische Entscheidungen nicht nur zunehmend durch den Einsatz von Technologie beeinflusst werden und deshalb (neu) regulierungsbedürftig sind, sondern dass sie angesichts der grundrechtlichen Sensibilität der Fragestellungen unter ständigem normativem Bewertungs- und Rechtfertigungsdruck stehen, verbunden mit der Erwartung, dass die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Maschinen könnten auch insoweit helfen: d. h. nicht nur – beispielsweise – bessere Diagnosen liefern, sondern zugleich daran mitwirken, dass die in den hybriden Entscheidungsystemen getroffenen Entscheidungen auch rechtmäßig sind. In anderen Sektoren, besonders im Datenschutzrecht, ist eine solche Architektur als Law by Design bekannt und eng verwandt mit Legal Tech-Ansätzen. Die hier interessierende Frage ist, ob dieses Konzept einer Rechtmäßigkeit und Compliance sichernden Technologie auch auf Medizin-KI übertragbar ist.