Veröffentlichung der Bekanntmachung: | 2016 |
Förderzeitraum: | 2017 - 2023 |
Gesamte Fördersumme: | bis zu 5,9 Mio. Euro |
Anzahl der Projekte: | 12 transnationale Verbünde mit deutscher Beteiligung und ein Einzelvorhaben, insgesamt 18 Zuwendungen |
Die „Joint Programming Initiativen“ (JPI) sind von den EU-Mitgliedsstaaten ins Leben gerufene und getragene Maßnahmen. Diese sind thematisch auf die globalen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte fokussiert. Mit Gründung der Initiative im Jahr 2008 wurden insgesamt zehn JPI ins Leben gerufen. Die JPI zu antimikrobiellen Resistenzen (JPIAMR) wurde in diesem Zusammenhang 2011 etabliert.
Sie hat zum Ziel, Aktivitäten der Mitgliedstaaten sowie nationale Forschungsförderung zum Thema antimikrobielle oder Antibiotikaresistenz zu koordinieren, um einen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu leisten. Zunehmende Antibiotikaresistenzen bedrohen Wachstum und Entwicklung sowohl von Industrienationen als von Entwicklungsländern und gefährden die Krankenversorgung und Routineoperationen. Ein sachgemäßer Einsatz von Antibiotika in Human- und Tiermedizin sowie der Landwirtschaft ist neben Infektionsprävention und der Entwicklung neuer therapeutischer Ansätze erforderlich. Durch gemeinsame, transnationale Förderinitiativen sollen insbesondere Lücken zwischen Wissenschaftlern und weiteren Akteuren (z. B. Industrie, Gesundheitssysteme, Politik) geschlossen werden, um u.a. neue Forschungsergebnisse zu generieren und diese in die Anwendung zu führen. Derzeit nehmen 23 Mitgliedsstaaten bzw. assoziierte Staaten an der Initiative teil: Argentinien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Israel, Irland, Japan, Kanada, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Türkei und Vereinigtes Königreich.
Gefördert werden transnationale Verbünde, an denen Arbeitsgruppen aus mindestens drei Ländern beteiligt sind. Die an der Bekanntmachung beteiligten Länder fördern hierbei die eigenen Arbeitsgruppen innerhalb eines Verbundes. Die einzelnen Verbünde forschen an themenspezifischen Fragestellungen. Dabei werden nur Verbünde gefördert, bei denen ein Mehrwert durch die internationale Zusammenarbeit klar erkennbar ist. In jedem Verbund wird das einschlägige Potenzial an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen und Institutionen zusammengeführt.