Jährlich sterben weltweit 7,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Erkrankung der Herzkranzgefäße, z.B. an einem Herzinfarkt. Wenn alle medikamentösen und chirurgischen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und dem Erkrankten ein terminales Herzversagen droht, bleibt als letzte Behandlungsoption häufig nur eine Herztransplantation. Aufgrund des Mangels an Spenderorganen kann jedoch nicht allen Betroffenen geholfen werden. Denn weltweit kommen auf 50.000 für Transplantationen benötigte Herzen lediglich 5.000 Spenderorgane.
Hier setzt das Verbundprojekt iCARE an: Das ambitionierte Konsortium aus Expertinnen und Experten der Grundlagenforschung, Toxikologie, Veterinärmedizin, Klinik sowie biomedizinischen Unternehmen will eine weltweit erste Zelltherapie für die Behandlung von Herzerkrankungen auf der Basis von menschlichen induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen) entwickeln. Das Projekt wird im BMBF-Schwerpunkt „Innovative Stammzelltechnologien für die individualisierte Medizin“ gefördert. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, neue Reprogrammierungs- und Stammzelltechnologien für die medizinische Nutzung, z.B. in Therapie und Wirkstoffentwicklung, zu erschließen und bestehende Hürden auf dem Weg zum Patienten zu überwinden.
Um eine neue Therapieoption für schwere Herzerkrankungen zu entwickeln, will der iCARE Verbund menschliche Hautzellen in iPS-Zellen reprogrammieren und hieraus in Kultur Herzmuskelzellen züchten. Für den therapeutischen Einsatz werden Prozesse entwickelt, die es erlauben menschliche Herzmuskelzellen in großem Maßstab, in hoher Reinheit und unter GMP-Bedingungen zu produzieren. Eine Zelltransplantation erfolgt zunächst in Javaner Affen, bei denen ein Herzinfarkt künstlich ausgelöst wurde. Erst wenn die Sicherheit und Wirksamkeit der innovativen Zelltherapie hier gezeigt werden kann, ist im Anschluss an die Förderung eine erste klinische Erprobung in Phase I Studien geplant. Da mit der Schaffung eines humanen iPS-Zell-basierten Therapeutikums weltweit Neuland betreten wird, werden im Verbund auch rechtliche, regulatorische, ethische und wirtschaftliche Fragen geklärt, damit der geplante Therapieansatz schließlich auch für die Patientinnen und Patienten zugelassen werden kann.