Veröffentlichung der Bekanntmachung: | 2019 |
Förderzeitraum: | 2020 - 2024 |
Gesamte Fördersumme: | bis zu 3,6 Mio. Euro |
Anzahl der Projekte: | 15 Verbünde, davon 12 mit deutscher Beteiligung, insgesamt 14 deutsche Zuwendungsempfänger |
Trotz großer Fortschritte in der Erforschung der Erkrankungen des Gehirns fehlt es weiterhin an validierten und zuverlässigen Biomarkern. Diese werden sowohl zu Forschungszwecken als auch für den klinischen Einsatz bei neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen dringend benötigt. Für die betroffenen Patientinnen und Patienten sind eine korrekte Diagnose und eine individualisierte Behandlung ohne schwere Nebenwirkungen von entscheidender Bedeutung. Es gibt zahlreiche Veröffentlichungen zur Identifizierung neuer Biomarker-Kandidaten für Erkrankungen des Gehirns. Jedoch werden bei den Untersuchungen häufig Methoden angewandt, die nicht hinreichend standardisiert sind, so dass die Biomarker nur selten als valide Werkzeuge für Forschung oder die klinische Verwendung genutzt werden können.
Diese transnationale gemeinsame Bekanntmachung wird zum Thema ‚translationale Biomarker bei Erkrankungen des Gehirns‘ durchgeführt. Die Förderorganisationen folgender Länder haben sich bereit erklärt, diese gemeinsame Maßnahme zur Förderung multinationaler, kooperativer Forschungsprojekte durchzuführen:
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutschland;
- Fund for Scientific Research (FNRS), Belgien;
- Research Foundation – Flanders (FWO), Belgien;
- Academy of Finland (AKA), Finnland;
- Agence nationale de la recherche (ANR), Frankreich;
- General Secretariat for Research and Technology (GSRT), Griechenland;
- Ministry of Health (MOH), Italien;
- Fonds de recherche du Québec-Santé (FRQS), Canada;
- Canadian Institutes of Health Research – Institute of Neurosciences, Mental Health and Addiction (CIHR-INMHA), Canada;
- State Education Development Agency (VIAA), Lettland;
- Research Council of Norway (RCN), Norwegen;
- National Centre for Research and Development (NCBR), Polen;
- Foundation for Science and Technology (FCT), Portugal;
- Executive Agency for Higher Education, Research, Development and Innovation Funding (UEFISCDI), Rumänien;
- Swiss National Science Foundation (SNSF), Schweiz;
- Slovak Academy of Sciences (SAS), Slowakei;
- National Institute of Health Carlos III (ISCIII), Spanien;
- Scientific and Technological Research Council of Turkey (TÜBİTAK), Türkei.
1. Ziel der Fördermaßnahme
Im Rahmen dieser gemeinsamen Förderbekanntmachung wird eine begrenzte Anzahl transnationaler Forschungsprojekte gefördert, die einen Beitrag zur Erforschung und Entwicklung von validen und zuverlässigen Biomarkern für Erkrankungen des Gehirns leisten.
Die Bekanntmachung richtet sich an klinisch und experimentell orientierte Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder industriellen Partnern, die in Verbünden zusammenarbeiten.
Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen multidisziplinärer transnationaler Forschungsverbünde gefördert, die aus mindestens drei Forschungsgruppen aus drei unterschiedlichen Ländern bestehen. Die Forschungsgruppen müssen bei den obengenannten genannten Förderorganisationen antragsberechtigt sein. Es sind die nationalen Vorschriften zu beachten. Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Daher muss aus den Projektanträgen der zusätzliche Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit klar hervorgehen (z. B. die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Know-how bzw. innovativen Technologien). Projekte, die die Notwendigkeit zur Kooperation nicht erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden.
Multidisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Forschungsgruppen sowie translationale Forschungsansätze, bei denen Grundlagenforschung mit klinischen Fragestellungen kombiniert wird, sollen gefördert werden. Die Beteiligung von Psychiatern und/oder Neurologen, sowie grundlagenorientierten Neurowissenschaftlern wird ausdrücklich befürwortet. Von Forschungsverbünden wird erwartet, dass sie neuartige und ehrgeizige Ideen entwickeln, die nur durch die Zusammenarbeit der beteiligten Partner erreicht werden können.
Die Vorhaben sollen mindestens eines der folgenden Forschungsgebiete abdecken:
- Grundlagenorientierte Forschungsansätze zur Entdeckung und Validierung von Biomarkern, die als biologische Signaturen der Pathophysiologie spezifischer neurologischer und psychiatrischer Erkrankungen eingesetzt werden können.
- Klinische Forschungsansätze zu klinisch relevanten Biomarkern bei neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen. Die Biomarker sollen der Diagnose, Patientenstratifizierung, Prognose oder Überwachung des Erkrankungsverlaufs dienen oder die Vorhersage von Behandlungseffekten sowie Nebenwirkungen ermöglichen.
Anträge können hypothesengeleitete Fragestellungen zu verschiedenen Biomarkern einschließen, z.B. zu strukturellen, funktionellen, molekularen oder genetischen Biomarkern. Digitale, kognitive oder Verhaltensbiomarker sind nur in Kombination mit anderen Biosignaturen zulässig. Ein klares pathophysiologische Korrelat und Studien am Menschen oder menschlichem Gewebe sollten in jedem Fall im Antrag enthalten sein. Die Forschungsprojekte können Forschungsansätze bis hin zu klinischen Studien (bis zu Phase 2, "proof-of-concept") umfassen.
Um wichtige Forschungslücken bei der Validierung von Biomarkern zu schließen, wird empfohlen retrospektive Validierung für bereits identifizierte Kandidaten durchzuführen: Dabei sollen qualitativ hochwertige Datensätze, sowie hochgradig stratifizierte Patientenpopulationen und strenge Analysemethoden verwendet werden. Für Validierungsstudien ist die Kombination von mindestens zwei Arten von Biomarkern erforderlich.
Das ERA-NET NEURON strebt eine verstärkte Beteiligung von Patienten in der Forschung an. Es wird erwartet, dass die Verbünde alle Anstrengungen unternehmen, um Patienten in ihren Forschungsprozess einbeziehen. Patientenbeteiligung kann in geeigneter Weise in die Planung, Durchführung und/oder Ergebnisverbreitung der Vorhaben eingebunden werden.
Patientenvertreter werden an der Begutachtung ausgewählter Anträge teilnehmen und Feedback zu Aspekten des Patientenkontakts geben.
2. Stand der Fördermaßnahme
Die „Richtlinie zur Förderung von multinationaler Forschung zu translationalen Biomarkern bei Erkrankungen des Gehirns im Rahmen des ERA-NET NEURON“ wurde am 17. Januar 2019 veröffentlicht.
Auf diese Förderbekanntmachung sind 80 Skizzen beim NEURON „Joint Call“-Sekretariat (Leitung: DLR-PT, Deutschland und ANR, Frankreich) eingegangen.
Zur Begutachtung der Projektskizzen wurden externe, internationale Expertinnen und Experten der relevanten Fachdisziplinen einbezogen. 36 Projektvorschläge wurden positiv bewertet und zur Einreichung von ausführlichen Projektanträgen aufgefordert. Nach einer erneuten externen Begutachtung wurden 15 transnationale Verbundvorhaben mit insgesamt 60 beteiligten Forschungsgruppen für eine Förderung ausgewählt. Vierzehn Forschungsgruppen kommen aus Deutschland. Die Fördersumme beträgt insgesamt etwa 12,1 Millionen Euro, das BMBF fördert hierbei die deutschen Forschungsgruppen mit rund 3,6 Millionen Euro.